Sachstandsbericht zu den TOPen 5 bis 8 siehe unter TOP 5.

 

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.15 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich – 6. Änderung aufzustellen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form eines Erörterungstermins am 12.09.17 statt. Dabei wurde über Ziele und Zwecke der Planung informiert. Die Planungsunterlagen lagen außerdem in der Zeit vom 04.09-16.09.17 öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 01.09. – 16.10.2017 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Stellungnahmen und Bedenken insbesondere zum Natur- und Artenschutz, zur Raumordnung, insbesondere der Beeinträchtigung von famila und der Abweichung vom Ziel Kap. 1.6, Ziff. 08 des RROP 2004, zum Straßenverkehrsrecht sowie zum Immissionsschutz wurden in die weitere Planung einbezogen.

 

Die 2015 erstellte biologische Erhebung und Bewertung mit artenschutzrechtlicher Bewertung wurde 2018 aktualisiert (siehe Anlagen 1-5 der Begründung) Darauf aufbauend wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt und entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Für Maßnahmen zur Kompensation der zu erwartenden Funktionsverluste sowie die artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde das Maßnahmenkonzept „Thielenburger See“ erarbeitet, dass auf der städtischen Fläche am Thielenburger See und im Nahbereich umgesetzt werden soll (siehe Anlage 6 zur Begründung).

Bereits im Frühjahr 2018 hat der Vorhabenträger die ersten vorgezogenen CEF-Maßnahmen zur Kompensation der erwarteten Funktionsverluste auf der Fläche am Thielenburger See realisiert. Es wurden zwei Amphibiengewässer angelegt, um den Verlust des Lebensraumes vom Amphibien im Querdeich auszugleichen. Im Frühjahr 2018 wurde Froschlaich umgesetzt.

Weitere vorgezogene CEF-Maßnahmen werden vor Eingriff in den Bereich Querdeich umgesetzt.

 

Zur Durchführung des Zielabweichungsverfahren wurde im November 2017 eine Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Edeka Lebensmittelmarktes sowie Neuansiedlung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen am Standort Querdeich in Dannenberg (Elbe) erstellt (Anlage 7 zur Begründung).

Das Zielabweichungsverfahren wurde mit Bescheid vom 16.02.18 positiv beendet. Für die Ausweisung eines Sondergebietes Einkauf mit einer maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 2.750 m² wird die Abweichung von dem Ziel der Verkaufsflächenbeschränkung von 1.500 m² für Einzelhandelsbetriebe mit Lebensmitteln in Grundzentren gem. Kap 1.6 Ziff. 08 Satz 1 des RROP 2004 zugelassen.

Die Zulassung umfasst einen großflächigen Lebensmittelmarkt (einschließlich Randsortimente) mit bis zu 2.400 m² Verkaufsfläche und ist verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Lebensmittelmärkten mit mehr als 450 m² Verkaufsfläche sowie Einzelhandelsbetrieben mit Drogeriewaren als Hauptsortiment im Bereich des Querdeiches sowie des Develangrings. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens wurde dargelegt, dass die Abweichung vom Ziel vertretbar ist, da insbesondere das Beeinträchtigungsverbot sowie das  Kongruenzgebotes eingehalten werden.

 

 

Auf Antrag der Stadt Dannenberg (Elbe) hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Bescheid vom 28.06.18 die südliche Grenze der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 216 neu festgelegt und somit von der Einfahrt zum Parkplatz Lüneburger Straße an die Kreuzung B 216/B191 verlegt. Dadurch gelten die Baubeschränkungs- und Bauverbotszonen an Bundesstraßen für ein Großteil des Plangebietes nicht mehr.

Außerdem wurde im Juni 2018 eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung auf, dass ein Ausbau des Knotenpunktes B216/Einfahrt Parkplatz Lüneburger Straße nicht erforderlich ist, da auch ohne Ausbau des Knotenpunktes eine sehr gute Leistungsfähigkeit erreicht wird (Anlage 8 der Begründung).

 

Mit der im August 2018 erstellten Machbarkeitsstudie wurde dargestellt, dass sowohl die im Gebiet vorgesehenen Nutzungen, als auch die außerhalb des Gebietes bestehende Wohnnutzung und der Straßen verantwortbar nebeneinander geplant werden können und der Bebauungsplan nicht aufgrund von immissionstechnischen Problemen nicht durchführbar ist. Hierzu wurden textliche Festsetzungen erarbeitet (Anlage 9 der Begründung).

 

Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Gutachten wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Querdeich- 6. Änderung und Erweiterung m.öB. und Teilaufhebung erarbeitet (Anlage I – XXI)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB soll mit den o.g. Entwürfen kurzfristig nach dem Auslegungsbeschluss durchgeführt werden.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Entwürfe zum Bebauungsplan Querdeich - 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B. und Teilaufhebung werden beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.