Sitzung: 04.04.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0147/2019
Es liegt ein Antrag der SPD Fraktion vor. Dieser ist der Vorlage als
Anlage I beigefügt. Darin wird auf in Gräben abgelagertes Schnittgut
nordöstlich von Pisselberg hingewiesen und darum gebeten, die Verursacher
aufzufordern das Schnittgut zu entfernen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem
Graben G 302 handelt es sich um ein Gewässer III. Ordnung, das sich in
Privateigentum befindet. Es handelt sich um einen Verbandsgraben.
Unterhaltungspflichtig ist der Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege. Der
Verband wird seitens der Verwaltung vom Sachverhalt informiert.
Bei den
beiden anderen Gräben handelt es sich um Wegeseitengräben, die sich entlang der
städtischen Wirtschaftswege WD 326 und WD 323 befinden. Hier wird die
Verwaltung die Verursacher auffordern, das Schnittgut innerhalb einer Frist von
6 Wochen zu entfernen. Dem Ausschuss wird über den Verfahrensfortgang, wie
beantragt, berichtet.
Rh Krull und Herr Hesebeck erläutern den Sachverhalt
der Vorlage.