Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5

Es wird auf den vorliegenden Haushaltsentwurf vom 14.11.2018 verwiesen.

Herr Kern erläutert umfassend den Haushaltsplan für das Jahr 2019. Dabei geht er auf einige Eckpunkte ein, die das Haushaltsvolumen überwiegend beinhaltet. Wesentliche Änderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen und vorliegender Beschlussfassungen werden von ihm dargestellt.

Der Vortrag von Herrn Kern ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Rh Zuther erklärt Herr Kern, dass das Defizit vor dem Zukunftsvertrag im Jahr 2009 rund 35 Mio € betrug. Daraufhin hat die Sg Elbtalaue einen Ausgleich in Höhe von ca. 23 Mio € (75 %) erhalten. Durch Überschüsse der vergangenen Jahre konnte das Defizit auf 3,3 Mio € im Jahre 2017 abgeschmolzen werden.

 

Rh Siebolds führt aus, dass der Haushaltsentwurf so nicht von ihm mitgetragen werden kann. Er hat kein Verständnis dafür, dass in einer Zeit der höchsten Einnahmen die Rahmen der Ausgabemöglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Die Kreditaufnahmen gehen an die Grenze des Machbaren. In den jetzt guten Zeiten (gute Konjunktur, Niedrigzinsphase…) sollte für mögliche schlechte Zeiten vorgebeugt werden. Es fehle ihm der Ansatz des Sparens in der Haushaltsplanung. Seiner Meinung nach muss im Laufe des kommenden Jahres jede Ausgabe auf ihre Notwendigkeit hin nochmal hinterfragt und geprüft werden, auch wenn sie im Budget vorhanden und eingeplant ist.

 

Stellv. SgBgm Beckmann bedankt sich zunächst bei der Verwaltung und insbesondere bei Herrn Kern für die Ausarbeitung und Vorstellung des Haushaltes. Herr Kern hat an den einzelnen Fraktionsberatungen teilgenommen, den Entwurf des Haushaltes vorgestellt und erläutert.

Dem Haushaltsplan ist zu entnehmen, dass Einsparungen nicht möglich sind. Umso erfreulicher ist es jedoch, dass finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden können, auch wenn sie über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen.

Nunmehr liegt es seiner Meinung nach jedoch im Ermessen des Rates, wie die Gesamtsumme eingesetzt wird.

In diversen Gremien (Schulausschuss, Samtgemeindeausschuss, Samtgemeinderat) wurde seitens der SPD-Fraktion angeregt, die Investitionssummen zu bündeln und zunächst für die Sanierung der Grundschule Hitzacker einzusetzen. Diese Maßnahme hätte die oberste Priorität. Damit kann die Bauzeit verkürzt werden und die Belastungen für Schüler und Lehrer würden weitaus geringer ausfallen. Da die Anregung seitens der Verwaltung nicht aufgenommen wurde (stellv. SgBgm Beckmann hätte entsprechende Vorschläge seitens der Verwaltung diesbezüglich erwartet), hat die SPD-Fraktion zwei Tage vor der heutigen Sitzung einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser ist allen Ratsmitgliedern vorab per Mail zugegangen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut (Originalabdruck):

 

 SPD- Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue

Vorsitzender Tel.: 05865/1041 Uwe Beckmann Mobil: 015777809005 Dorfstraße 36, 29476 Quickborn Mail: mubeckmann@t-online.de

 

