Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Der SSV Gusborn plant, dass Sporthaus durch einen 9m langen Anbau zu erweitern, da die aktuelle Containersituation keine Dauerlösung ist.

Dieser Anbau soll auch für die Elektro-Dart-Abteilung genutzt werden.

Auch das bestehende Dach und die vorhandenen sanitären Anlagen müssten erneuert werden.

 

Durch den stellv. Bgm Timo Burmester wurde dieser Tagesordnungspunkt für diese Ratssitzung beantragt. Bis zur Ratssitzung wird stellv. Bgm Burmester weitere Informationen einholen und in der Sitzung berichten.

 

Das Land Niedersachsen hat ein Förderprogramm für Baumaßnahmen an kommunalen Sportstätten aufgelegt. Bis 2022 stehen für Kommunen 80 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus kann der Anteil einer solchen Zuwendung bei finanzschwachen Kommunen an den zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 80 % betragen.

Eine Zuwendung soll im Einzelfall mehr als 50.000,00 € betragen. Hierbei würde somit schon ein Eigenanteil i.H.v. 24.300,- € bei der Gemeinde Gusborn liegen.

Eine Kostenschätzung für die Sanierung und die Erweiterung wird von dem SSV Gusborn erstellt, liegt aktuell jedoch noch nicht vor.

Die Richtlinien zu dieser Förderung sind als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Stellv. Bgm Burmester gibt ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt.

Die Heizungstherme ist ebenfalls abgängig , die sanitären Anlagen sind alt und abgängig, die Fliesen sind nach ca. 30 Jahren überholt. Der Baucontainer stellt nur eine Zwischenlösung dar, die Wassereinbruchstellen wurden behelfsmäßig abgedichtet.  Die Dart-Abteilung wird größer, so dass sich alles auf engstem Raum abspielen muss.

Durch die Auflage des Fördermittelprogrammes wird die Chance auf eine Erweiterung bzw. Anbau gesehen.

Die Firma Hoppe & Stolt als Sponsor des SSV und Fa. Kusack haben erste überschlägliche Kosten geschätzt, und zwar

                                                                                              172.000,- €    Anbau

                                                                                                20.000,- €    Heizung und Sanitär

   Kosten für Planung und Bauleitung geschätzt,
  18.000,- €
Gesamtsumme ca.

  210.000,- €

 

Bei einer Förderung von 80 % wären 42.000,- € die finanziert werden müssten.

Das Grundstück ist Eigentum der Gemeinde, nur diese könnte den Förderantrag stellen, um 80 % Förderung zu beantragen. 

Geplant sei, einen großen Raum anzubauen.

Der SSV prüft, inwiefern Sponsoring-Mittel zu erlangen sein könnten.


Der Antragsvordruck ist umfangreich, es gehören dazu Vorentwurf, Entwurfszeichnungen,  Bauzeichnungen, Kostenermittlungen u. a., bevor ein vollständiger Antrag eingereicht werden kann. Das stellt zzt. ein Problem dar.  In Vorentwurfs-Planungen müßten Mittel investiert werden ohne dass man genau weiß, ob die Förderung eintritt. 

 

 

SB Pauls erwähnt, dass nach seinem Sachstand nur Netto-Förderung infrage käme und sich die 80 % nur auf den Anbau beziehen würden, der Altbau würde nur mit maximal 30 % gefördert, das sei in den Überlegungen zu berücksichtigen. 

Stellv. Bgm Burmester entgegnet, dass es Brutto-Förderung gäbe.

 

Rh Beckmann erwähnt, dass Zuwendungsempfänger auch der Landessportbund sein kann und dieser die Förderung an den Verein weiter gibt.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass es beim Antrag durch den Verein nur eine 30%-ige Förderung gäbe.

Zu beachten wäre auch, wenn Eigenleistungen des Vereins erbracht werden würden, würde die Förderung der Gemeinde gemindert werden.

Insofern müsse alles genau durchdacht und geprüft werden, zumal die Förderperiode 3 Jahre sei.

 

Rh Beckmann schlägt vor, Kontakt mit dem KSB oder LSB aufzunehmen und zu besprechen, was machbar wäre,  gerade bei Eigenleistungen. 

Dafür seien aber eben eine Bestandszeichnung und Planungszahlen notwendig, danach müsste geprüft werden, welchen Weg man einschlagen könnte.

 

Auf Antrag von Rh Beckmann erfolgt eine Sitzungsunterbrechung um 21.53 Uhr.

 

 

Der Vorsitzende des SSV Gusborn, Torsten Leist äußert, dass alles versucht werden soll, die Maßnahme zu verwirklichen. Der SSV wird sich weiter informieren, Finanzierungen und Fördermöglichkeiten zusammen mit dem LSB prüfen.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 21.55 Uhr fasst Bgm Ringel zusammen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Procedere für eine Fördermöglichkeit zur Sanierung und Erweiterung des Sporthauses in Klein Gusborn zu prüfen und darüber detailliert zu informieren,  welche Unterlagen einzureichen und vorzulegen. Auch sollen die Möglichkeiten mit dem KSB oder LSB in Zusammenarbeit mit dem SSV Gusborn geprüft werden. 

Danach erfolgt eine erneute Beratung im Rat der Gemeinde Gusborn.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Procedere für eine Fördermöglichkeit zur Sanierung und Erweiterung des Sporthauses in Klein Gusborn zu prüfen und darüber detailliert zu informieren,  welche Unterlagen einzureichen und vorzulegen sind.  Auch sollen die Möglichkeiten mit dem KSB oder LSB in Zusammenarbeit mit dem SSV Gusborn geprüft werden. 

Danach erfolgt eine erneute Beratung im Rat der Gemeinde Gusborn.

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung außerhalb des Beschlusses:

 

Aufgrund der Nachfrage bei dem Innenministerium,  ob es sich um eine Brutto- oder Nettoförderung handelt, wurde die Auskunft gegeben, dass es abhängig davon ist, ob die Gemeinden vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Laut Aussage von der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Samtgemeinde, Frau A. Seliger, sind wir aktuell nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Also würde dann die Bruttoförderung greifen.

 

Planungkosten:

Gemäß der Richtlinie sind die Baunebenkosten zuwendungsfähig, aber nur die Kostengruppen

KG 710: Bauherrenaufgaben

KG 720: Vorbereitung der Objektplanung

KG 730: Architekten- und Ingenieurleistungen

KG 740: Gutachten und Beratung

KG 761: Finanzierungsbeschaffung

KG 762: Fremdkapitalzinsen.

Darin sind die Planungskosten enthalten.