Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.

 

Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker (Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.

Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 06.03.2019 geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung entgegenstehen.

Eine Stellungnahme des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

  • Keine

Anlagen der Vorlage:

  • Konsolidierter Gesamtabschluss 2017
  • Prüfbericht des RPA

 

 

Der VAH hat in seiner Sitzung am 29.04.2019 den konsolidierten Gesamtabschluss zum 31.12.2017 empfohlen.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2017 wird beschlossen.