Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2017 des Planungsverbandes wurden im Herbst 2018 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA) geprüft.

 

Fehler oder Beanstandungen ergaben sich nicht. Gründe, die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt.

 

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass 

der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

SB Siems-Wedhorn erläutert den Sachverhalt.

Die einzigen Aufwendungen die im Jahr 2017 entstanden sind, sind die Sitzungsgelder für die letzte Verbandsversammlung. Durch das RPA wurden keine Fehler oder Beanstandungen hervorgebracht. Somit kann der Verbandsvorsitzende entlastet werden.

 

Ohne Nachfragen fasst die Versammlung folgenden

 


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2017 und erteilt dem Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.