Sitzung: 14.01.2019 Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2017 des Planungsverbandes wurden im Herbst 2018 vom Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA) geprüft.
Fehler oder
Beanstandungen ergaben sich nicht. Gründe, die einer Entlastung der
Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. §
156 Abs. 1 NKomVG, dass
der Haushaltsplan
und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
bei den Erträgen
und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
SB Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt.
Die einzigen
Aufwendungen die im Jahr 2017 entstanden sind, sind die Sitzungsgelder für die
letzte Verbandsversammlung. Durch das RPA wurden keine Fehler oder
Beanstandungen hervorgebracht. Somit kann der Verbandsvorsitzende entlastet
werden.
Ohne Nachfragen
fasst die Versammlung folgenden
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss
2017 und erteilt dem Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr
2017.