Sitzung: 24.01.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/0505/2018
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2018 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 23.11.2018 beendet.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-17 des Prüfberichts auf einige Fehler hin zu denen an dieser Stelle Stellung genommen wird:
4.1 Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte
Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem Jahresabschluss vom Rat
genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG jedoch vor dem
Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und sachlichen
Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat genehmigt
werden.
Seit dem Haushaltsjahr 2018 hat die Samtgemeindeverwaltung die
Budgetüberwachung durch die Fachanwendung eingerichtet, so dass dies nicht mehr
vorkommen soll.
4.2 Auftragsvergaben
Unter diesem Punkt wird durch das RPA bemängelt, dass bei der Vergabe einer
Wegesanierung in Zadrau nicht die geforderten drei Vergleichsangebote eingeholt
wurden, sondern nur von zwei Unternehmen Angebote eingeholt wurden.
Bei der
Vergabe Wirtschaftswegsanierung in Zadrau WG 132 wurden vom Fachdienst 30 3
Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:
- Firma M
& R Wegebau GmbH, 38384 Gevensleben
- Firma
Hermann Holland, 38547 Allenbüttel
- Firma
Breimann, 29594 Soltendieck
Es
wurden lediglich 2 Angebote abgegeben. Der preisgünstigste Bieter war die Firma
Hermann Holland aus Allenbüttel. Ein Vergabevermerk anzufertigen wurde in
diesem Fall versäumt.
4.3 Übertragung des
Haushaltsrestes „Investition Spielkreis“
Hier wollte das Rechnungsprüfungsamt die Übertragung des investiven Haushaltsrestes „Investition Kinderspielkreis“ bemängeln. Der Rat der Gemeinde Gusborn hat jedoch mit Beschluss vom 11.10.2018 die Übernahme des Kindergartengebäudes in Gusborn ausgeschlossen. Die Mittel sind somit obsolet und wurden nicht in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
4.4 Zuordnung zum
verbindlichen Kontenrahmen
Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, dass die Abwasserabgabe durch die Gemeinde unter dem Finanzrechnungskonto 632150 abgewickelt wird. Da aufgrund der Satzung diese der Samtgemeinde Elbtalaue zustehen handelt es sich um durchlaufende Zahlungen im Sinne des § 60 Ziff. 13 KomHKVO und müssen auch auf den entsprechenden Sachkonten verbucht werden.
Hier hat die Samtgemeinde nunmehr umgehend Abhilfe geschaffen und die Abwasserabgabe wird entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen als durchlaufende Zahlung verbucht.
4.5 Säumniszuschläge
Bei der Gemeinde wurden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.
Dieser Vorgabe ist die Gemeinde ab 01.01.2017 nachgekommen.
Der Einwand des Rechnungsprüfungsamtes bezieht sich im Ertrag auf einen
Negativertrag (Storno von Mahngebühren) über 13,00 € aus dem Vorjahr und in der
Finanzrechnung um Einzahlungen welche auf Festsetzungen der Vorjahre (bis
2016).
4.6
Grundstücksverkäufe unter Buchwert im Baugebiet „Stüden“
Die Baugrundstücke
wurden mit einem Buchwert von 11,00 €/m² in der Eröffnungsbilanz
berücksichtigt. 2005 fielen nachträgliche Herstellungskosten (Kanalbaubeiträge)
von 35.923,15 € an, was den Buchwert der Grundstücke auf 12,95 €/m² erhöhte.
Durch die Aufdeckung und Korrektur des Fehlers ergaben sich aus den Verkäufen
2008-2014 ein Buchverlust von 13.059,41 €.
Eine Anpassung des
Verkaufspreises an den Buchwert wurde Anfang 2017 vom Bürgermeister abgelehnt,
so dass durch den Verkauf von zwei Grundstücken weitere Buchverluste von
4.888,47 € entstanden sind.
Die Anpassung des
Verkaufspreises wird, nach nochmaliger Besprechung mit dem Bürgermeister, auf der
nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt, mit dem Vorschlag der Verwaltung
den Verkaufspreis auf 13,00 €/m² (entsprechend dem Buchwert) anzuheben,
behandelt.
SB Pauls gibt
ergänzende Erläuterungen.
In der Ergebnisrechnung schließt der Jahresabschluss 2017 mit einem Defizit von
44.527,41 € ab und in der Finanzrechnung mit -21.933,30 €.
Die Fehlbeträge aus
Vorjahren wachsen auf die Summe von rd. 127.700,- € an; darauf wurde bereits in
der letzten Ratssitzung hingewiesen. Die Gemeinde steht somit schlechter da als
in den Jahren vor dem Abschluss des Zukunftsvertrages.
