Sitzung: 14.01.2019 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0540/2018
Sachverhalt:
Der Planungsverband
ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den
Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür
gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die
Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan
2019 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen,
Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen
Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor. Die Aufwendungen werden
durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen gedeckt.
SB Siems-Wedhorn
erläutert die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 anhand der Vorlage.
Der Ergebnishaushalt sieht für 2019 jeweils 11.100 € Erträge und Aufwendungen
vor.
Vorsorglich werden
10.000 € für Planungsaufwendungen veranschlagt.
Ohne weitere
Nachfragen empfiehlt die Versammlung folgenden
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2019 sowie das
Investitionsprogramm 2018 – 2022.