Sitzung: 06.05.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2/0162/2019
Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt.
Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden
Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt
Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker
(Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so
dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.
Nähere Einzelheiten sind den der Vorlage beiliegenden Unterlagen zu
entnehmen.
Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 06.03.2019 geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung
entgegenstehen.
Eine Stellungnahme
des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen der Vorlage:
- Konsolidierter
Gesamtabschluss 2017
- Prüfbericht
des RPA
Der VAH hat in
seiner Sitzung am 29.04.2019 den konsolidierten Gesamtabschluss zum 31.12.2017
empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der konsolidierte
Gesamtabschluss zum 31.12.2017 wird beschlossen.