Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2017 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2018 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 23.11.2018 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 15-17 des Prüfberichts auf einige Fehler hin zu denen an dieser Stelle Stellung genommen wird:

 

4.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unter diesem Punkt bemängelt das RPA, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen, welche die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte Unerheblichkeit überschreiten, zum Teil erst mit dem Jahresabschluss vom Rat genehmigt werden. Dieser muss gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG jedoch vor dem Entstehen des Geschäftsvorfalls hinsichtlich der zeitlichen und sachlichen Unabweisbarkeit sowie der Deckungsfähigkeit beurteilt und vom Rat genehmigt werden.
Seit dem Haushaltsjahr 2018 hat die Samtgemeindeverwaltung die Budgetüberwachung durch die Fachanwendung eingerichtet, so dass dies nicht mehr vorkommen soll.

 

4.2 Auftragsvergaben
Unter diesem Punkt wird durch das RPA bemängelt, dass bei der Vergabe einer Wegesanierung in Zadrau nicht die geforderten drei Vergleichsangebote eingeholt wurden, sondern nur von zwei Unternehmen Angebote eingeholt wurden.

Bei der Vergabe Wirtschaftswegsanierung in Zadrau WG 132 wurden vom Fachdienst 30 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert:

  • Firma M & R Wegebau GmbH, 38384 Gevensleben
  • Firma Hermann Holland, 38547 Allenbüttel
  • Firma Breimann, 29594 Soltendieck

Es wurden lediglich 2 Angebote abgegeben. Der preisgünstigste Bieter war die Firma Hermann Holland aus Allenbüttel. Ein Vergabevermerk anzufertigen wurde in diesem Fall versäumt.

 

4.3 Übertragung des Haushaltsrestes „Investition Spielkreis“

Hier wollte das Rechnungsprüfungsamt die Übertragung des investiven Haushaltsrestes „Investition Kinderspielkreis“ bemängeln. Der Rat der Gemeinde Gusborn hat jedoch mit Beschluss vom 11.10.2018 die Übernahme des Kindergartengebäudes in Gusborn ausgeschlossen. Die Mittel sind somit obsolet und wurden nicht in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.

 

4.4 Zuordnung zum verbindlichen Kontenrahmen

Das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, dass die Abwasserabgabe durch die Gemeinde unter dem Finanzrechnungskonto 632150 abgewickelt wird. Da aufgrund der Satzung diese der Samtgemeinde Elbtalaue zustehen handelt es sich um durchlaufende Zahlungen im Sinne des § 60 Ziff. 13 KomHKVO und müssen auch auf den entsprechenden Sachkonten verbucht werden.

Hier hat die Samtgemeinde nunmehr umgehend Abhilfe geschaffen und die Abwasserabgabe wird entsprechend dem verbindlichen Kontenrahmen als durchlaufende Zahlung verbucht.

 

4.5 Säumniszuschläge

Bei der Gemeinde wurden Säumniszuschlägen vereinnahmt und entsprechend als Ertrag und Einzahlung verbucht. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Abgabenordnung i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz sind Säumniszuschläge steuerliche Nebenleistungen, welche nach § 3 Abs. 5 Abgabenordnung den verwaltenden Körperschaften und damit der Samtgemeinde Elbtalaue zufließen.

Dieser Vorgabe ist die Gemeinde ab 01.01.2017 nachgekommen. Der Einwand des Rechnungsprüfungsamtes bezieht sich im Ertrag auf einen Negativertrag (Storno von Mahngebühren) über 13,00 € aus dem Vorjahr und in der Finanzrechnung um Einzahlungen welche auf Festsetzungen der Vorjahre (bis 2016).

 

4.6 Grundstücksverkäufe unter Buchwert im Baugebiet „Stüden“

Die Baugrundstücke wurden mit einem Buchwert von 11,00 €/m² in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt. 2005 fielen nachträgliche Herstellungskosten (Kanalbaubeiträge) von 35.923,15 € an, was den Buchwert der Grundstücke auf 12,95 €/m² erhöhte. Durch die Aufdeckung und Korrektur des Fehlers ergaben sich aus den Verkäufen 2008-2014 ein Buchverlust von 13.059,41 €.

Eine Anpassung des Verkaufspreises an den Buchwert wurde Anfang 2017 vom Bürgermeister abgelehnt, so dass durch den Verkauf von zwei Grundstücken weitere Buchverluste von 4.888,47 € entstanden sind.

Die Anpassung des Verkaufspreises wird, nach nochmaliger Besprechung mit dem Bürgermeister, auf der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt, mit dem Vorschlag der Verwaltung den Verkaufspreis auf 13,00 €/m² (entsprechend dem Buchwert) anzuheben, behandelt.

 

 

SB Pauls gibt ergänzende Erläuterungen.

