Sitzung: 13.12.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5
Vorlage: 2/0496/2018
Es wird auf den
vorliegenden Haushaltsentwurf vom 14.11.2018 verwiesen.
Herr Kern erläutert
umfassend den Haushaltsplan für das Jahr 2019. Dabei geht er auf einige
Eckpunkte ein, die das Haushaltsvolumen überwiegend beinhaltet. Wesentliche
Änderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen und vorliegender Beschlussfassungen
werden von ihm dargestellt.
Der Vortrag von
Herrn Kern ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von
Rh Zuther erklärt Herr Kern, dass das Defizit vor dem Zukunftsvertrag im Jahr
2009 rund 35 Mio € betrug. Daraufhin hat die Sg Elbtalaue einen Ausgleich in
Höhe von ca. 23 Mio € (75 %) erhalten. Durch Überschüsse der vergangenen Jahre
konnte das Defizit auf 3,3 Mio € im Jahre 2017 abgeschmolzen werden.
Rh Siebolds führt aus,
dass der Haushaltsentwurf so nicht von ihm mitgetragen werden kann. Er hat kein
Verständnis dafür, dass in einer Zeit der höchsten Einnahmen die Rahmen der
Ausgabemöglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Die Kreditaufnahmen gehen an die
Grenze des Machbaren. In den jetzt guten Zeiten (gute Konjunktur,
Niedrigzinsphase…) sollte für mögliche schlechte Zeiten vorgebeugt werden. Es
fehle ihm der Ansatz des Sparens in der Haushaltsplanung. Seiner Meinung nach
muss im Laufe des kommenden Jahres jede Ausgabe auf ihre Notwendigkeit hin
nochmal hinterfragt und geprüft werden, auch wenn sie im Budget vorhanden und
eingeplant ist.
Stellv. SgBgm
Beckmann bedankt sich zunächst bei der Verwaltung und insbesondere bei Herrn
Kern für die Ausarbeitung und Vorstellung des Haushaltes. Herr Kern hat an den
einzelnen Fraktionsberatungen teilgenommen, den Entwurf des Haushaltes
vorgestellt und erläutert.
Dem Haushaltsplan
ist zu entnehmen, dass Einsparungen nicht möglich sind. Umso erfreulicher ist
es jedoch, dass finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt
werden können, auch wenn sie über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen.
Nunmehr liegt es
seiner Meinung nach jedoch im Ermessen des Rates, wie die Gesamtsumme
eingesetzt wird.
In diversen Gremien
(Schulausschuss, Samtgemeindeausschuss, Samtgemeinderat) wurde seitens der
SPD-Fraktion angeregt, die Investitionssummen zu bündeln und zunächst für die
Sanierung der Grundschule Hitzacker einzusetzen. Diese Maßnahme hätte die
oberste Priorität. Damit kann die Bauzeit verkürzt werden und die Belastungen
für Schüler und Lehrer würden weitaus geringer ausfallen. Da die Anregung
seitens der Verwaltung nicht aufgenommen wurde (stellv. SgBgm Beckmann hätte
entsprechende Vorschläge seitens der Verwaltung diesbezüglich erwartet), hat
die SPD-Fraktion zwei Tage vor der heutigen Sitzung einen entsprechenden Antrag
gestellt. Dieser ist allen Ratsmitgliedern vorab per Mail zugegangen.
