Sitzung: 04.02.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0533/2018
Der Bebauungsplan
Hinter den Höfen – 1. Änderung setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer
überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ) von 0,2 fest. Die Baugrenze verläuft mit
einem Abstand von 3m bzw. 5m an den Straßenverkehrsflächen entlang.
Der Bebauungsplan
Hinter den Höfen Nord setzt ebenfalls ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer
GRZ von 0,2 fest. Hier verlaufen die Baugrenzen i.d.R. mit einem Abstand von 3
m zu den Straßenverkehrsflächen.
Das Grundstück des
Antragstellers liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen - 1.
Änderung. Ein vom Antragsteller gestellter Bauantrag zur Erweiterung seines
Wohnhauses kann nicht genehmigt werden, da die GRZ überschritten werden würde.
Das Wohnhaus wurde außerdem von den Vorbesitzern 2m über die Baugrenze hinweg
gebaut, sodass auch deshalb eine Genehmigung einer Erweiterung nicht in
Aussicht gestellt werden kann.
Er hat daher die
Änderung des Bebauungsplanes (Erhöhung der GRZ auf 0,35 und Verschiebung der
Baugrenze) für das Grundstück Gemarkung
Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 beantragt.
Die überbaubaren
Grundstücksfläche ist aufgrund der geringen GRZ von 0,2 im Bereich der
Bebauungspläne Hinter den Höfen 1. Änderung sowie Hinter den Höfen Nord nach
Auswertung der Luftbilder nahezu ausgeschöpft und die Erweiterungsmöglichkeiten
im gesamten Geltungsbereich sehr gering.
Der Verwaltung ist
ein weiterer Fall im Bereich des Bebauungsplanes Hinter den Höfen Nord bekannt.
Auch hier würde eine Baugenehmigung aufgrund der Überschreitung der GRZ nicht
erteilt werden.
Um allen Anwohnern
im Bereich der Bebauungspläne Erweiterungsmöglichkeiten zu verschaffen, könnte
in Erweiterung des vorliegenden Antrages der komplette Bereich beider
Bebauungspläne geändert werden.
Eine Änderung der
beiden Bebauungspläne mit einer Erhöhung der GRZ auf 0,35 und der Aufnahme
einer Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze würde nach überschlägiger
Kostenermittlung ca. 7.500 € kosten. Eine Änderung lediglich für das Grundstück
Gemarkung Nebenstedt, Flur 1, Flurstück 30/18 würde nach überschlägiger
Kostenermittlung ca. 2.000 € kosten.
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass das Baugebiet in
Nebenstedt ausgewiesen worden ist, als
nach der Niedersächsichen Bauordnung erstmals genehmigungsfreie Bauvorhaben
zulässig waren, für die die Architekten für die rechtskonforme Durchführung der
Bauvorhaben verantwortlich waren und
nicht die Baugenehmigungsbehörden. Der damalige Bauherr hat das
Grundstück verkauft und der damalige Architekt ist nicht mehr greifbar.
Rh Schmidtke
spricht sich gegen eine Kostenübernahme durch die Stadt aus.
StD Meyer
erläutert, dass für das heute übliche barrierefreie Bauen mehr Baufläche
erforderlich ist als früher, insbesondere wenn ohne Dachgeschoss gebaut wird.
Aufgrund der geringen Grundflächenzahl von 0.2 ist zukünftig mit mehr
Einzelfällen wie die des Antragstellers zu rechnen. Bei einer Häufung von
solchen Einzelfällen wird der Landkreis eine Anpassung des Bebauungsplanes zu
Lasten der Stadt Dannenberg(Elbe) fordern.
In der Aussprache
wird darüber diskutiert, ob über die Änderung der Bebauungspläne für jede
Einzelfall beraten werden soll oder eine Änderung der beiden Bebauungspläne
vorgenommen werden soll.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass die Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,20 auf 0,35 beinahe
eine Verdoppelung der geltenden Grundflächenzahl ist und fragt, ob zusätzlicher
Ausgleich erforderlich wird.
StD Meyer und Herr
Hesebeck erläutern, dass eine Ausgleichsregelung wie bei der Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich wird und im Bebauungsplankonzept geregelt werden
muss, ob der Ausgleich im Baugebiet möglich ist oder externer Ausgleich
erforderlich wird.
Nach Beendigung der
anschließenden kurzen Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung der Bebauungspläne
Hinter den Höfen – 1. Änderung und Hinten den Höfen Nord ein.