Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6

 

 

 


Es liegt ein Antrag der SPD Fraktion vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Darin wird auf in Gräben abgelagertes Schnittgut nordöstlich von Pisselberg hingewiesen und darum gebeten, die Verursacher aufzufordern das Schnittgut zu entfernen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Graben G 302 handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, das sich in Privateigentum befindet. Es handelt sich um einen Verbandsgraben. Unterhaltungspflichtig ist der Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Der Verband wird seitens der Verwaltung vom Sachverhalt informiert.

Bei den beiden anderen Gräben handelt es sich um Wegeseitengräben, die sich entlang der städtischen Wirtschaftswege WD 326 und WD 323 befinden. Hier wird die Verwaltung die Verursacher auffordern, das Schnittgut innerhalb einer Frist von 6 Wochen zu entfernen. Dem Ausschuss wird über den Verfahrensfortgang, wie beantragt, berichtet.

 

Rh Krull und Herr Hesebeck erläutern den Sachverhalt der Vorlage.