Der Antrag hat
folgenden Wortlaut (Originalabdruck):
SPD- Fraktion im Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorsitzender Tel.: 05865/1041 Uwe
Beckmann Mobil: 015777809005 Dorfstraße 36, 29476 Quickborn Mail:
mubeckmann@t-online.de
Vorfahrt für die
Grundschulkinder in Hitzacker
Antrag der SPD
Fraktion in der Samtgemeinde Elbtalaue
Sachverhalt: Wohl kaum andere Einrichtungen in unserer SG sind so
wichtig wie unsere Grundschulen. Und keine andere dieser Schulen steht seit
beinahe einem Jahrzehnt im Fokus des „Redens- hier muss wegen der maroden
Bausubstanz etwas geschehen“ wie die GS Hitzacker. Bemühungen, einer
Finanzierung eines Förderprogramms zu gestalten, sind gescheitert, und die
Verwaltungsspitze hat immer wieder betont, dass auch die nächsten Jahren mit
einer Förderung nicht zu rechnen sei. Im Gegensatz dazu wird im Vorbericht zum
HH-Plan 2019 eine 50 prozentige Förderung ins Spiel gebracht. Mit Ratsbeschluss
soll ab 2019 und über weitere 3 Jahre mit einem Aufwand von 4,8 Mio. € die GS
Hitzacker saniert und baulich erweitert werden. Wir sind allerdings der Überzeugung,
dass der vorgegebene Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann und mindestens 5
Jahre umfassen wird. Die daraus über einen Zeitraum von 5 Jahren resultierenden
Belastungen für Kinder, Lehrer und Eltern sind unzumutbar und wenn nicht schon
gänzlich zu vermeiden so doch zumindest zu minimieren. Die Verkürzung der
Bauzeit auf 2 Jahre erscheint uns möglich, wenn alle größeren Investitionen aus
dem Bereich Brandschutz um diesen Zeitraum verschoben und die so frei werdenden
Mittel für den Schulbau in Hitzacker verwendet werden. Die Haushaltsansätze für
den Schulbau und den Brandschutz summieren sich in 2019 auf 2,265 Mio. €
(Schulbau 1,3 Mio. € + 0,965 Mio. € Brandschutz) und in 2020 auf 3,21 Mio. €
(Schulbau 1,3 Mio. € + Brandschutz 1,91 Mio. €) also auf insgesamt 5,475 Mio.
€.
Antrag: Dies vorausgeschickt beantragen wir:
Die investiven Mittel aus dem Bereich
Brandschutz werden im Jahr 2019 in Höhe von 2,265 Mio. € und im Jahr 2020 in
Höhe von 3,21 Mio. € für den Schulbau in Hitzacker verwendet. Die in den Jahren
2021 und 2022 eingeplanten Mittel für den Schulbau Hitzacker werden dem Bereich
Brandschutz zugeschlagen.
Mit
freundlichen Grüßen Uwe Beckmann
Stellv. SgBgm
Beckmann merkt an, dass die Schule und der Brandschutz keinesfalls konkurrieren
sollten, auch im Brandschutzbereich sind Investitionen nötig. Dennoch hält er
es für möglich, die Investitionen im Bereich Brandschutz um zwei Jahre zu
verschieben. Es wäre zumutbar, auf den Bau der geplanten Feuerwehrgerätehäuser
zunächst zu warten.
Er bittet den Rat
um Unterstützung seines Antrages.
Stellv. SgBgm
Flindt merkt an, das sehr wohl bereits in der letzten SgA-Sitzung über den
Antrag der SPD-Fraktion beraten worden ist. Es ist auch klar gestellt worden,
dass eine derartige Vorgehensweise nicht zielführend ist. Die Übertragung der
Investitionen vom Brandschutz in die Schulsanierung würden nichts nützen, denn
im Jahr 2019 wird es noch keine Bautätigkeiten geben. Es ist maximal möglich
mit der Planung zu beginnen. Diese muss allerdings genauestens vorgenommen
werden, denn es gilt, den Schulbetrieb komplett aufrecht zu erhalten.
Zudem gibt es
Vergaberichtlinien, die einzuhalten sind. Für das Haushaltsjahr 2020 kann die
Diskussion erneut aufgenommen werden, bis dahin ist ein Teil der Vorplanungen
realisiert und es können eventuell Aussagen zur möglichen Bauzeit getroffen
werden.
Stellv. SgBgm
Flindt beantragt daher, die Haushaltsplanung wie seitens der Verwaltung
vorgelegt zu belassen.
Rh Harms führt aus,
dass vor ca. 10 Jahren bereits ein Gutachten vorgelegt worden ist, dass den
Missstand im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser aufgezeigt und Abhilfe gefordert
hat.
Im Laufe der
letzten Jahre sind im Bereich Brandschutz ebenfalls diesbezüglich Prioritäten
gesetzt worden. Aufgrund der Höhe der Missstände sind entsprechende Maßnahmen
festgelegt worden. Dazu gehören auch die jährlichen Investitionen in diesem
Bereich. Zudem ist seitens des Rates erst kürzlich der Feuerwehrbedarfsplan
beschlossen worden. Aus hieraus resultierend sind dringende Investitionen notwendig.
