Sitzung: 14.01.2019 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Auf Nachfrage von Rh Zuther
erläutert StDir Meyer die Entstehung des Planungsverbandes.
Planungsrechtlich ist jede
Gemeinde für ihre Bauleitplanung zuständig. Der gesamte Kasernenbereich ist
gemeindeübergreifend gelegen. Da hier keine konkrete Trennung vorgenommen
werden konnte, müssen des Öfteren Abstimmungen zwischen den Gemeinden getroffen
werden. Hier lässt es das Baugesetzbuch zu einen Planungsverband zu gründen.
Rh Zuther verweist in
diesem Zuge auf die z.B. durch Sitzungen entstehenden Kosten.
Es wird die Frage
aufgeworfen ob der Verband planungsrechtlich notwendig ist.
StDir Meyer erläutert, dass
sie die Flächen der Gemeinde Jameln im Außenbereich befinden, hierzu zählen
unter anderem das THW-Gebäude, welches derzeit als Lagerfläche genutzt wird und
das Feuerwehrmuseum. StDir Meyer verweist darauf, dass der Vertrag mit dem Land
Niedersachsen Ende 2018 ausgelaufen ist. Teile des Rundlings sind saniert
worden, hierbei handelt es sich allerdings um Gemeinschaftsunterkünfte was eine
veränderte Nutzung unmöglich macht. Des Weiteren stehen die Gebäude unter
Denkmalschutz. Stellv. Bgm’in Gröning erläutert, dass während der Nutzung durch
die Polizei eine tägliche Kontrolle durch einen Hausmeister stattgefunden hat.
Rh Grunzke fragt an, ob
sich der Planungsverband über die Jahre im Vergleich zu den entstehenden Kosten
rentiert hat. Er merkt an, dass die zu verkaufenden Gebäude im Bereich der
Stadt Dannenberg (Elbe) liegen und im Bereich der Gemeinde Jameln nur die
Eigenjagd. Er verweist darauf, die Situation zukunftsorientiert zu betrachten.
StDir Meyer ergänzt, dass
die Verkäufe nicht nur auf Dannenberger-Gebiet stattfinden.
Er betont, dass es sinnvoll
ist, aufgrund der getätigten und bevorstehenden Veräußerungen den
Planungsverband bestehen zu lassen.
Verbandsvorsitzender Voß
merkt an, dass Müller-Hauschildt eine Bringschuld zu erfüllen hat. Es werden
neue Fakten geschaffen, die neue Überlegungen mit sich bringen werden.
Bgm Sperling fragt an, wem
der Friedhof gehört, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Jameln befindet. Dies
soll durch die Verwaltung geklärt werden.
Auf Nachfrage von Rh Wieczorek
erläutert Sperling, dass der Friedhof Bestandsschutz hat.