Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.

Die Samtgemeinde Elbtalaue plant, das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Karwitz zu erweitern. Für diese Erweiterung ist ein Anbau notwendig, welcher über das Flurstück des Feuerwehrgerätehauses hinausgeht.

Die Gemeinde Karwitz ist bereit, eine Teilfläche des Nachbarflurstückes (Sportplatz), Flurstück 152/5, Flur 3, Gemarkung Karwitz, an die Samtgemeinde zu übertragen, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Als Verkaufspreis ist 1,00€ / m² angedacht.

Eine Vermessung hat noch nicht stattgefunden. Nach den bisherigen Planungen ergibt sich eine benötigte Teilfläche von ca. 300 m².

Der Bauantrag ist bisher noch nicht gestellt. Ggf. werden im Baugenehmigungsverfahren Änderungen oder Auflagen gefordert, so dass unter Umständen zusätzliche Flächen benötigt werden. Hierüber wird dann in einer Gemeinderatsitzung entsprechend berichtet.

Für die Abgrenzung des Teilstückes soll keine Zaunabgrenzung durchgeführt werden, damit der Sportplatz weiterhin gut nutzbar ist. Dies wird vertraglich geregelt werden.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Karwitz überträgt an die Samtgemeinde Elbtalaue für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 300 m² des Flurstückes 152/5, Flur 3, Gemarkung Karwitz (Sportplatz).

Der Verkaufspreis beträgt 1,00 € / m², also insgesamt ca. 300,- €.

Die Kosten der Vermessung und die Notarkosten trägt die Samtgemeinde Elbtalaue.