Sollten diese
nunmehr jedoch in den Bereich Schulen fließen, so hält Rh Harms dieses für
einen Affront gegen die Feuerwehren. Der Antrag sei vor zwei Tagen eingegangen,
es bestand keine Möglichkeit auch nur ansatzweise hierüber eine Diskussion zu
führen. Aus diesem Grund warnt er vor der Zustimmung zu diesem Antrag.
Stellv. SgBgm Hanke
bedankt sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls bei Herrn Kern für die
umfangreiche Erläuterungen zum Haushalt, die im Rahmen einer Fraktionssitzung
stattgefunden hat. Er geht zunächst auf den Stellenplan ein. Zu Beginn der
Fusion seien 87 Stellen verzeichnet worden. Diese sind seinerzeit zwar für
nicht ausreichend erklärt worden, dennoch sind es in 2019 bereits 102. Die
Personalkostensteigerung von ca. 500.000 € sind kaum mehr vertretbar. Er bittet
diese Positionen genauer zu betrachten.
Er begrüßt zudem
die geplanten Investitionen, gibt jedoch die sehr hohe Kreditfinanzierung zu
bedenken. Den Antrag der SPD-Fraktion hält er für nicht produktiv.
Investitionen müssen in allen Bereichen erfolgen. Eine Verkürzung der Bauzeit
für die Grundschule Hitzacker ist nicht zweckmäßig und auch nicht haltbar. Er
erinnert daran, dass sich die Bauzeit für die Grundschule in Dannenberg (Elbe)
über einen Zeitraum von 7 Jahren erstreckte.
Zunächst müssen für
die Grundschule Hitzacker die Planungen aufgenommen werden, dann können weitere
Überlegungen folgen. Seine Fraktion wird dem Antrag der SPD-Fraktion nicht
zustimmen.
Rf Unterste-Wilms
beantragt zunächst im Vorbericht zum Haushaltsplan auf Seite 17 eine Änderung
vorzunehmen. Unter Punkt „VI) Entwicklung der wesentlichen Einrichtungen der
Samtgemeinde Elbtalaue“ steht im letzten Satz, dass der Feuerwehrbedarfsplan
alle bestehenden Feuerwehren zur
Erfüllung des Schutzzieles als notwendig erachtet.
Dieses stehe so
nicht im Feuerbedarfsplan drin und sollte auf die Formulierung aus dem
FF-Bedarfsplan geändert werden. Der letzte Satz muss wie folgt geändert werden:
„Im Bereich der
Feuerwehren hat der im Jahr 2018 aufgestellte und beschlossene
Feuerwehrbedarfsplan alle derzeit bestehenden Feuerwehren als erhaltenswert erachtet.“
Hiergegen erhebt
sich keinen Wiederspruch.
Der Weiteren geht
auch sie auf einige Positionen ein, die es gilt genauer zu betrachten. So ist
zum einen die Personalkostensteigerung zu beobachten, zum anderen müssen die
Kreditfinanzierungen genauestens betrachtet werden.
Rf Unterste-Wilms
warnt davor, die Schulen und die Feuerwehren gegeneinander auszuspielen. Sie
unterstützt die Aussage von stellv. SgBgm Flindt, die Entwicklung bei den
geplanten Investitionen in den nächsten zwei Jahren abzuwarten und dann ggfls.
neu zu überdenken.
Weiterhin stellt
sie nochmal klar, dass auch in anderen Bereichen neue Denkmodelle zu betrachten
sind. So werden ihrer Meinung nach Vorschläge für Kostensenkungen seitens der
Verwaltung nicht angenommen, sondern auch noch belächelt. Hier führt sie das
Beispiel eines Modulbaus für die Feuerwehrgerätehäuser an. Zudem sei es Ziel
gewesen, die Verwaltung effizienter aufzustellen. Von einer Umsetzung sei
nichts erkennbar.
