Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Ursula Fallapp erläutert:

Mit Datum vom 01.11.2018 ist die Stadt Dannenberg (Elbe) in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" aufgenommen worden.

Am 20.12.2018 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid zur Förderung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme nach dem BauGB, Programm "Zukunft Stadtgrün" für das Programmjahr 2018 ein. Zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur in der Stadt Dannenberg (Elbe) ist eine Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 395.600,00 € bewilligt worden. Die Zuwendung beträgt maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Städtebaufördermittel beruhen in Höhe von 197.800,00 € auf Finanzhilfen des Bundes.

Der Zuwendungszweck ist die Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur. Hierbei handelt es sich nach dem Inhalt des Bescheides um Maßnahmen der Anlage, Sanierung, der Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte. Diese sollen der Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie dem Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung dienen.

 

Zur Vorbereitung der Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, sich eines Sanierungsträgers zu bedienen.

Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen, der Treuhänderische Sanierungsträger der Stadt Ludwigslust in Ludwigslust und die Niedersächsische Landgesellschaft mbH in Lüneburg sind gebeten worden, ein Angebot abzugeben. Bisher liegen diese Angebote noch nicht vor.

 

Die Verwaltung bittet um Beauftragung, mit den zuvor aufgeführten Sanierungsträgern die Angebote zu erörtern und zu bewerten.

 

Dr. Olaf Praetsch erläutert, dass in seiner Fraktion eine zweigeteilte Meinung zu dem Projekt „Stadtgrün“ besteht. Er selber ist überzeugt von dieser Maßnahme. Andere Fraktionsmitglieder sind der Meinung, dass der Drittelanteil in der Stadt eine anderweitige finanzielle Nutzung finden könnte, die sinnvoller angelegt ist.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sanierungsträger für die Durchführung der Gesamtmaßnahme auszuschreiben. Die Beauftragung des Sanierungsträgers erfolgt durch Beschluss des Verwaltungsausschusses.