Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Inhaber eines ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt. Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I der Vorlage).

Derzeit sind auf den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.

Durch die Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstücke 25/6, 15/10, 15/15 und 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken 15/9 und 15/14.

Für die Änderung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung erforderlich. Im Bereich der jetzigen Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch die Änderung soll Sonderbaufläche dargestellt werden.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass der Punkt in der letzten Sitzung beraten und zurückgestellt worden ist, um die Beratungen in den Gremien der Stadt Dannenberg(Elbe) abzuwarten. Die Stadtgremien haben in der Zwischenzeit die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) wird vorbehaltlich der Einigung über den Grunderwerb fortgeschrieben.