Vorfahrt für die Grundschulkinder in Hitzacker

Antrag der SPD Fraktion in der Samtgemeinde Elbtalaue

Sachverhalt: Wohl kaum andere Einrichtungen in unserer SG sind so wichtig wie unsere Grundschulen. Und keine andere dieser Schulen steht seit beinahe einem Jahrzehnt im Fokus des „Redens- hier muss wegen der maroden Bausubstanz etwas geschehen“ wie die GS Hitzacker. Bemühungen, einer Finanzierung eines Förderprogramms zu gestalten, sind gescheitert, und die Verwaltungsspitze hat immer wieder betont, dass auch die nächsten Jahren mit einer Förderung nicht zu rechnen sei. Im Gegensatz dazu wird im Vorbericht zum HH-Plan 2019 eine 50 prozentige Förderung ins Spiel gebracht. Mit Ratsbeschluss soll ab 2019 und über weitere 3 Jahre mit einem Aufwand von 4,8 Mio. € die GS Hitzacker saniert und baulich erweitert werden. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass der vorgegebene Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann und mindestens 5 Jahre umfassen wird. Die daraus über einen Zeitraum von 5 Jahren resultierenden Belastungen für Kinder, Lehrer und Eltern sind unzumutbar und wenn nicht schon gänzlich zu vermeiden so doch zumindest zu minimieren. Die Verkürzung der Bauzeit auf 2 Jahre erscheint uns möglich, wenn alle größeren Investitionen aus dem Bereich Brandschutz um diesen Zeitraum verschoben und die so frei werdenden Mittel für den Schulbau in Hitzacker verwendet werden. Die Haushaltsansätze für den Schulbau und den Brandschutz summieren sich in 2019 auf 2,265 Mio. € (Schulbau 1,3 Mio. € + 0,965 Mio. € Brandschutz) und in 2020 auf 3,21 Mio. € (Schulbau 1,3 Mio. € + Brandschutz 1,91 Mio. €) also auf insgesamt 5,475 Mio. €.

Antrag: Dies vorausgeschickt beantragen wir:

Die investiven Mittel aus dem Bereich Brandschutz werden im Jahr 2019 in Höhe von 2,265 Mio. € und im Jahr 2020 in Höhe von 3,21 Mio. € für den Schulbau in Hitzacker verwendet. Die in den Jahren 2021 und 2022 eingeplanten Mittel für den Schulbau Hitzacker werden dem Bereich Brandschutz zugeschlagen.

Mit freundlichen Grüßen Uwe Beckmann

 

 

Stellv. SgBgm Beckmann merkt an, dass die Schule und der Brandschutz keinesfalls konkurrieren sollten, auch im Brandschutzbereich sind Investitionen nötig. Dennoch hält er es für möglich, die Investitionen im Bereich Brandschutz um zwei Jahre zu verschieben. Es wäre zumutbar, auf den Bau der geplanten Feuerwehrgerätehäuser zunächst zu warten.

 

Er bittet den Rat um Unterstützung seines Antrages.

 

Stellv. SgBgm Flindt merkt an, das sehr wohl bereits in der letzten SgA-Sitzung über den Antrag der SPD-Fraktion beraten worden ist. Es ist auch klar gestellt worden, dass eine derartige Vorgehensweise nicht zielführend ist. Die Übertragung der Investitionen vom Brandschutz in die Schulsanierung würden nichts nützen, denn im Jahr 2019 wird es noch keine Bautätigkeiten geben. Es ist maximal möglich mit der Planung zu beginnen. Diese muss allerdings genauestens vorgenommen werden, denn es gilt, den Schulbetrieb komplett aufrecht zu erhalten.

Zudem gibt es Vergaberichtlinien, die einzuhalten sind. Für das Haushaltsjahr 2020 kann die Diskussion erneut aufgenommen werden, bis dahin ist ein Teil der Vorplanungen realisiert und es können eventuell Aussagen zur möglichen Bauzeit getroffen werden.

 

Stellv. SgBgm Flindt beantragt daher, die Haushaltsplanung wie seitens der Verwaltung vorgelegt zu belassen.

 

Rh Harms führt aus, dass vor ca. 10 Jahren bereits ein Gutachten vorgelegt worden ist, dass den Missstand im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser aufgezeigt und Abhilfe gefordert hat.

Im Laufe der letzten Jahre sind im Bereich Brandschutz ebenfalls diesbezüglich Prioritäten gesetzt worden. Aufgrund der Höhe der Missstände sind entsprechende Maßnahmen festgelegt worden. Dazu gehören auch die jährlichen Investitionen in diesem Bereich. Zudem ist seitens des Rates erst kürzlich der Feuerwehrbedarfsplan beschlossen worden. Aus hieraus resultierend sind dringende Investitionen notwendig.

