Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Insgesamt beträgt das Budget im Fachbereich 4  752.100 €. Bisher wurden 648.314 € gebucht, so dass noch 103.787  € zur Verfügung stehen. Nach Abschluss des Haushaltsjahres sind Rückstellungen zu bilden, wenn noch Zahlungen im Folgejahr auf das zurück liegende Jahr zu leisten sind.

Das ist auch in diesem Jahr der Fall. Durch die erforderlichen Rückstellungen kommt es zur Überschreitung von einzelnen Sachkonten.

Überplanmäßige Ausgaben sind entstanden, da vermehrt kostenträchtige nicht vorhersehbare Reparaturen auch an den großen Feuerwehrfahrzeugen erforderlich waren. Weiterhin bestand ein zusätzlicher Bedarf an Schutzkleidung für Atemschutzgeräteträger. Die Unterhaltung des beweglichen Anlagevermögens und die Beschaffung von beweglichen Anlagevermögen ist kostenintensiver geworden. Handsprechfunkgeräte wurden zwar im Sommer bestellt aber nicht mehr ausgeliefert. Diese Kosten fallen im neuen Haushaltsjahr an. Es sind dafür Rückstellungen zu bilden. Die Rechnung  der Feuerwehrunfallkasse ist erst jetzt für 2018 eingegangen. Hierfür sind Rückstellungen zu bilden.

 

Erzielte Mehreinnahmen sind noch in Höhe von rd. 20.000 € zu berücksichtigen.

Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch die Feuerschutzsteuer und Mehreinnahmen gedeckt.

 

FBL Kern erläutert dem Ausschuss das sich der Betrag der überplanmäßigen Ausgaben durch noch eingegangene Rechnungen im Fachbereich 4 auf 44.609,56 € erhöht hat.

 

Der Ausschuss empfiehlt daher folgenden geänderten Beschluss:

 

 Der Samtgemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im Budget des Fachbereiches 4 in Höhe von 44.609,56 €.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben im Budget des Fachbereiches 4 in Höhe von 40.164,62 €.