Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Es liegt ein Antrag von Rh Ringel vor, der der Vorlage als Anlage I beigefügt ist.

 

Herr Hesebeck erläutert den Antrag, mit dem ein zukunftsweisendes Verkehrskonzept für den Bereich zwischen den Ortsteilen Quickborn und Zadrau gefordert wird, weil der überörtliche Verkehr durch diese Orte und auf den dortigen Gemeindeverbindungsstraßen seit der Eröffnung der Elbbrücke stark zugenommen hat. Es wird u.a. der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen mit Ortsumgehungen beantragt und die daraus resultierende Umstufung zu Kreisstraßen.

Herr Hesebeck trägt vor, dass die Strecke als Abkürzung zwischen der Elbbrücke und Lüchow stark frequentiert wird und die Straßen für den Schwerlastverkehr nicht ausgebaut sind.

Im Jahr 2004 haben sich die Gemeinden Langendorf und Gusborn bereits mit dem Thema befasst. Die damalige Landesstraße zum Fähranleger Kaltenhof wurde zur Gemeindestraße herabgestuft. Nach der Gebietsreform im Jahr 2006 sind die Beratungen nicht weiterverfolgt worden.

Bei Neubauten von Straßen und Umstufungen zu Kreisstraßen ist mit zusätzlichem Verkehr zu rechnen, und es sind die bestehenden Unterschutzstellungen zu berücksichtigen (Biosphärenreservatsgebiet mit Gebietsteil C – vergleichbar mit Naturschutzgebiet - zwischen Quickborn und der B 191 und Gebietsteil B – vergleichbar mit Landschaftsschutzgebiet - zwischen Quickborn und Klein Gusborn und Naturschutzgebiet Die Lucie zwischen Klein Gusborn und Zadrau).

 

Rh Beckmann weist darauf hin, dass es sich um einen Antrag des Ratsherrn Ringel der Samtgemeinde handelt und nicht der Gemeinde Gusborn. Er trägt vor, dass in der letzten Legislaturperiode in der Gemeinde Gusborn über ein zukunftsweisendes Verkehrskonzept beraten worden ist und erläutert die durchgeführten Maßnahmen, die dem Ziel dienen, den Verkehr zu beruhigen und den überörtlichen Verkehr zu verringern (Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Klein Gusborn und Quickborn, Fahrbahnschwelle in Klein Gusborn, Blumenkübel und Fahrbahnmarkierungen in Zadrau, 50 km/h-Begrenzung und Leitpfähle Quickborn - Klein Gusborn, 70 km/h-Begrenzung und Leitpfähle Klein Gusborn - Zadrau). Die Straßenverkehrsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg hat folgende von der Gemeinde Gusborn beantragte Maßnahmen abgelehnt: Geschwindigkeitstrichter vor den Ortschaften und Aufstellen eines „Blitzers“ in Zadrau. Die umgesetzten Maßnahen haben zu Verbessrungen geführt, den überörtlichen Verkehr aber kaum verringert. Er hält eine Hinweisbeschilderung an der B 191 bei Quickborn und am Kreisel in Lüchow für angeraten, um den überörtlichen Verkehr über die Bundesstraßen und Dannenberg zu leiten. Hinsichtlich der Umstufung von Gemeindeverbindungsstraßen zu Kreisstraßen befürchten Bürger Verschlechterungen durch     zunehmenden Verkehr.

Er verweist auf eine Darstellung im Raumordnungsprogramm die eine neue Kreisstraße vorsieht die an den Ortslagen vorbei führt.

 

Rh Siemke hält den Bau von Umgehungsstraßen und von neuen Straßentrassen sowohl für den Landkreis als auch für die Samtgemeinde Elbtalaue für nicht finanzierbar. Ziel muss es sein nach sinnvollen und kostengünstigen Maßnahmen zu suchen, die den Lkw-Verkehr und den überörtlichen Verkehr aus den Ortschaften heraushalten ohne den innerörtlichen Verkehr zu behindern.

 

Herr Hesebeck trägt vor, dass die Kosten für die Seitenraumregulierung der Strecke Quickborn -  Kl. Gusborn ca. 3.000 € betragen und diese Arbeiten ein bis zwei Mal im Jahr erforderlich sind. Die Seitenraumschäden werden nicht nur durch den Schwerlastverkehr verursacht sondern überwiegend durch den Pkw-Verkehr.

 

Rh Beckmann erläutert, dass nach Aussagen von Bürgern der Pkw-Verkehr Probleme verursacht und weniger der Lkw-Verkehr. Er schlägt vor, Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass im Bereich Quickborn – Klein Gusborn die größten Probleme bestehen und schlägt vor, Einbahnstraßenregelungen der Gemeindeverbindungsstraße und des westlich parallel laufenden Wirtschaftsweges (Bremsenberg) zu prüfen, wobei der landwirtschaftliche Verkehr in beiden Richtungen zulässig sein müsste.

 

Nach Beendigung der Beratung über die angesprochenen Punkte empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Zusätzlicher Straßenbau und die Umwidmung von Gemeindeverbindungsstraßen im Gebiet der Gemeinde Gusborn sind nicht gewollt.

b)      Als Grundlage für weitere Beratungen sind Verkehrszählungen durchzuführen.

c)       Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

d)      Es ist zu prüfen, ob die Straßen zwischen Quickborn und Klein Gusborn (Am Mühlenberg / Gemeindeverbindungsstraße G2 und Bremsenberg / Wirtschaftsweg) als Einbahnstraßen umgenutzt werden können.