Sollten diese nunmehr jedoch in den Bereich Schulen fließen, so hält Rh Harms dieses für einen Affront gegen die Feuerwehren. Der Antrag sei vor zwei Tagen eingegangen, es bestand keine Möglichkeit auch nur ansatzweise hierüber eine Diskussion zu führen. Aus diesem Grund warnt er vor der Zustimmung zu diesem Antrag.

 

Stellv. SgBgm Hanke bedankt sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls bei Herrn Kern für die umfangreiche Erläuterungen zum Haushalt, die im Rahmen einer Fraktionssitzung stattgefunden hat. Er geht zunächst auf den Stellenplan ein. Zu Beginn der Fusion seien 87 Stellen verzeichnet worden. Diese sind seinerzeit zwar für nicht ausreichend erklärt worden, dennoch sind es in 2019 bereits 102. Die Personalkostensteigerung von ca. 500.000 € sind kaum mehr vertretbar. Er bittet diese Positionen genauer zu betrachten.

Er begrüßt zudem die geplanten Investitionen, gibt jedoch die sehr hohe Kreditfinanzierung zu bedenken. Den Antrag der SPD-Fraktion hält er für nicht produktiv. Investitionen müssen in allen Bereichen erfolgen. Eine Verkürzung der Bauzeit für die Grundschule Hitzacker ist nicht zweckmäßig und auch nicht haltbar. Er erinnert daran, dass sich die Bauzeit für die Grundschule in Dannenberg (Elbe) über einen Zeitraum von 7 Jahren erstreckte.

Zunächst müssen für die Grundschule Hitzacker die Planungen aufgenommen werden, dann können weitere Überlegungen folgen. Seine Fraktion wird dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen.

 

Rf Unterste-Wilms beantragt zunächst im Vorbericht zum Haushaltsplan auf Seite 17 eine Änderung vorzunehmen. Unter Punkt „VI) Entwicklung der wesentlichen Einrichtungen der Samtgemeinde Elbtalaue“ steht im letzten Satz, dass der Feuerwehrbedarfsplan alle bestehenden Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzzieles als notwendig erachtet.

Dieses stehe so nicht im Feuerbedarfsplan drin und sollte auf die Formulierung aus dem FF-Bedarfsplan geändert werden. Der letzte Satz muss wie folgt geändert werden:

„Im Bereich der Feuerwehren hat der im Jahr 2018 aufgestellte und beschlossene Feuerwehrbedarfsplan alle derzeit bestehenden Feuerwehren als erhaltenswert erachtet.“

Hiergegen erhebt sich keinen Wiederspruch.

Der Weiteren geht auch sie auf einige Positionen ein, die es gilt genauer zu betrachten. So ist zum einen die Personalkostensteigerung zu beobachten, zum anderen müssen die Kreditfinanzierungen genauestens betrachtet werden.

Rf Unterste-Wilms warnt davor, die Schulen und die Feuerwehren gegeneinander auszuspielen. Sie unterstützt die Aussage von stellv. SgBgm Flindt, die Entwicklung bei den geplanten Investitionen in den nächsten zwei Jahren abzuwarten und dann ggfls. neu zu überdenken.

Weiterhin stellt sie nochmal klar, dass auch in anderen Bereichen neue Denkmodelle zu betrachten sind. So werden ihrer Meinung nach Vorschläge für Kostensenkungen seitens der Verwaltung nicht angenommen, sondern auch noch belächelt. Hier führt sie das Beispiel eines Modulbaus für die Feuerwehrgerätehäuser an. Zudem sei es Ziel gewesen, die Verwaltung effizienter aufzustellen. Von einer Umsetzung sei nichts erkennbar.

