Sitzung: 28.02.2019 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/0036/2019
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2017 wurde am 25.07.2018 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 21.12.2018
erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.
Es sind
2017 folgende über-und außerplanmäßige Aufwendungen entstanden:
Außerordentlicher
Ergebnishaushalt:
Begründung:
Budget 0 Verwaltungsvorstand, Stabstellen: 10.826,71 Euro. Nachschuss an die VERDO GmbH
für Vorjahre aufgrund der endgültigen Abrechnung.
Budget 4 Bürgerservice: 20.340,59 Euro. Restliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Hochwasserereignis 2013
Im
investiven Bereich wurden folgende Beträge überplanmäßig in Anspruch genommen:
Fachbereich 2
Kanalnetz
Ansätze und neue Haushaltsrest 0,00 Euro
Ist und neue Haushaltsrest 42.108,36 Euro
Außerplanmäßig 42.108,36 Euro
Erstattung von Differenzen im Rahmen der Übertragung der
Abwasserbeseitigung an den WV Dannenberg-Hitzacker. Entsprechende
Verbindlichkeiten sind in der Bilanz enthalten, diese werden in 10 gleichen
Raten getilgt. Die Finanzierung erfolgt aus allgemeinen Investitionsmitteln.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Anlagen:
- Anhang
und Rechenschaftsbericht 2017
- Prüfbericht
2017
Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfbericht 2017
Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Der
Jahresabschluss 2017 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 339.776,26 Euro
und aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 81.634,75 Euro werden zur
tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt.