Rh Schmidtke fragt, ob die Baugenehmigung für den Neubau des Johanniter Altenheimes in der Lüchower Straße Vorgaben für Baumnachpflanzungen für die dort abgeholzten Bäume vorgibt.

 

Bemerkung der Verwaltung:

Die gefällten Bäume auf dem Johannitergrundstück haben nicht unter Schutz gestanden. In der Baugenehmigung sind keine Ersatzpflanzungen vorgegeben aber Vorgaben für den Schutz von geschützten Arten.