 

Rh Zühlke ist empört über die Aussagen von Rh Harms. Der Feuerwehrbedarfsplan ist beschlossen und soll auch umgesetzt werden. Dennoch darf kein Druck auf den SgRat ausgeübt werden, der eine Entscheidung beeinflussen könnte. Der Rat muss politisch entscheiden, welche Prioritäten gesetzt werden müssen. Er hält es für möglich, Mittel umzuschichten, um so das geplante Sanierungsvorhaben an der Grundschule in Hitzacker zu beschleunigen. Er stellt hierbei das Kindeswohl und die Belastungen für Lehrkräfte in den Vordergrund. Er bittet den Rat, über den Antrag der SPD weiterhin nachzudenken und diesen zu unterstützen.

 

Auch Rf Neumann führt an, dass die Grundschulsanierung nunmehr Vorrang haben sollte, dennoch sind die Investitionen auch im Feuerwehrbereich nicht unwichtig. Sie bittet um entsprechende Abwägung.

 

SgBgm Meyer möchte etwas mehr Sachlichkeit in die bisherige kontroverse Diskussion bringen.

Er erläutert, dass nach wie vor die Priorität für die Grundschule Hitzacker gegeben ist. Aus diesem Grund sind auch die sogenannten KIP-Mittel und weitere Investitionsplanungen per Beschluss der Grundschule Hitzacker zugeschrieben worden. Dennoch wird eine Verkürzung der Bauzeit nicht möglich sein. Nach bisherigen Erkenntnissen wird das Jahr 2019 für Vorplanungen, Baugenehmigung und Vergaben benötigt. Im Jahr 2020 können dann mit den sogenannten KIP-Mitteln die benötigten Fachräume gebaut werden, in die dann die Schüler teilweise umziehen können, damit die Sanierung des ersten Flügels (2021) beginnen kann. Nach Umzug in diesen neuen Trakt kann ca. 2022 der zweite Flügel dann saniert werden. Mit einer Fertigstellung der gesamten Sanierungsmaßnahme ist voraussichtlich Ende 2023 zu rechnen. Eine andere Möglichkeit wird derzeit nicht gesehen.

SgBgm Meyer geht zudem nochmals auf den Feuerwehrbedarfsplan ein. Auch hier gibt es eine hohe Priorität, nämlich ebenfalls im Bereich Hitzacker. Die dortige Feuerwehr ist nicht bedarfsgerecht ausgestattet, es fehlt eine Drehleiter, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Hitzackers Altstadt unerlässlich ist. Die SG Elbtalaue ist in diesem Fall rechtlich verpflichtet, ohne schuldhaftes Verzögern die Beschaffung dieser Drehleiter vorzunehmen, da ansonsten ein Organisationsverschulden vorliegt, das erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.

Aus den genannten Gründen hält er es für erforderlich, den Haushalt wie von der Verwaltung vorgeschlagen, umzusetzen.

 

Rh Siebolds führt aus, dass er dem Antrag der SPD-Fraktion insoweit folgen könne, dass er im kommenden Jahr neu diskutiert werde. Aus der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Vergabe“ ist bekannt, dass sich Vorplanungen und entsprechende Vergaben nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes realisieren lassen. Entsprechende Richtlinien sind einzuhalten. Aus diesem Grund sollten die Vorplanungen in 2019 zunächst anlaufen.

Er weist nochmal daraufhin, dass mit den Mitteln des Brandschutzes, die lt. Antrag der SPD für die Sanierung der Grundschule umgeschichtet werden sollten nicht die Mittel für die Drehleiter gemeint waren, sondern vorrangig die geplanten Mittel für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern.

 

Stellv. RV Siemke merkt an, dass in Bezug auf den Bau von Feuerwehrgerätehäusern durchaus andere Möglichkeiten (andere Bauweisen) zu betrachten sind. Dieses ist in den entsprechenden Fachausschusssitzungen bereits diskutiert. Wenn es hier zu günstigeren Verfahrensweisen kommen kann, so sollten diese geprüft werden.

Der Gesamthaushalt erfülle ihn mit Sorge, denn in guten Zeiten nichts übrig zu haben, ist kein gutes Gefühl. Daran ist weiterhin zu arbeiten.

