Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die Gremien des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben sich entschlossen, die benachbarten Kommunen in Niedersachsen anzusprechen, um die grundsätzliche Bereitschaft zu möglichen Kooperationen zu erkunden. Ziel der Kooperationen soll die Einsparung von Personalkosten sein.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist in diesem Zusammenhang offen für alle Aufgabenbereiche und für alle möglichen Kooperationsformen. Konkrete Aufgaben sind bisher aber weder von den Gremien des Landkreises noch von seinen politischen Gremien genannt worden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist mit Schreiben vom 12.02.2019 um Stellungnahme gebeten worden, ob sie sich einer möglichen Kooperation mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg öffnen und in Verhandlungen eintreten will.

 

Im Fall einer bejahenden Antwort wird darum gebeten, Bereiche vorzutragen, die aus Sicht der Samtgemeinde Elbtalaue für eine Zusammenarbeit geeignet sind. Gleichzeitig soll der Umfang benannt werden, den die gemeinsame Aufgabenbewältigung haben sollte.

Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue steht dem Ziel einer Kooperation zur Einsparung von Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Eine Verwaltung, die aktuellen Anforderungen entsprechen soll, muss seine Arbeitsprozesse laufend selbst hinterfragen und sich laufend selbst erneuern. Daher modernisiert die Samtgemeinde Elbtalaue die eigene Verwaltung kontinuierlich und bringt insbesondere die Digitalisierung voran. Ein modernes Dokumentenmanagementsystem, ein digitaler Rechnungsworkflow sowie Vorbereitungen zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind nur einige Punkte, die hier genannt werden können.

 

Das OZG wird im Rahmen eines Portalverbundes sicher stellen, dass Nutzer über Verwaltungsportale einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger von Bund, Ländern und Kommunen erhalten.

 

Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsprozesse zu straffen und zu optimieren und medienbruchfreie Serviceleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen.

 

Beim jetzigen Ansatz des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht die Verwaltung jedoch keine Möglichkeit, Personaleinsparungen im nennenswerten Umfang zu generieren. Hintergrund dieser Auffassung ist die Tatsache, dass in vergangenen Struktur- und Verwaltungsmodernisierungsprozessen alle möglichen Kooperationen und Einsparmöglichkeiten bereits detailliert untersucht wurden. Die seinerzeit möglichen Kooperationen wurden umgesetzt. Eine noch engere Zusammenarbeit scheiterte insbesondere an rechtlichen Hürden. So dürfen zum Beispiel Zweckvereinbarungen nicht über vertikale Verwaltungsebenen hin abgeschlossen werden.

 

Zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden können im Wege der Zweckvereinbarung mithin keine Aufgaben übertragen oder gemeinsame kommunale Anstalten oder Zweckverbände als neue Aufgabenträger gebildet werden.

 

Von daher sieht die Verwaltung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit momentan keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sollte aber dennoch aufgefordert werden, selbst mögliche Handlungsfelder zu benennen, auf denen er noch Einsparpotenzial im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sieht. Diese Vorschläge können dann in den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv diskutiert werden.

 

Nach ausführliche Aussprache wird der Tagesordnungspunkt vertagt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nenneswerten Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv geprüft.