Zu der
Ergebnisrechnung ist zu bemerken, dass das ordentliche Ergebnis mit einem
Defizit von 3.250,58 € und mit einem außerordentlichen Ergebnis von -41.276,83,- € abschließt.
Dieses setzt sich
wie folgt zusammen: Es wurden 2 Flurstücke, Verkehrsflächen der K 29, an den Landkreis als Träger der
Straßenbaulast, umgeschrieben. Der Träger der Straßenbaulast ist grundsätzlich
Grundstückseigentümer. Dies sind 16.869 qm, sie mussten mit 1,- € pro qm
ausgebucht werden.
Des Weiteren wurde
eine Wertkorrektur für das Baugebiet Stüden vorgenommen. Bei der seinerzeitigen
Berechnung des Kaufpreises kamen später Kanalbaubeiträge hinzu, der Kaufpreis
hätte dann angepasst werden müssen. Daher
ist bis zum 1.1.2017 jedes Grundstück unter Buchwert verkauft worden, und es
entstand ein Defizit von 16.869,- €.
Hinzu kommen 2
Grundstücksverkäufe aus 2017 mit einem Buchverlust von 4.888,47 €, also
insgesamt rd.
22.000,- € Verlust aus Grundstücksverkäufen.
Die Höhe des
Kaufpreises war seinerzeit gültiger Ratsbeschluss und es wurde versäumt, den
Kaufpreis anzupassen.
Des Weiteren sind
Planungskosten i. H. v. 6.446,94 im
Wirtschaftswegebau im Bereich Zadrau als Anlagevermögen in die Bilanz
aufgenommen worden, diese mussten ausgebucht werden, weil die Investition
tatsächlich nicht stattgefunden hat.
Somit ein Aufwand und Defizit im außerordentlichen Ergebnis.
Die
Finanzrechnung, die den tatsächlichen Zahlungsverkehr der Gemeinde abbildet, schließt mit einem Defizit von rd. 22.000,- € ab. Die Gemeinde Gusborn ist
mit rd. + 98.000,- € in das Jahr gestartet und es
waren zum Ende des Jahres nur noch liquide Mittel i. H. von rd. 76.000,- € vorhanden.
Erkennbar aus der
Finanzrechnung ist auch, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit rd. - 45.200,- € dargestellt
ist. Hieran ist zu arbeiten, denn durch
die Tätigkeit der lfd. Verwaltung einer Gemeinde muss zumindest die Tilgung von Krediten
erwirtschaftet werden. Das ist hier nicht der Fall.
Hierzu ist noch zu
bemerken, dass die Anpassung der Hebesätze bereits ein Jahr früher hätte
vorgenommen werden sollen.
Auf die Hinweise
des RPA wurde in der Beschlussvorlage Stellung genommen.
Bezüglich der
Anpassung der Preise im Baugebiet Stüden folgt ein gesonderter TOP.
Rh Struck bemerkt,
dass diese Jahresrechnung für ihn schwer durchschaubar sei und er deshalb zu a)
nicht zustimmen könne.
Rh Beckmann bemerkt
zu den Ausführungen auf Seite 14 des Berichtes,
„die Schulden reduzieren sich um 17 %
geringfügig, und die liquiden Mittel fallen um 22 %“.
Dies sei seiner
Meinung nach zu hart ausgedrückt, denn eine Schuldenreduzierung um 17 % sei für
ihn eben nicht wenig sondern eine gute Leistung.
Zur Frage, dass die
Stellungnahme des Bürgermeisters gefordert ist, erklärt SB Pauls, dass die
Kommunalaufsicht das fordern kann.
Bgm Ringel lässt
über die einzelnen Teilpunkte des Beschlussvorschlages abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
Einstimmig beschlossen
Ja 10 Enthaltung 1
b) Der Rat erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017
Einstimmig beschlossen
Ja 10
Bgm Ringel
hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
c) Das Defizit aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 44.527,41 € (ordentlich: 3.250,58 €,
außerordentlich: 41.276,83 €) erhöhen die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren
auf einen Gesamtfehlbetrag
von 127.776,02 €.
Einstimmig beschlossen
Ja 11
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 (Ergebnisrechnung: 16.688,53 € / Finanzrechnung: 16.527,72 €), im Budget 2 (Ergebnisrechnung: 2.280,00 € / Finanzrechnung: 3.780,00 €) und im Budget 3 (Ergebnisrechnung: 33.448,36 €) werden genehmigt
Einstimmig beschlossen
Ja 11