Sitzung: 27.02.2019 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0460/2018
Der Inhaber eines
ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt.
Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die
Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere
Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung
mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I der Vorlage).
Derzeit sind auf
den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die
Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.
Durch die
Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine
weitere Ausbildungsstelle.
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Flurstücke Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstücke 25/6, 15/10,
15/15 und 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken 15/9 und
15/14.
Für die Änderung
des Bebauungsplanes ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich der 28. sowie der 59. Änderung erforderlich. Im Bereich der jetzigen
Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde
Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch die Änderung
soll Sonderbaufläche dargestellt werden.
Herr Hesebeck
erläutert, dass der Punkt in der letzten Sitzung beraten und zurückgestellt
worden ist, um die Beratungen in den Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe)
abzuwarten. Die Stadtgremien haben in der Zwischenzeit die Änderung des
Bebauungsplanes beschlossen.
Ohne Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg
(Elbe) wird vorbehaltlich der Einigung über den Grunderwerb fortgeschrieben.