Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.

Die Wohnung wurde von der Firma Stoedter hinsichtlich der vorhandenen Elektrik überprüft. Bei der erfolgten Begutachtung wurde festgestellt, dass sämtliche Leitungen marode sind. Diese stammen aus den 50er/60er Jahren, sind noch mit Stoff ummantelt und 2-adrig und die Steckdosen haben keinen Schutzkontakt. Es besteht nach Auskunft der Firma Stoedter akute Brandgefahr. Die Kosten für eine Sanierung würden sich nach ersten Schätzungen auf mindestens 12.000 € belaufen.

Da im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel hierfür eingeplant sind, bieten sich hier nur 2 Möglichkeiten:

a)es werden andere geplante Maßnahmen nicht ausgeführt (z.B. Splittarbeiten in der Dörpstraat) oder

b)die Wohnung wird erst wieder im Jahre 2020 nach Ausführung der Sanierungsarbeiten vermietet.

Zu a) ergänzt Bgm Harms, dass die Splittarbeiten in der Dörpstraat ca. 3.500 € kosten werden. Für Investitionsmaßnahmen stehen insgesamt 25.000 € zur Verfügung, so dass Mittel zur Verfügung stehen, um die Ausschreibung für die Renovierungsarbeiten in der großen Wohnung durchzuführen. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass die Vermietung erst wieder erfolgt, wenn Mittel zur Verfügung stehen und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt ist.

 

Rh Schaper-Biemann macht darauf aufmerksam, dass der Landkreis Wohnungen für Flüchtlinge sucht. Hier wäre auf jeden Fall ein solventer Mieter vorhanden.

Bgm Harms merkt an, dass zunächst die Renovierung stattfinden sollte. Des weiteren hatte er auch bereits zwei Mietanfragen. Auf jeden Fall sollte man die Anfrage des Landkreises auch berücksichtigen. Jedoch wird es bis zur Vermietung noch dauern.

Rh Steinhauer hält es für ratsam, die große und auch die kleine Wohnung im Zuge der Elektroarbeiten mit Durchlauferhitzern zu versehen, da die Wege von der Heizungsanlage zum Abnahmegerät extrem lang sind.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Karwitz nach Vortrag durch Bgm Harms den

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Karwitz beschließt die große Wohnung des Gebäudes Dörpstraat 4 in 29481 Karwitz, OT Lenzen, vorläufig nicht zu vermieten. Eine Vermietung erfolgt erst wieder, nachdem Mittel zur Verfügung stehen und eine ordnungsgemäße Sanierung der Elektrik erfolgt ist.

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