Sitzung: 04.04.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0155/2019
Sachverhalt:
Der SSV Gusborn
plant, dass Sporthaus durch einen 9m langen Anbau zu erweitern, da die aktuelle
Containersituation keine Dauerlösung ist.
Dieser Anbau soll
auch für die Elektro-Dart-Abteilung genutzt werden.
Auch das bestehende
Dach und die vorhandenen sanitären Anlagen müssten erneuert werden.
Durch den stellv.
Bgm Timo Burmester wurde dieser Tagesordnungspunkt für diese Ratssitzung
beantragt. Bis zur Ratssitzung wird stellv. Bgm Burmester weitere Informationen
einholen und in der Sitzung berichten.
Das Land
Niedersachsen hat ein Förderprogramm für Baumaßnahmen an kommunalen
Sportstätten aufgelegt. Bis 2022 stehen für Kommunen 80 Millionen Euro zur
Verfügung.
Nach den
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus
kann der Anteil einer solchen Zuwendung bei finanzschwachen Kommunen an den
zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 80 % betragen.
Eine Zuwendung soll
im Einzelfall mehr als 50.000,00 € betragen. Hierbei würde somit schon ein
Eigenanteil i.H.v. 24.300,- € bei der Gemeinde Gusborn liegen.
Eine
Kostenschätzung für die Sanierung und die Erweiterung wird von dem SSV Gusborn
erstellt, liegt aktuell jedoch noch nicht vor.
Die Richtlinien zu
dieser Förderung sind als Anlage der Vorlage beigefügt.
Stellv. Bgm
Burmester gibt ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt.
Die Heizungstherme
ist ebenfalls abgängig , die sanitären Anlagen sind alt und abgängig, die
Fliesen sind nach ca. 30 Jahren überholt. Der Baucontainer stellt nur eine
Zwischenlösung dar, die Wassereinbruchstellen wurden behelfsmäßig
abgedichtet. Die Dart-Abteilung wird
größer, so dass sich alles auf engstem Raum abspielen muss.
Durch die Auflage
des Fördermittelprogrammes wird die Chance auf eine Erweiterung bzw. Anbau
gesehen.
Die Firma Hoppe
& Stolt als Sponsor des SSV und Fa. Kusack haben erste überschlägliche
Kosten geschätzt, und zwar
172.000,-
€ Anbau
20.000,- €
Heizung und Sanitär
Kosten für Planung und
Bauleitung geschätzt,
18.000,- €
Gesamtsumme ca.
210.000,- €
Bei einer Förderung
von 80 % wären 42.000,- € die finanziert werden müssten.
Das Grundstück ist
Eigentum der Gemeinde, nur diese könnte den Förderantrag stellen, um 80 %
Förderung zu beantragen.
Geplant sei, einen
großen Raum anzubauen.
Der SSV prüft,
inwiefern Sponsoring-Mittel zu erlangen sein könnten.
Der Antragsvordruck ist umfangreich, es gehören dazu Vorentwurf,
Entwurfszeichnungen, Bauzeichnungen,
Kostenermittlungen u. a., bevor ein vollständiger Antrag eingereicht werden
kann. Das stellt zzt. ein Problem dar.
In Vorentwurfs-Planungen müßten Mittel investiert werden ohne dass man
genau weiß, ob die Förderung eintritt.
SB Pauls erwähnt,
dass nach seinem Sachstand nur Netto-Förderung infrage käme und sich die 80 %
nur auf den Anbau beziehen würden, der Altbau würde nur mit maximal 30 %
gefördert, das sei in den Überlegungen zu berücksichtigen.
Stellv. Bgm
Burmester entgegnet, dass es Brutto-Förderung gäbe.
Rh Beckmann
erwähnt, dass Zuwendungsempfänger auch der Landessportbund sein kann und dieser
die Förderung an den Verein weiter gibt.
Stellv. Bgm Fahren
führt aus, dass es beim Antrag durch den Verein nur eine 30%-ige Förderung
gäbe.
Zu beachten wäre
auch, wenn Eigenleistungen des Vereins erbracht werden würden, würde die
Förderung der Gemeinde gemindert werden.
Insofern müsse
alles genau durchdacht und geprüft werden, zumal die Förderperiode 3 Jahre sei.
Rh Beckmann schlägt
vor, Kontakt mit dem KSB oder LSB aufzunehmen und zu besprechen, was machbar
wäre, gerade bei Eigenleistungen.
Dafür seien aber
eben eine Bestandszeichnung und Planungszahlen notwendig, danach müsste geprüft
werden, welchen Weg man einschlagen könnte.
Auf Antrag von Rh
Beckmann erfolgt eine Sitzungsunterbrechung um 21.53 Uhr.
Der Vorsitzende des
SSV Gusborn, Torsten Leist äußert, dass alles versucht werden soll, die
Maßnahme zu verwirklichen. Der SSV wird sich weiter informieren, Finanzierungen
und Fördermöglichkeiten zusammen mit dem LSB prüfen.
Nach
Wiedereröffnung der Sitzung um 21.55 Uhr fasst Bgm Ringel zusammen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Procedere für eine Fördermöglichkeit zur Sanierung und
Erweiterung des Sporthauses in Klein Gusborn zu prüfen und darüber detailliert
zu informieren, welche Unterlagen
einzureichen und vorzulegen. Auch sollen die Möglichkeiten mit dem KSB oder LSB
in Zusammenarbeit mit dem SSV Gusborn geprüft werden.
Danach erfolgt eine
erneute Beratung im Rat der Gemeinde Gusborn.
Dagegen erhebt sich
kein Widerspruch.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Procedere für eine Fördermöglichkeit zur Sanierung und
Erweiterung des Sporthauses in Klein Gusborn zu prüfen und darüber detailliert
zu informieren, welche Unterlagen
einzureichen und vorzulegen sind. Auch
sollen die Möglichkeiten mit dem KSB oder LSB in Zusammenarbeit mit dem SSV
Gusborn geprüft werden.
Danach erfolgt eine
erneute Beratung im Rat der Gemeinde Gusborn.
Anmerkung der Verwaltung außerhalb des
Beschlusses:
Aufgrund der Nachfrage bei dem
Innenministerium, ob es sich um eine
Brutto- oder Nettoförderung handelt, wurde die Auskunft gegeben, dass es
abhängig davon ist, ob die Gemeinden vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Laut Aussage von
der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Samtgemeinde, Frau A. Seliger, sind
wir aktuell nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Also würde dann
die Bruttoförderung greifen.
Planungkosten:
Gemäß der
Richtlinie sind die Baunebenkosten zuwendungsfähig, aber nur die Kostengruppen
KG 710:
Bauherrenaufgaben
KG 720:
Vorbereitung der Objektplanung
KG 730:
Architekten- und Ingenieurleistungen
KG 740:
Gutachten und Beratung
KG 761:
Finanzierungsbeschaffung
KG 762:
Fremdkapitalzinsen.
Darin sind die
Planungskosten enthalten.