Sitzung: 02.04.2019 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0132/2019
Bgm Harms erläutert
den Sachverhalt.
Die Wohnung wurde
von der Firma Stoedter hinsichtlich der vorhandenen Elektrik überprüft. Bei der
erfolgten Begutachtung wurde festgestellt, dass sämtliche Leitungen marode
sind. Diese stammen aus den 50er/60er Jahren, sind noch mit Stoff ummantelt und
2-adrig und die Steckdosen haben keinen Schutzkontakt. Es besteht nach Auskunft
der Firma Stoedter akute Brandgefahr. Die Kosten für eine Sanierung würden sich
nach ersten Schätzungen auf mindestens 12.000 € belaufen.
Da im laufenden
Haushaltsjahr keine Mittel hierfür eingeplant sind, bieten sich hier nur 2
Möglichkeiten:
a)es werden andere
geplante Maßnahmen nicht ausgeführt (z.B. Splittarbeiten in der Dörpstraat)
oder
b)die Wohnung wird
erst wieder im Jahre 2020 nach Ausführung der Sanierungsarbeiten vermietet.
Zu a) ergänzt Bgm
Harms, dass die Splittarbeiten in der Dörpstraat ca. 3.500 € kosten werden. Für
Investitionsmaßnahmen stehen insgesamt 25.000 € zur Verfügung, so dass Mittel
zur Verfügung stehen, um die Ausschreibung für die Renovierungsarbeiten in der
großen Wohnung durchzuführen. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag
dahingehend abzuändern, dass die Vermietung erst wieder erfolgt, wenn Mittel
zur Verfügung stehen und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt
ist.
Rh Schaper-Biemann
macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis Wohnungen für Flüchtlinge sucht.
Hier wäre auf jeden Fall ein solventer Mieter vorhanden.
Bgm Harms merkt an,
dass zunächst die Renovierung stattfinden sollte. Des weiteren hatte er auch
bereits zwei Mietanfragen. Auf jeden Fall sollte man die Anfrage des
Landkreises auch berücksichtigen. Jedoch wird es bis zur Vermietung noch
dauern.
Rh Steinhauer hält
es für ratsam, die große und auch die kleine Wohnung im Zuge der Elektroarbeiten
mit Durchlauferhitzern zu versehen, da die Wege von der Heizungsanlage zum
Abnahmegerät extrem lang sind.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz nach Vortrag durch Bgm Harms den
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Karwitz beschließt die große Wohnung des Gebäudes Dörpstraat 4 in 29481 Karwitz, OT Lenzen, vorläufig nicht zu vermieten. Eine Vermietung erfolgt erst wieder, nachdem Mittel zur Verfügung stehen und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt ist.
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