Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 28

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben. Eine entsprechende Auflistung liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Die Auflistung wird vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue zur Kenntnis genommen.