Sitzung: 07.02.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Frau Ledebur berichtet, sie
sei Anwohnerin im Gebiet Lauben, welches an den Bereich Querdeich angrenzt. Sie
fragt an, in welcher zeitlichen Abfolge die nächsten Maßnahmen beginnen und ob
zunächst nur ein Teil gerodet wird oder die ganze Fläche. Sie weist auf die
vorzunehmenden CEF-Maßnahmen hin und erläutert, dass zwar die Amphibienteiche
errichtet worden sind, jedoch noch keine weiteren Gehölzpflanzungen vorgenommen
wurden und zum Beispiel auch keine Nistkästen angebracht wurden. Im Hinblick
auf das kommende Frühjahr macht sie sich Sorgen um die Brut und Aufzucht von
Jungvögeln, die durch die Rodungsmaßnahmen keinen Platz am Querdeich mehr
finden werden. Des Weiteren möchte sie wissen, was passiert, wenn die Fläche
gerodet ist und die Baumaßnahmen aus irgendwelchen Gründen nicht umgesetzt
werden können.
Herr Hennigs erläutert,
dass zunächst noch keine Rodungen stattfinden dürfen. Zunächst ist nur der
Bewuchs zu entfernen, dieses ist gesetzlich bis Ende Februar nur möglich und
wird entsprechend ausgeführt. Rodungen können erst im späteren Frühjahr
vorgenommen werden. Ein weiterer Gehölzschutzstreifen wird ebenfalls noch nicht
berührt, dieser steht unter Satzungsschutz. Hier darf erst nach
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan weiter verfahren werden. Alle Maßnahmen
stehen unter fachlicher Aufsicht, unter anderem durch die untere
Naturschutzbehörde, und werden fachlich begleitet.
Eine Bebauung wird in jedem
Fall stattfinden. Die Nistkästen werden vor den Abholzungsmaßnahmen
entsprechend den Vorgaben aufgehängt.