Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 1. Änderung setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ) von 0,2 fest. Die Baugrenze verläuft mit einem Abstand von 3m bzw. 5m an den Straßenverkehrsflächen entlang.

Der Bebauungsplan Hinter den Höfen Nord setzt ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZ von 0,2 fest. Hier verlaufen die Baugrenzen i.d.R. mit einem Abstand von 3 m zu den Straßenverkehrsflächen.

 

Das Grundstück des Antragstellers liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen - 1. Änderung. Ein vom Antragsteller gestellter Bauantrag zur Erweiterung seines Wohnhauses kann nicht genehmigt werden, da die GRZ überschritten werden würde. Das Wohnhaus wurde außerdem von den Vorbesitzern 2m über die Baugrenze hinweg gebaut, sodass auch deshalb eine Genehmigung einer Erweiterung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Er hat daher die Änderung des Bebauungsplanes (Erhöhung der GRZ auf 0,35 und Verschiebung der Baugrenze)  für das Grundstück Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 beantragt.

 

Die überbaubaren Grundstücksfläche ist aufgrund der geringen GRZ von 0,2 im Bereich der Bebauungspläne Hinter den Höfen 1. Änderung sowie Hinter den Höfen Nord nach Auswertung der Luftbilder nahezu ausgeschöpft und die Erweiterungsmöglichkeiten im gesamten Geltungsbereich sehr gering.

Der Verwaltung ist ein weiterer Fall im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen Nord bekannt. Auch hier würde eine Baugenehmigung aufgrund der Überschreitung der GRZ nicht erteilt werden.

 

Um allen Anwohnern im Bereich der Bebauungspläne Erweiterungsmöglichkeiten zu verschaffen, könnte in Erweiterung des vorliegenden Antrages der komplette Bereich beider Bebauungspläne geändert werden.

 

Eine Änderung der beiden Bebauungspläne mit einer Erhöhung der GRZ auf 0,35 und der Aufnahme einer Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze würde nach überschlägiger Kostenermittlung ca. 7.500 € kosten. Eine Änderung lediglich für das Grundstück Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 würde nach überschlägiger Kostenermittlung ca. 2.000 € kosten.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass das Baugebiet in Nebenstedt  ausgewiesen worden ist, als nach der Niedersächsichen Bauordnung erstmals genehmigungsfreie Bauvorhaben zulässig waren, für die die Architekten für die rechtskonforme Durchführung der Bauvorhaben verantwortlich waren und  nicht die Baugenehmigungsbehörden. Der damalige Bauherr hat das Grundstück verkauft und der damalige Architekt ist nicht mehr greifbar.

 

Rh Schmidtke spricht sich gegen eine Kostenübernahme durch die Stadt aus.

 

StD Meyer erläutert, dass für das heute übliche barrierefreie Bauen mehr Baufläche erforderlich ist als früher, insbesondere wenn ohne Dachgeschoss gebaut wird. Aufgrund der geringen Grundflächenzahl von 0.2 ist zukünftig mit mehr Einzelfällen wie die des Antragstellers zu rechnen. Bei einer Häufung von solchen Einzelfällen wird der Landkreis eine Anpassung des Bebauungsplanes zu Lasten der Stadt Dannenberg(Elbe) fordern.

 

In der Aussprache wird darüber diskutiert, ob über die Änderung der Bebauungspläne für jede Einzelfall beraten werden soll oder eine Änderung der beiden Bebauungspläne vorgenommen werden soll.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,20 auf 0,35 beinahe eine Verdoppelung der geltenden Grundflächenzahl ist und fragt, ob zusätzlicher Ausgleich erforderlich wird.

 

StD Meyer und Herr Hesebeck erläutern, dass eine Ausgleichsregelung wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich wird und im Bebauungsplankonzept geregelt werden muss, ob der Ausgleich im Baugebiet möglich ist oder externer Ausgleich erforderlich wird.

 

Nach Beendigung der anschließenden kurzen Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne Hinter den Höfen – 1. Änderung und Hinten den Höfen Nord ein.