Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Planungsverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die Verbandsversammlung.

 

Der Haushaltsplan 2019 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen, Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor. Die Aufwendungen werden durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen gedeckt.

 

SB Siems-Wedhorn erläutert die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 anhand der Vorlage. Der Ergebnishaushalt sieht für 2019 jeweils 11.100 € Erträge und Aufwendungen vor.

Vorsorglich werden 10.000 € für Planungsaufwendungen veranschlagt.

 

Ohne weitere Nachfragen empfiehlt die Versammlung folgenden

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2019 sowie das Investitionsprogramm 2018 – 2022.