Frau Ledebur berichtet, sie sei Anwohnerin im Gebiet Lauben, welches an den Bereich Querdeich angrenzt. Sie fragt an, in welcher zeitlichen Abfolge die nächsten Maßnahmen beginnen und ob zunächst nur ein Teil gerodet wird oder die ganze Fläche. Sie weist auf die vorzunehmenden CEF-Maßnahmen hin und erläutert, dass zwar die Amphibienteiche errichtet worden sind, jedoch noch keine weiteren Gehölzpflanzungen vorgenommen wurden und zum Beispiel auch keine Nistkästen angebracht wurden. Im Hinblick auf das kommende Frühjahr macht sie sich Sorgen um die Brut und Aufzucht von Jungvögeln, die durch die Rodungsmaßnahmen keinen Platz am Querdeich mehr finden werden. Des Weiteren möchte sie wissen, was passiert, wenn die Fläche gerodet ist und die Baumaßnahmen aus irgendwelchen Gründen nicht umgesetzt werden können.

 

Herr Hennigs erläutert, dass zunächst noch keine Rodungen stattfinden dürfen. Zunächst ist nur der Bewuchs zu entfernen, dieses ist gesetzlich bis Ende Februar nur möglich und wird entsprechend ausgeführt. Rodungen können erst im späteren Frühjahr vorgenommen werden. Ein weiterer Gehölzschutzstreifen wird ebenfalls noch nicht berührt, dieser steht unter Satzungsschutz. Hier darf erst nach Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan weiter verfahren werden. Alle Maßnahmen stehen unter fachlicher Aufsicht, unter anderem durch die untere Naturschutzbehörde, und werden fachlich begleitet.

Eine Bebauung wird in jedem Fall stattfinden. Die Nistkästen werden vor den Abholzungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben aufgehängt.