Rh Zühlke ist
empört über die Aussagen von Rh Harms. Der Feuerwehrbedarfsplan ist beschlossen
und soll auch umgesetzt werden. Dennoch darf kein Druck auf den SgRat ausgeübt
werden, der eine Entscheidung beeinflussen könnte. Der Rat muss politisch
entscheiden, welche Prioritäten gesetzt werden müssen. Er hält es für möglich,
Mittel umzuschichten, um so das geplante Sanierungsvorhaben an der Grundschule
in Hitzacker zu beschleunigen. Er stellt hierbei das Kindeswohl und die
Belastungen für Lehrkräfte in den Vordergrund. Er bittet den Rat, über den
Antrag der SPD weiterhin nachzudenken und diesen zu unterstützen.
Auch Rf Neumann
führt an, dass die Grundschulsanierung nunmehr Vorrang haben sollte, dennoch
sind die Investitionen auch im Feuerwehrbereich nicht unwichtig. Sie bittet um
entsprechende Abwägung.
SgBgm Meyer möchte
etwas mehr Sachlichkeit in die bisherige kontroverse Diskussion bringen.
Er erläutert, dass
nach wie vor die Priorität für die Grundschule Hitzacker gegeben ist. Aus
diesem Grund sind auch die sogenannten KIP-Mittel und weitere
Investitionsplanungen per Beschluss der Grundschule Hitzacker zugeschrieben
worden. Dennoch wird eine Verkürzung der Bauzeit nicht möglich sein. Nach
bisherigen Erkenntnissen wird das Jahr 2019 für Vorplanungen, Baugenehmigung
und Vergaben benötigt. Im Jahr 2020 können dann mit den sogenannten KIP-Mitteln
die benötigten Fachräume gebaut werden, in die dann die Schüler teilweise
umziehen können, damit die Sanierung des ersten Flügels (2021) beginnen kann.
Nach Umzug in diesen neuen Trakt kann ca. 2022 der zweite Flügel dann saniert
werden. Mit einer Fertigstellung der gesamten Sanierungsmaßnahme ist
voraussichtlich Ende 2023 zu rechnen. Eine andere Möglichkeit wird derzeit
nicht gesehen.
SgBgm Meyer geht
zudem nochmals auf den Feuerwehrbedarfsplan ein. Auch hier gibt es eine hohe
Priorität, nämlich ebenfalls im Bereich Hitzacker. Die dortige Feuerwehr ist
nicht bedarfsgerecht ausgestattet, es fehlt eine Drehleiter, die aufgrund der
baulichen Gegebenheiten in Hitzackers Altstadt unerlässlich ist. Die SG
Elbtalaue ist in diesem Fall rechtlich verpflichtet, ohne schuldhaftes
Verzögern die Beschaffung dieser Drehleiter vorzunehmen, da ansonsten ein
Organisationsverschulden vorliegt, das erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.
Aus den genannten
Gründen hält er es für erforderlich, den Haushalt wie von der Verwaltung
vorgeschlagen, umzusetzen.
Rh Siebolds führt
aus, dass er dem Antrag der SPD-Fraktion insoweit folgen könne, dass er im
kommenden Jahr neu diskutiert werde. Aus der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe
„Vergabe“ ist bekannt, dass sich Vorplanungen und entsprechende Vergaben nicht
innerhalb eines kurzen Zeitraumes realisieren lassen. Entsprechende Richtlinien
sind einzuhalten. Aus diesem Grund sollten die Vorplanungen in 2019 zunächst
anlaufen.
Er weist nochmal
daraufhin, dass mit den Mitteln des Brandschutzes, die lt. Antrag der SPD für die
Sanierung der Grundschule umgeschichtet werden sollten nicht die Mittel für die
Drehleiter gemeint waren, sondern vorrangig die geplanten Mittel für den Bau
von Feuerwehrgerätehäusern.
Stellv. RV Siemke
merkt an, dass in Bezug auf den Bau von Feuerwehrgerätehäusern durchaus andere
Möglichkeiten (andere Bauweisen) zu betrachten sind. Dieses ist in den
entsprechenden Fachausschusssitzungen bereits diskutiert. Wenn es hier zu
günstigeren Verfahrensweisen kommen kann, so sollten diese geprüft werden.
Der Gesamthaushalt
erfülle ihn mit Sorge, denn in guten Zeiten nichts übrig zu haben, ist kein
gutes Gefühl. Daran ist weiterhin zu arbeiten.
