Sitzung: 27.02.2019 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0079/2019
Es liegt ein Antrag
von Rh Ringel vor, der der Vorlage als Anlage I beigefügt ist.
Herr Hesebeck
erläutert den Antrag, mit dem ein zukunftsweisendes Verkehrskonzept für den
Bereich zwischen den Ortsteilen Quickborn und Zadrau gefordert wird, weil der überörtliche
Verkehr durch diese Orte und auf den dortigen Gemeindeverbindungsstraßen seit
der Eröffnung der Elbbrücke stark zugenommen hat. Es wird u.a. der Ausbau der
Gemeindeverbindungsstraßen mit Ortsumgehungen beantragt und die daraus
resultierende Umstufung zu Kreisstraßen.
Herr Hesebeck trägt
vor, dass die Strecke als Abkürzung zwischen der Elbbrücke und Lüchow stark
frequentiert wird und die Straßen für den Schwerlastverkehr nicht ausgebaut
sind.
Im Jahr 2004 haben
sich die Gemeinden Langendorf und Gusborn bereits mit dem Thema befasst. Die
damalige Landesstraße zum Fähranleger Kaltenhof wurde zur Gemeindestraße
herabgestuft. Nach der Gebietsreform im Jahr 2006 sind die Beratungen nicht
weiterverfolgt worden.
Bei Neubauten von
Straßen und Umstufungen zu Kreisstraßen ist mit zusätzlichem Verkehr zu
rechnen, und es sind die bestehenden Unterschutzstellungen zu berücksichtigen
(Biosphärenreservatsgebiet mit Gebietsteil C – vergleichbar mit
Naturschutzgebiet - zwischen Quickborn und der B 191 und Gebietsteil B –
vergleichbar mit Landschaftsschutzgebiet - zwischen Quickborn und Klein Gusborn
und Naturschutzgebiet Die Lucie zwischen Klein Gusborn und Zadrau).
Rh Beckmann weist
darauf hin, dass es sich um einen Antrag des Ratsherrn Ringel der Samtgemeinde
handelt und nicht der Gemeinde Gusborn. Er trägt vor, dass in der letzten
Legislaturperiode in der Gemeinde Gusborn über ein zukunftsweisendes
Verkehrskonzept beraten worden ist und erläutert die durchgeführten Maßnahmen,
die dem Ziel dienen, den Verkehr zu beruhigen und den überörtlichen Verkehr zu verringern
(Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Klein Gusborn und Quickborn,
Fahrbahnschwelle in Klein Gusborn, Blumenkübel und Fahrbahnmarkierungen in
Zadrau, 50 km/h-Begrenzung und Leitpfähle Quickborn - Klein Gusborn, 70 km/h-Begrenzung
und Leitpfähle Klein Gusborn - Zadrau). Die Straßenverkehrsbehörde Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat folgende von der Gemeinde Gusborn beantragte Maßnahmen
abgelehnt: Geschwindigkeitstrichter vor den Ortschaften und Aufstellen eines
„Blitzers“ in Zadrau. Die umgesetzten Maßnahen haben zu Verbessrungen geführt,
den überörtlichen Verkehr aber kaum verringert. Er hält eine
Hinweisbeschilderung an der B 191 bei Quickborn und am Kreisel in Lüchow für
angeraten, um den überörtlichen Verkehr über die Bundesstraßen und Dannenberg
zu leiten. Hinsichtlich der Umstufung von Gemeindeverbindungsstraßen zu
Kreisstraßen befürchten Bürger Verschlechterungen durch zunehmenden Verkehr.
Er verweist auf
eine Darstellung im Raumordnungsprogramm die eine neue Kreisstraße vorsieht die
an den Ortslagen vorbei führt.
Rh Siemke hält den
Bau von Umgehungsstraßen und von neuen Straßentrassen sowohl für den Landkreis
als auch für die Samtgemeinde Elbtalaue für nicht finanzierbar. Ziel muss es
sein nach sinnvollen und kostengünstigen Maßnahmen zu suchen, die den
Lkw-Verkehr und den überörtlichen Verkehr aus den Ortschaften heraushalten ohne
den innerörtlichen Verkehr zu behindern.
Herr Hesebeck trägt
vor, dass die Kosten für die Seitenraumregulierung der Strecke Quickborn - Kl. Gusborn ca. 3.000 € betragen und diese
Arbeiten ein bis zwei Mal im Jahr erforderlich sind. Die Seitenraumschäden
werden nicht nur durch den Schwerlastverkehr verursacht sondern überwiegend
durch den Pkw-Verkehr.
Rh Beckmann
erläutert, dass nach Aussagen von Bürgern der Pkw-Verkehr Probleme verursacht
und weniger der Lkw-Verkehr. Er schlägt vor, Verkehrszählungen und
Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Rh Siemke weist
darauf hin, dass im Bereich Quickborn – Klein Gusborn die größten Probleme
bestehen und schlägt vor, Einbahnstraßenregelungen der
Gemeindeverbindungsstraße und des westlich parallel laufenden Wirtschaftsweges
(Bremsenberg) zu prüfen, wobei der landwirtschaftliche Verkehr in beiden
Richtungen zulässig sein müsste.
Nach Beendigung der
Beratung über die angesprochenen Punkte empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Zusätzlicher Straßenbau und die Umwidmung
von Gemeindeverbindungsstraßen im Gebiet der Gemeinde Gusborn sind nicht
gewollt.
b) Als Grundlage für weitere Beratungen sind
Verkehrszählungen durchzuführen.
c) Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, Geschwindigkeitsmessungen
durchzuführen.
d) Es ist zu prüfen, ob die Straßen zwischen
Quickborn und Klein Gusborn (Am Mühlenberg / Gemeindeverbindungsstraße G2 und
Bremsenberg / Wirtschaftsweg) als Einbahnstraßen umgenutzt werden können.