Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL erläutert den Sachverhalt:

Im Budget Allgemeine Finanzen wurde im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von 7.095.200 Euro bereitgestellt. Derzeit sind 7.088.160,10 Euro in Anspruch genommen. Die noch zur Verfügung stehen Mittel werden für die noch abzurechnenden Liquiditätskreditzinsen benötigt.

Durch wesentlich höhere Gewerbesteuererträge und zusätzliche Erträge aus den Einkommensteuer-und Umsatzsteueranteilen in 2018 als geplant sind in 2019 höhere Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde zu zahlen. Hierfür müssen nach der KomHKVO Rückstellungen gebildet werden (559.449,42 Euro für die Kreisumlage und 489.518,24 Euro für die Samtgemeindeumlage).

Dadurch werden überplanmäßige Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen in Höhe von 1.048.967,66 Euro betragen, die durch entsprechende Mehrerträge gedeckt sind.

Auch wenn die Bildung der Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist vorab eine Zustimmung durch den Rat erforderlich.

 

 

Da es seitens der Ratsmitglieder keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, empfiehl der Ausschuss folgenden


Beschluss:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.048.967,66 Euro wird zugestimmt.