Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

 

Der Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Nachdem der Bürgermeister gegen die Entscheidung des Rates Einspruch eingelegt hatte, ist der TOP neu zu beraten.

Sollte die Erhöhung des Verkaufspreises wiederum abgelehnt werden, ist die Kommunalaufsicht darüber zu informieren und dabei ist der Standpunkt der Vertretung darzulegen. Die Kommunalaufsicht entscheidet daraufhin ob der Beschluss zu beanstanden ist.

Ein Verkauf unter Buchwert ist nicht mit dem § 125 I S. 1 NKomVG vereinbar und demzufolge rechtswidrig. Der TOP ist unverzüglich (nicht vor 3 Tagen) erneut im Rat zu behandeln.


Da der derzeitige Kaufpreis in einem rechtswidrigen Bereich (unter Buchwert) liegt, dürfen bis zur abschließenden Klärung, ggfls. auch durch die Kommunalaufsichtsbehörde, keine Grundstücksverkäufe stattfinden.
Da es eine Anfrage gab, sollte daher zeitnah entschieden werden. Die Verwaltung schlägt folgendes vor:

 

Bauherren erhalten auf Antrag einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung eines Wohngebäudes auf einem Baugrundstück im Baugebiet Stüden.

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Größe des bebauten Grundstückes (Flurstück). Sollte sich das Gebäude über mehrere Baugrundstücke (Flurstücke) erstrecken, wird lediglich die Fläche des kleineren Grundstücks für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

 

Der Baukostenzuschuss beträgt:

 

  1. Baubeginn bis 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 0,55 €/m².

  2. Bezug des Wohngebäudes bis 30 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².

 

Der Antrag auf Baukostenzuschuss kann frühestens nach Fertigstellung des Wohngebäudes gestellt werden.

Vom Baukostenzuschuss ausgenommen sind Baumaßnahmen auf Grundstücken, welche vor Beschlussfassung der Vertretung der Gemeinde Gusborn von der Gemeinde Gusborn veräußert worden sind oder nicht direkt von der Gemeinde Gusborn erworben worden sind.

 

Die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung seitens der Gemeinde Gusborn bleibt unberührt.

 

Die Gemeinde Gusborn würde damit den rechtswidrigen Zustand des Kaufpreises der Baugrundstücke beseitigen und im gleichen Atemzug einen Anreiz schaffen nicht innerhalb von 5 Jahren, sondern innerhalb von 30 Monaten das Gebäude zu beziehen und in die Gemeinde zu ziehen. Das originäre Ziel von Baugebieten, nämlich neue Einwohner zu generieren, würde damit gestützt und gefördert.

 

Die Mittel hierfür würden/müssten ab 2020 in den Investitionsplan aufgenommen werden.

 

 

SB Pauls gibt ergänzende Erläuterungen zum Baukostenzuschuss.

 

Rh Deward führt aus, dass er gehört habe, dass es von der Verwaltung abgelehnt wurde,  ein Grundstück zu verkaufen. Außerdem wären immer noch die bisherigen Preise angegeben.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass es Kaufinteressenten gab und die potentiellen Käufer über den zu fassenden Ratsbeschluss, also über die Erhöhung des Kaufpreises informiert wurden. Ein Kaufvertrag durfte zu dem Zeitpunkt nicht geschlossen werden. Ein entsprechender Passus wurde in den Entwurf des Kaufvertrages aufgenommen. Beide Käufer waren damit einverstanden. Als es zur Unterschrift kommen sollte, sind die Käufer zurückgetreten, da sie an einem anderen Ort bauen wollten. 

 

SB Pauls stellt klar, dass er in der letzten Ratssitzung darüber informiert habe, dass sich der derzeitige Kaufpreis im rechtswidrigen Bereich befinde, da er unter dem Wert der Grundstücke liege. Die Gemeinde dürfe keine Grundstücksverkäufe unter dem tatsächlichen Wert durchführen. Der Rat hatte dennoch eine Erhöhung des Kaufpreises abgelehnt. 

Gegen den genannten Ratsbeschluss war Einspruch eingelegt wurden.

Bis zur Entscheidung über die Erhöhung oder Anruf der Kommunalaufsicht dürfen keine Verkäufe stattfinden, da sie sich im rechtwidrigen Bereich befinden.

 

Stellv. Bgm Fahren fragt nach den Fristen für den Baukostenzuschuss, er halte diese für recht kurz.

 

SB Pauls erklärt, wie bereits im Sachverhalt dargestellt, dass es bei Ausweisung von Baugebieten originäres Ziel sei, möglichst schnell Einwohner zu generieren. Grundsätzlich sind ja 5 Jahre bis zum Baubeginn möglich, wer aber zusätzlich den Baukostenzuschuss haben möchte, müsse einen Anreiz erhalten, möglichst schnell zu beginnen.

Der Kaufpreis von 20,15 € entspräche nunmehr dem tatsächlichen Wert. Außerdem gäbe es noch die Möglichkeiten, Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen zu erhalten.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst  folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden wird von derzeit 18,50 € auf 20,15 € pro m² erhöht. Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn einen Baukostenzuschuss für zukünftig veräußerte Baugrundstücke.