Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der potentielle Erwerber stellte den in der Anlage zur Vorlage beigefügten Antrag. Auf dem Grundstück zu Nr. 1 befinden sich Reste einer abgebrannten Hütte, das ehemals zu Imkereizwecken verpachtet war. Das Erdreich ist mit Verbrennungsrückständen sowie Asbest kontaminiert. Gemäß mündlichem Angebot der Fa. Bleck betragen die Entsorgungskosten ca. 10.000 €. Das Flurstück ist bereits mit einem Wegerecht für den potentiellen Erwerber belastet und ist daher auch nicht zum Verkauf an weitere Interessenten geeignet.

Für die zu entfernende Hecke sind umfangreiche Ausgleichspflanzungen zu tätigen, die möglicherweise zum Teil auf dem Flurstück zu Nr. 2 durchgeführt werden könnten.

Der Verkehrswert für die Flächen in dem Bereich liegt bei 46,00 € je m². Allerdings bezieht sich das auf den gesamten bebauten Bereich um Marschtorstraße, Lidl und das neue Einkaufszentrum. Daher ist ein Preisabschlag um ca. 6,00 € angemessen, zudem die Fläche lediglich zum Aufstellen von Containern bzw. als Reifenlager geplant ist. Eine Bebaubarkeit mit einem Gebäude wird auf dem Flurstück nicht möglich sein.
Die Fläche zu Nr. 2 ist lediglich zur Bepflanzung geeignet und dient zudem nach den Vorgaben des B-Planes als Ausgleichsfläche. Deshalb ist hier ein Verkaufspreis in Höhe von 7,00 € anzusetzen. Derzeit ist die Größe der zu verkaufenden Teilfläche noch nicht bekannt, daher wurde das gesamte Restflurstück auf der Karte eingezeichnet.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung und des UBD:

1.       Das Flurstück 15/9 der Flur 5 in einer Größe von 804 m² der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer verkauft. Der Kaufpreis beträgt 40,00 € je m², bei einer Größe von 804 m² also 32.160,00 €. Von diesem Kaufpreis werden die nachgewiesenen Kosten für die Entsorgung des auf dem Grundstück befindlichen Abfalles in einer Höhe von höchstens 10.000,00 € abgezogen.

2.       Ein Teil des Flurstückes 15/14 der Flur 5 der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer zu einem Kaufpreis von 7,00 € je m² verkauft.

3.       Der Vertrag wird mit der aufschiebenden Wirkung geschlossen, dass er nur dann aufgelassen wird, wenn der Bebauungsplan nach den Vorstellungen der Stadt Dannenberg (Elbe) und des Erwerbers geändert wird.

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer. Sollte der Vertrag nicht wie in Nr. 3 genannt, aufgelassen werden, tragen die Vertragsparteien die bisher entstandenen Kosten jeweils zur Hälfte.
Die möglicherweise anfallenden Vermessungskosten trägt der Erwerber.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er berichtet, dass sich der Verwaltungsausschuss für eine geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Diese wird von ihm wie folgt verlesen:

 

Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses:

1.       Das Flurstück 15/9 der Flur 5 in einer Größe von 804 m² der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer verkauft. Der Kaufpreis beträgt 40,00 € je m², bei einer Größe von 804 m² also 32.160,00 €.

2.       Ein Teil des Flurstückes 15/14 der Flur 5 der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer zu einem Kaufpreis von 7,00 € je m² verkauft.

3.       Der Vertrag wird mit der aufschiebenden Wirkung geschlossen, dass er nur dann aufgelassen wird, wenn der Bebauungsplan nach den Vorstellungen der Stadt Dannenberg (Elbe) und des Erwerbers geändert wird.

4.       Von dem Kaufpreis werden die nachgewiesenen Kosten für die Entsorgung des auf dem Grundstück befindlichen Abfalles auf Nachweis in einer Höhe von höchstens 10.000,00 € abgezogen. Zur Ermittlung der Entsorgungskosten sind vorab durch die Verwaltung 3 Angebote unter Berücksichtigung einer entsprechenden Leistungsbeschreibung bei regional ansässigen Firmen einzuholen.

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer. Sollte der Vertrag nicht wie in Nr. 3 genannt, aufgelassen werden, tragen die Vertragsparteien die bisher entstandenen Kosten jeweils zur Hälfte.
Die möglicherweise anfallenden Vermessungskosten trägt der Erwerber.

 

 

Ohne Aussprache schließt sich der Rat der Empfehlung des Verwaltungsausschusses an und fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

  1. Das Flurstück 15/9 der Flur 5 in einer Größe von 804 m² der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer verkauft. Der Kaufpreis beträgt 40,00 € je m², bei einer Größe von 804 m² also 32.160,00 €.
  2. Ein Teil des Flurstückes 15/14 der Flur 5 der Gemarkung Dannenberg wird an den anliegenden Eigentümer zu einem Kaufpreis von 7,00 € je m² verkauft.
  3. Der Vertrag wird mit der aufschiebenden Wirkung geschlossen, dass er nur dann aufgelassen wird, wenn der Bebauungsplan nach den Vorstellungen der Stadt Dannenberg (Elbe) und des Erwerbers geändert wird.
  4. Von dem Kaufpreis werden die nachgewiesenen Kosten für die Entsorgung des auf dem Grundstück befindlichen Abfalles auf Nachweis in einer Höhe von höchstens 10.000,00 € abgezogen. Zur Ermittlung der Entsorgungskosten sind vorab durch die Verwaltung 3 Angebote unter Berücksichtigung einer entsprechenden Leistungsbeschreibung bei regional ansässigen Firmen einzuholen.

 

Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Käufer. Sollte der Vertrag nicht wie in Nr. 3 genannt, aufgelassen werden, tragen die Vertragsparteien die bisher entstandenen Kosten jeweils zur Hälfte.
Die möglicherweise anfallenden Vermessungskosten trägt der Erwerber.