In der Ergebnisrechnung schließt der Jahresabschluss 2017 mit einem Defizit von 44.527,41 € ab und in der Finanzrechnung mit -21.933,30 €.

Die Fehlbeträge aus Vorjahren wachsen auf die Summe von rd. 127.700,- € an; darauf wurde bereits in der letzten Ratssitzung hingewiesen. Die Gemeinde steht somit schlechter da als in den Jahren vor dem Abschluss des Zukunftsvertrages.

 

Zu der Ergebnisrechnung ist zu bemerken, dass das ordentliche Ergebnis mit einem Defizit von 3.250,58 € und mit einem außerordentlichen Ergebnis von -41.276,83,- € abschließt.

Dieses setzt sich wie folgt zusammen: Es wurden 2 Flurstücke, Verkehrsflächen der K 29,  an den Landkreis als Träger der Straßenbaulast, umgeschrieben. Der Träger der Straßenbaulast ist grundsätzlich Grundstückseigentümer. Dies sind 16.869 qm, sie mussten mit 1,- € pro qm ausgebucht werden.

 

Des Weiteren wurde eine Wertkorrektur für das Baugebiet Stüden vorgenommen. Bei der seinerzeitigen Berechnung des Kaufpreises kamen später Kanalbaubeiträge hinzu, der Kaufpreis hätte dann angepasst werden müssen.  Daher ist bis zum 1.1.2017 jedes Grundstück unter Buchwert verkauft worden, und es entstand ein Defizit von 16.869,- €.

Hinzu kommen 2 Grundstücksverkäufe aus 2017 mit einem Buchverlust von 4.888,47 €, also 

insgesamt rd. 22.000,- € Verlust aus Grundstücksverkäufen.

 

Die Höhe des Kaufpreises war seinerzeit gültiger Ratsbeschluss und es wurde versäumt, den Kaufpreis anzupassen.

 

Des Weiteren sind Planungskosten i. H. v. 6.446,94  im Wirtschaftswegebau im Bereich Zadrau als Anlagevermögen in die Bilanz aufgenommen worden, diese mussten ausgebucht werden, weil die Investition tatsächlich  nicht stattgefunden hat. Somit ein Aufwand und Defizit im außerordentlichen Ergebnis.

 

Die Finanzrechnung, die den tatsächlichen Zahlungsverkehr der Gemeinde  abbildet, schließt mit einem Defizit von rd. 22.000,- € ab. Die Gemeinde Gusborn ist mit rd. + 98.000,- € in das Jahr gestartet und es waren zum Ende des Jahres nur noch liquide Mittel i. H. von rd. 76.000,- € vorhanden.

 

 

Erkennbar aus der Finanzrechnung ist auch, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit  rd. - 45.200,- € dargestellt ist.  Hieran ist zu arbeiten, denn durch die Tätigkeit der lfd. Verwaltung einer Gemeinde  muss zumindest die Tilgung von Krediten erwirtschaftet werden. Das ist hier nicht der Fall. 

Hierzu ist noch zu bemerken, dass die Anpassung der Hebesätze bereits ein Jahr früher hätte vorgenommen werden sollen.

 

Auf die Hinweise des RPA wurde in der Beschlussvorlage Stellung genommen.

Bezüglich der Anpassung der Preise im Baugebiet Stüden folgt ein gesonderter TOP.

 

 

Rh Struck bemerkt, dass diese Jahresrechnung für ihn schwer durchschaubar sei und er deshalb zu a) nicht zustimmen könne.

 

Rh Beckmann bemerkt zu den Ausführungen auf Seite 14 des Berichtes,  „die Schulden reduzieren sich um 17 %  geringfügig, und die liquiden Mittel fallen um 22 %“.

Dies sei seiner Meinung nach zu hart ausgedrückt, denn eine Schuldenreduzierung um 17 % sei für ihn eben nicht wenig sondern eine gute Leistung. 

 

Zur Frage, dass die Stellungnahme des Bürgermeisters gefordert ist, erklärt SB Pauls, dass die Kommunalaufsicht das fordern kann.

 

Bgm Ringel lässt über die einzelnen Teilpunkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

 



 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
Einstimmig beschlossen
Ja            10           Enthaltung         1

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017
Einstimmig beschlossen

Ja            10

Bgm Ringel hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

c) Das Defizit aus dem Jahresergebnis in Höhe von 44.527,41 € (ordentlich: 3.250,58 €, außerordentlich: 41.276,83 €) erhöhen die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 127.776,02 €.
Einstimmig beschlossen

Ja            11

d) Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Budget 1 (Ergebnisrechnung: 16.688,53 € / Finanzrechnung: 16.527,72 €), im Budget 2 (Ergebnisrechnung: 2.280,00 € / Finanzrechnung: 3.780,00 €) und im Budget 3 (Ergebnisrechnung: 33.448,36 €) werden genehmigt

Einstimmig beschlossen
Ja            11