In Bezug auf den
Stellenplan führt er aus, dass die Erhöhung der Personalkosten nicht nur
kritisch zu betrachten ist. Neben den Tarifsteigerungen sind auch neue Stellen
geschaffen worden, die der Samtgemeinde auch einen erheblichen Mehrwert
verschaffen. Er führt als Beispiel die neu geschaffene Ingenieursstelle an. Bei
der Vielzahl von geplanten Baumaßnahmen war das eine richtige Entscheidung. Die
zu bringenden Leistungen müssten ansonsten fremd eingekauft werden und würden
voraussichtlich mit weit höheren Kosten zu Buche schlagen. Dennoch weist er
daraufhin, dass bei ausscheidendem Personal vor einer Neubesetzung die Aufgaben
zu prüfen und gegebenenfalls andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen sind.
Zum Antrag der
SPD-Fraktion skizziert er kurz den Planungszeitraum. Dabei merkt er an, dass in
erster Linie die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss. Wenn alles optimal
läuft, geht er von einem Planungszeitraum von ca. 18 Montan aus, bevor es zu
Bautätigkeiten kommt. Die derzeitig vorgenommene Finanzplanung für die nächsten
Jahre ist auf die den gesamten Sanierungszeitraum ausgerichtet. Stellv. RV
Siemke verweist auf das Projekt der Bildungslandschaft in Gusborn. Allen sollte
in Erinnerung sein, welche Zeiträume hierfür benötigt wurden. Das Projekt der
Grundschule Hitzacker ist als wesentlich größer einzustufen, so dass eine von
der SPD favorisierte Möglichkeit auf keinen Fall realistisch ist.
Er bittet darum,
dem Haushalt wie von der Verwaltung ausgearbeitet und vorgestellt zu
beschließen.
Rh Herzog begrüßt,
dass die Debatte um den Haushalt gerade sehr lebhaft stattfindet. Er stellt
fest, dass in den vergangenen Jahren kaum möglich war vernünftige Investitionen
zu tätigen. Vielmehr ist oft nur entschieden worden, was auf der Strecke
bleibt. Hierfür macht er in erster Linie den Bund und das Land verantwortlich,
die keine entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stellen. Es helfen keine
Sonntagsdebatten über die Digitalisierung und Bildung, wenn nicht einmal für
die Grundausstattung der Schulgebäude gesorgt werden kann. Es kann nicht sein,
dass Bildung nur noch abhängig ist von der Leistungsfähigkeit einer Kommune.
Das hat nichts mehr mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun.
Er geht kurz auf
den Haushalt des Landkreises ein. Hier wird mit der „Rasenmähermethode“
versucht diverse Einsparungen vorzunehmen. Diese sind teilweise nicht
begründbar, haben aber auch Auswirkungen auf die dem Kreis angehörenden Kommunen.
Rh Herzog spricht
die Beschäftigtenzahlen an. Vor nicht allzu langer Zeit ist durch ein externes
Gutachten festgestellt worden, dass 10 Stellen fehlen. Jetzt schon wieder
darüber nachzudenken, wie Personal eingespart werden kann ist absurd und nicht
zielführend. Er hält den Stellenplan für gerechtfertigt.
Im Zusammenhang mit
dem Antrag der SPD bedankt er sich für die Ausführungen von stellv. RV Siemke
über den skizzierten Planungszeitraum. Bildung ist sehr wichtig und dem muss
Rechnung getragen werden. Diese muss allerdings finanziert werden und hier sind
Bund und Land in der Pflicht. Er bittet SgBgm Meyer möge an die Spitzenverbände
heran tragen, dass Bund und Land an ihre Pflichten erinnert werden und Zusagen
einzuhalten haben.
Stellv. SgBgm
Beckmann erinnert an die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses vom 1.11., die
des Samtgemeinderates vom 15.11. sowie die weitere des Samtgemeindeausschusses
vom 06.12. diesen Jahres, in der bereits die Investitionsmittel thematisiert
worden sind. Er führt aus, dass er sich gewünscht hätte, dass die Verwaltung
und auch der SgBgm im Vorfeld das Gespräch mit der SPD gesucht hätten, aber das
sei offensichtlich nicht gewollt gewesen. Seiner Meinung nach hätte die Planung
für die Grundschule längst beginnen können.
