Sitzung: 24.01.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 04/0020/2019
Ursula Fallapp erläutert:
Mit
Datum vom 01.11.2018 ist die Stadt Dannenberg (Elbe) in das
Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" aufgenommen worden.
Am
20.12.2018 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid zur Förderung einer
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme nach dem BauGB, Programm "Zukunft
Stadtgrün" für das Programmjahr 2018 ein. Zur Verbesserung der urbanen
grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe) ist eine Zuwendung als
nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 395.600,00 € bewilligt worden. Die
Zuwendung beträgt maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten
zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Städtebaufördermittel beruhen in Höhe von
197.800,00 € auf Finanzhilfen des Bundes.
Der
Zuwendungszweck ist die Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur. Hierbei
handelt es sich nach dem Inhalt des Bescheides um Maßnahmen der Anlage,
Sanierung, der Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und
Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren
als lebenswerte und gesunde Orte. Diese sollen der Steigerung der Lebens- und
Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas
und der Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung
qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt
und der Naturerfahrung dienen.
Zur
Vorbereitung der Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, sich eines
Sanierungsträgers zu bedienen.
Die
BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen, der Treuhänderische Sanierungsträger
der Stadt Ludwigslust in Ludwigslust und die Niedersächsische Landgesellschaft
mbH in Lüneburg sind gebeten worden, ein Angebot abzugeben. Bisher liegen diese
Angebote noch nicht vor.
Die
Verwaltung bittet um Beauftragung, mit den zuvor aufgeführten Sanierungsträgern
die Angebote zu erörtern und zu bewerten.
Dr.
Olaf Praetsch erläutert, dass in seiner Fraktion eine zweigeteilte Meinung zu
dem Projekt „Stadtgrün“ besteht. Er selber ist überzeugt von dieser Maßnahme.
Andere Fraktionsmitglieder sind der Meinung, dass der Drittelanteil in der
Stadt eine anderweitige finanzielle Nutzung finden könnte, die sinnvoller
angelegt ist.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Sanierungsträger für die Durchführung der
Gesamtmaßnahme auszuschreiben. Die Beauftragung des Sanierungsträgers erfolgt
durch Beschluss des Verwaltungsausschusses.