In Bezug auf den Stellenplan führt er aus, dass die Erhöhung der Personalkosten nicht nur kritisch zu betrachten ist. Neben den Tarifsteigerungen sind auch neue Stellen geschaffen worden, die der Samtgemeinde auch einen erheblichen Mehrwert verschaffen. Er führt als Beispiel die neu geschaffene Ingenieursstelle an. Bei der Vielzahl von geplanten Baumaßnahmen war das eine richtige Entscheidung. Die zu bringenden Leistungen müssten ansonsten fremd eingekauft werden und würden voraussichtlich mit weit höheren Kosten zu Buche schlagen. Dennoch weist er daraufhin, dass bei ausscheidendem Personal vor einer Neubesetzung die Aufgaben zu prüfen und gegebenenfalls andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen sind.

Zum Antrag der SPD-Fraktion skizziert er kurz den Planungszeitraum. Dabei merkt er an, dass in erster Linie die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss. Wenn alles optimal läuft, geht er von einem Planungszeitraum von ca. 18 Montan aus, bevor es zu Bautätigkeiten kommt. Die derzeitig vorgenommene Finanzplanung für die nächsten Jahre ist auf die den gesamten Sanierungszeitraum ausgerichtet. Stellv. RV Siemke verweist auf das Projekt der Bildungslandschaft in Gusborn. Allen sollte in Erinnerung sein, welche Zeiträume hierfür benötigt wurden. Das Projekt der Grundschule Hitzacker ist als wesentlich größer einzustufen, so dass eine von der SPD favorisierte Möglichkeit auf keinen Fall realistisch ist.

Er bittet darum, dem Haushalt wie von der Verwaltung ausgearbeitet und vorgestellt zu beschließen.

 

Rh Herzog begrüßt, dass die Debatte um den Haushalt gerade sehr lebhaft stattfindet. Er stellt fest, dass in den vergangenen Jahren kaum möglich war vernünftige Investitionen zu tätigen. Vielmehr ist oft nur entschieden worden, was auf der Strecke bleibt. Hierfür macht er in erster Linie den Bund und das Land verantwortlich, die keine entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Es helfen keine Sonntagsdebatten über die Digitalisierung und Bildung, wenn nicht einmal für die Grundausstattung der Schulgebäude gesorgt werden kann. Es kann nicht sein, dass Bildung nur noch abhängig ist von der Leistungsfähigkeit einer Kommune. Das hat nichts mehr mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun.

Er geht kurz auf den Haushalt des Landkreises ein. Hier wird mit der „Rasenmähermethode“ versucht diverse Einsparungen vorzunehmen. Diese sind teilweise nicht begründbar, haben aber auch Auswirkungen auf die dem Kreis  angehörenden Kommunen.

Rh Herzog spricht die Beschäftigtenzahlen an. Vor nicht allzu langer Zeit ist durch ein externes Gutachten festgestellt worden, dass 10 Stellen fehlen. Jetzt schon wieder darüber nachzudenken, wie Personal eingespart werden kann ist absurd und nicht zielführend. Er hält den Stellenplan für gerechtfertigt.

Im Zusammenhang mit dem Antrag der SPD bedankt er sich für die Ausführungen von stellv. RV Siemke über den skizzierten Planungszeitraum. Bildung ist sehr wichtig und dem muss Rechnung getragen werden. Diese muss allerdings finanziert werden und hier sind Bund und Land in der Pflicht. Er bittet SgBgm Meyer möge an die Spitzenverbände heran tragen, dass Bund und Land an ihre Pflichten erinnert werden und Zusagen einzuhalten haben.

 

Stellv. SgBgm Beckmann erinnert an die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses vom 1.11., die des Samtgemeinderates vom 15.11. sowie die weitere des Samtgemeindeausschusses vom 06.12. diesen Jahres, in der bereits die Investitionsmittel thematisiert worden sind. Er führt aus, dass er sich gewünscht hätte, dass die Verwaltung und auch der SgBgm im Vorfeld das Gespräch mit der SPD gesucht hätten, aber das sei offensichtlich nicht gewollt gewesen. Seiner Meinung nach hätte die Planung für die Grundschule längst beginnen können.