SgBgm Meyer ist
irritiert über die Aussagen. Er erläutert, dass erst in der letzten
Sg-Ratssitzung der Einsatz der KIP-Mittel an der Grundschule Hitzacker beraten
und beschlossen wurde. Erst damit war der „Startschuss“ für dieses Projekt
gegeben. Über die Aufteilung der Bauabschnitte hat SgBgm Meyer in der letzten
Sitzung des Samtgemeindeausschusses umfassend berichtet. Wenn die SPD hierzu
weiteren Gesprächsbedarf gehabt hätte, so hätte er einen Hinweis bzw. eine
Terminanfrage hierzu erwartet. Vor den weiteren Schritten ist zunächst die
Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abzuwarten.
Stellv. SgBgm
Beckmann ruft nochmal den Ratsbeschluss vom 21.08.18 ins Gedächtnis. Hier sind
zum Feuerwehrbedarfsplan ergänzende Beschlüsse gefasst worden. Unter anderem
ist im Teil B des Beschlusses ausgesagt, dass zunächst nochmal alle
Feuerwehrgerätehäuser einer einheitlichen Bewertung unterzogen werden sollten,
bevor entschieden wird, welche Häuser saniert bzw. neugebaut werden. Dieser
Beschlussteil ist bis heute nicht umgesetzt worden, dennoch stehen heute schon
namentlich (Ortsnamen) Feuerwehrgerätehäuser im Haushaltsplan, in die
investiert werden soll.
Rh Mertins
beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit der Gemeindebrandmeister, A. Meyer
nochmal zu Wort kommen kann.
RV Sperling lässt
über den Antrag abstimmen.
Ja 30 Nein 1
RV Sperling unterbricht die Sitzung um 21:08
Uhr.
Herr A. Meyer weist
daraufhin, dass er als Gemeindebrandmeister auch der Fachberater im Bereich
Brandschutz und das Sprachrohr zu allen Ortswehren und Feuerwehrleuten ist. Er
wünscht sich eine engere Zusammenarbeit zwischen Politik und Feuerwehr. Er steht
als Fachberater allen Fraktionen zur Verfügung und bittet darum, ihn künftig
stärker einzubinden.
RV Sperling eröffnet die Sitzung wieder um
21:10 Uhr.
Rh Dehde teilt mit,
dass das gerade praktizierte Verfahren nicht in Ordnung ist. Es handelt sich
hier um die Haushaltsdebatte des Samtgemeinderates in der es neben dem
Brandschutz auch um weitere Themen geht. Wenn es gewollt ist, Fachberater
einzubinden und zu Wort kommen zu lassen, dann ist das Verfahren für alle
Bereiche zu öffnen. Er möchte diese Rüge festgestellt haben und zu Protokoll
geben.
RV Sperling lässt
zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion abzustimmen, der da lautet:
Die investiven Mittel aus dem Bereich
Brandschutz werden im Jahr 2019 in Höhe von 2,265 Mio. € und im Jahr 2020 in
Höhe von 3,21 Mio. € für den Schulbau in Hitzacker verwendet. Die in den Jahren
2021 und 2022 eingeplanten Mittel für den Schulbau Hitzacker werden dem Bereich
Brandschutz zugeschlagen.
Ja 5 Nein
26
Damit ist der
Antrag abgelehnt.
RV Sperling lässt
über den Antrag von Rf Unterste-Wilms abstimmen, der da lautet:
Streichung des letzten Satzes im Vorbericht
zum Haushaltsplan, Seite 17, Punkt VI) und einfügen des folgenden geänderten
Satzes:
„Im Bereich der Feuerwehren hat der im Jahr
2018 aufgestellte und beschlossene Feuerwehrbedarfsplan alle derzeit
bestehenden Feuerwehren als erhaltenswert
erachtet.“
Einstimmig
beschlossen
Ja 31
RV Sperling lässt
nunmehr über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Haushalt abstimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Die
Haushaltssatzung 2019 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 26 Nein 5
b) Das
Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird beschlossen.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 25 Nein 4 Enthaltung 2