Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

FBL Kern fasst den Jahresabschluss 2017 kurz zusammen.

 

Der Jahresabschluss 2017 wurde am 26.06.2018 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2018 erstellt.  Zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.

Überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind wie folgt entstanden:

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:

 

Anlagen zur Vorlagen:

  • Prüfbericht RPA 2017
  • Rechenschaftsbericht und Anhang 2017
  • Stellungnahme Stadtdirektor zum Prüfbericht 2017

 

Rh Brüggemann weist darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt beanstandet hat, dass die überplanmäßigen Aufwendungen nicht nachträglich, sondern im Voraus genehmigt werden müssen. Er vermutet, dass dies damals nicht anders zu handhaben war.
Dies wird von FBL Kern bestätigt. Aufgrund dessen wurde auch der TOP – Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen –  zu der Tagesordnung nachgereicht.

Des Weiteren fragt Rh Brüggemann, ob die Rückzahlung bzgl. einer Doppelzahlung an die NDR Kulturbühne zwischenzeitlich erfolgt ist. FBL Kern hat derzeit keine Kenntnis über den aktuellen Stand. Er wird sich erkundigen und die Antwort in der nächsten VA-Sitzung nachreichen. Er geht aber davon aus, dass diese eingegangen ist.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2017 wird beschlossen.

b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 682.249,04 Euro wird in Höhe von 227.016,38 Euro aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und in Höhe von 455.232,66 Euro aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 662,08 Euro wird aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.

d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 44.888,12 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.