Sitzung: 04.04.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0535/2018/1
Sachverhalt:
Der
Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Nachdem der Bürgermeister gegen die
Entscheidung des Rates Einspruch eingelegt hatte, ist der TOP neu zu beraten.
Sollte
die Erhöhung des Verkaufspreises wiederum abgelehnt werden, ist die Kommunalaufsicht
darüber zu informieren und dabei ist der Standpunkt der Vertretung darzulegen.
Die Kommunalaufsicht entscheidet daraufhin ob der Beschluss zu beanstanden ist.
Ein Verkauf unter Buchwert ist nicht mit dem § 125 I S. 1 NKomVG vereinbar und demzufolge
rechtswidrig. Der TOP ist unverzüglich (nicht vor 3 Tagen) erneut im Rat zu
behandeln.
Da der derzeitige Kaufpreis in einem rechtswidrigen Bereich (unter Buchwert)
liegt, dürfen bis zur abschließenden Klärung, ggfls. auch durch die
Kommunalaufsichtsbehörde, keine Grundstücksverkäufe stattfinden.
Da es eine Anfrage gab, sollte daher zeitnah entschieden werden. Die Verwaltung
schlägt folgendes vor:
Bauherren
erhalten auf Antrag einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung eines
Wohngebäudes auf einem Baugrundstück im Baugebiet Stüden.
Die
Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Größe des bebauten Grundstückes
(Flurstück). Sollte sich das Gebäude über mehrere Baugrundstücke (Flurstücke)
erstrecken, wird lediglich die Fläche des kleineren Grundstücks für die
Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.
Der
Baukostenzuschuss beträgt:
- Baubeginn
bis 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².
- Bezug des
Wohngebäudes bis 30 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der
Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².
Der
Antrag auf Baukostenzuschuss kann frühestens nach Fertigstellung des
Wohngebäudes gestellt werden.
Vom
Baukostenzuschuss ausgenommen sind Baumaßnahmen auf Grundstücken, welche vor
Beschlussfassung der Vertretung der Gemeinde Gusborn von der Gemeinde Gusborn
veräußert worden sind oder nicht direkt von der Gemeinde Gusborn erworben
worden sind.
Die
Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung seitens der Gemeinde Gusborn
bleibt unberührt.
Die
Gemeinde Gusborn würde damit den rechtswidrigen Zustand des Kaufpreises der
Baugrundstücke beseitigen und im gleichen Atemzug einen Anreiz schaffen nicht
innerhalb von 5 Jahren, sondern innerhalb von 30 Monaten das Gebäude zu
beziehen und in die Gemeinde zu ziehen. Das originäre Ziel von Baugebieten,
nämlich neue Einwohner zu generieren, würde damit gestützt und gefördert.
Die
Mittel hierfür würden/müssten ab 2020 in den Investitionsplan aufgenommen
werden.
SB
Pauls gibt ergänzende Erläuterungen zum Baukostenzuschuss.
Rh
Deward führt aus, dass er gehört habe, dass es von der Verwaltung abgelehnt
wurde, ein Grundstück zu verkaufen.
Außerdem wären immer noch die bisherigen Preise angegeben.
Bgm
Ringel entgegnet, dass es Kaufinteressenten gab und die potentiellen Käufer
über den zu fassenden Ratsbeschluss, also über die Erhöhung des Kaufpreises
informiert wurden. Ein Kaufvertrag durfte zu dem Zeitpunkt nicht geschlossen
werden. Ein entsprechender Passus wurde in den Entwurf des Kaufvertrages
aufgenommen. Beide Käufer waren damit einverstanden. Als es zur Unterschrift
kommen sollte, sind die Käufer zurückgetreten, da sie an einem anderen Ort
bauen wollten.
SB
Pauls stellt klar, dass er in der letzten Ratssitzung darüber informiert habe,
dass sich der derzeitige Kaufpreis im rechtswidrigen Bereich befinde, da er
unter dem Wert der Grundstücke liege. Die Gemeinde dürfe keine
Grundstücksverkäufe unter dem tatsächlichen Wert durchführen. Der Rat hatte
dennoch eine Erhöhung des Kaufpreises abgelehnt.
Gegen
den genannten Ratsbeschluss war Einspruch eingelegt wurden.
Bis zur
Entscheidung über die Erhöhung oder Anruf der Kommunalaufsicht dürfen keine
Verkäufe stattfinden, da sie sich im rechtwidrigen Bereich befinden.
Stellv.
Bgm Fahren fragt nach den Fristen für den Baukostenzuschuss, er halte diese für
recht kurz.
SB
Pauls erklärt, wie bereits im Sachverhalt dargestellt, dass es bei Ausweisung
von Baugebieten originäres Ziel sei, möglichst schnell Einwohner zu generieren.
Grundsätzlich sind ja 5 Jahre bis zum Baubeginn möglich, wer aber zusätzlich
den Baukostenzuschuss haben möchte, müsse einen Anreiz erhalten, möglichst
schnell zu beginnen.
Der
Kaufpreis von 20,15 € entspräche nunmehr dem tatsächlichen Wert. Außerdem gäbe
es noch die Möglichkeiten, Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen zu erhalten.
Der Rat
der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Verkaufspreis
für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden wird von derzeit 18,50 € auf 20,15 € pro
m² erhöht. Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn
einen Baukostenzuschuss für zukünftig veräußerte Baugrundstücke.