Sitzung: 30.01.2019 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2/0012/2019
Sachverhalt:
FBL Kern fasst den
Jahresabschluss 2017 kurz zusammen.
Der Jahresabschluss
2017 wurde am 26.06.2018 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 12.12.2018
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Überplanmäßige
Aufwendungen im Ergebnishaushalt sind wie folgt entstanden:
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Anlagen zur
Vorlagen:
- Prüfbericht RPA 2017
- Rechenschaftsbericht und Anhang 2017
- Stellungnahme Stadtdirektor zum Prüfbericht
2017
Rh Brüggemann weist
darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt beanstandet hat, dass die
überplanmäßigen Aufwendungen nicht nachträglich, sondern im Voraus genehmigt
werden müssen. Er vermutet, dass dies damals nicht anders zu handhaben war.
Dies wird von FBL Kern bestätigt. Aufgrund dessen wurde auch der TOP –
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen –
zu der Tagesordnung nachgereicht.
Des Weiteren fragt
Rh Brüggemann, ob die Rückzahlung bzgl. einer Doppelzahlung an die NDR
Kulturbühne zwischenzeitlich erfolgt ist. FBL Kern hat derzeit keine Kenntnis
über den aktuellen Stand. Er wird sich erkundigen und die Antwort in der
nächsten VA-Sitzung nachreichen. Er geht aber davon aus, dass diese eingegangen
ist.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der
Jahresabschluss 2017 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 682.249,04 Euro wird
in Höhe von 227.016,38 Euro aus der Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses und in Höhe von 455.232,66 Euro aus der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Das Defizit aus dem außerordentlichen
Ergebnis in Höhe von 662,08 Euro wird aus der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 44.888,12 Euro im Ergebnishaushalt wird zugestimmt.