Sitzung: 02.04.2019 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0094/2019
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue plant, das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Karwitz zu
erweitern. Für diese Erweiterung ist ein Anbau notwendig, welcher über das
Flurstück des Feuerwehrgerätehauses hinausgeht.
Die Gemeinde
Karwitz ist bereit, eine Teilfläche des Nachbarflurstückes (Sportplatz),
Flurstück 152/5, Flur 3, Gemarkung Karwitz, an die Samtgemeinde zu übertragen,
damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Als Verkaufspreis
ist 1,00€ / m² angedacht.
Eine Vermessung hat
noch nicht stattgefunden. Nach den bisherigen Planungen ergibt sich eine
benötigte Teilfläche von ca. 300 m².
Der Bauantrag ist
bisher noch nicht gestellt. Ggf. werden im Baugenehmigungsverfahren Änderungen
oder Auflagen gefordert, so dass unter Umständen zusätzliche Flächen benötigt
werden. Hierüber wird dann in einer Gemeinderatsitzung entsprechend berichtet.
Für die Abgrenzung
des Teilstückes soll keine Zaunabgrenzung durchgeführt werden, damit der
Sportplatz weiterhin gut nutzbar ist. Dies wird vertraglich geregelt werden.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Die Gemeinde
Karwitz überträgt an die Samtgemeinde Elbtalaue für die Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 300 m² des
Flurstückes 152/5, Flur 3, Gemarkung Karwitz (Sportplatz).
Der Verkaufspreis
beträgt 1,00 € / m², also insgesamt ca. 300,- €.
Die Kosten der
Vermessung und die Notarkosten trägt die Samtgemeinde Elbtalaue.