 

SgBgm Meyer ist irritiert über die Aussagen. Er erläutert, dass erst in der letzten Sg-Ratssitzung der Einsatz der KIP-Mittel an der Grundschule Hitzacker beraten und beschlossen wurde. Erst damit war der „Startschuss“ für dieses Projekt gegeben. Über die Aufteilung der Bauabschnitte hat SgBgm Meyer in der letzten Sitzung des Samtgemeindeausschusses umfassend berichtet. Wenn die SPD hierzu weiteren Gesprächsbedarf gehabt hätte, so hätte er einen Hinweis bzw. eine Terminanfrage hierzu erwartet. Vor den weiteren Schritten ist zunächst die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abzuwarten.

 

Stellv. SgBgm Beckmann ruft nochmal den Ratsbeschluss vom 21.08.18 ins Gedächtnis. Hier sind zum Feuerwehrbedarfsplan ergänzende Beschlüsse gefasst worden. Unter anderem ist im Teil B des Beschlusses ausgesagt, dass zunächst nochmal alle Feuerwehrgerätehäuser einer einheitlichen Bewertung unterzogen werden sollten, bevor entschieden wird, welche Häuser saniert bzw. neugebaut werden. Dieser Beschlussteil ist bis heute nicht umgesetzt worden, dennoch stehen heute schon namentlich (Ortsnamen) Feuerwehrgerätehäuser im Haushaltsplan, in die investiert werden soll.

 

 

Rh Mertins beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit der Gemeindebrandmeister, A. Meyer nochmal zu Wort kommen kann.

 

RV Sperling lässt über den Antrag abstimmen.

Ja            30           Nein      1

 

RV Sperling unterbricht die Sitzung um 21:08 Uhr.

 

Herr A. Meyer weist daraufhin, dass er als Gemeindebrandmeister auch der Fachberater im Bereich Brandschutz und das Sprachrohr zu allen Ortswehren und Feuerwehrleuten ist. Er wünscht sich eine engere Zusammenarbeit zwischen Politik und Feuerwehr. Er steht als Fachberater allen Fraktionen zur Verfügung und bittet darum, ihn künftig stärker einzubinden.

 

RV Sperling eröffnet die Sitzung wieder um 21:10 Uhr.

 

 

Rh Dehde teilt mit, dass das gerade praktizierte Verfahren nicht in Ordnung ist. Es handelt sich hier um die Haushaltsdebatte des Samtgemeinderates in der es neben dem Brandschutz auch um weitere Themen geht. Wenn es gewollt ist, Fachberater einzubinden und zu Wort kommen zu lassen, dann ist das Verfahren für alle Bereiche zu öffnen. Er möchte diese Rüge festgestellt haben und zu Protokoll geben.

 

 

RV Sperling lässt zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abzustimmen, der da lautet:

Die investiven Mittel aus dem Bereich Brandschutz werden im Jahr 2019 in Höhe von 2,265 Mio. € und im Jahr 2020 in Höhe von 3,21 Mio. € für den Schulbau in Hitzacker verwendet. Die in den Jahren 2021 und 2022 eingeplanten Mittel für den Schulbau Hitzacker werden dem Bereich Brandschutz zugeschlagen.

 

Ja            5             Nein 26

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

RV Sperling lässt über den Antrag von Rf Unterste-Wilms abstimmen, der da lautet:

Streichung des letzten Satzes im Vorbericht zum Haushaltsplan, Seite 17, Punkt VI) und einfügen des folgenden geänderten Satzes:

„Im Bereich der Feuerwehren hat der im Jahr 2018 aufgestellte und beschlossene Feuerwehrbedarfsplan alle derzeit bestehenden Feuerwehren als erhaltenswert erachtet.“

 

Einstimmig beschlossen

Ja            31

 

RV Sperling lässt nunmehr über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Haushalt abstimmen.

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

 

a) Die Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja            26           Nein      5

 

 

b) Das Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird beschlossen.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja            25           Nein      4             Enthaltung         2