Sitzung: 28.03.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 20/0021/2019
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben. Eine
entsprechende Auflistung liegt der Vorlage als Anlage bei.
Die Auflistung wird
vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen.