Sitzung: 13.12.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 6
Vorlage: 1/0441/2018
Herr Rhode trägt
den Sachverhalt wie folgt vor:
Die Gleichstellung
von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt
sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der
Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit
dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011
untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der
öffentlichen Verwaltung schaffen.
Neben diesem
wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen
der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan
zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen
und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.
Frauen bzw. Männer
gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als
unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder
Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen
Arbeitszeit berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf
des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten Fluktuation
Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.
Der
Gleichstellungsplan der Jahre 2019 – 2021 spiegelt die Auswirkungen des
Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum TVöD sowie die Ergebnisse der
durchgeführten Stellenbemessung- und -bewertung wieder. Insgesamt 54
Kolleginnen und Kollegen waren von diesen Veränderungen betroffen. Dies hatte
gegenüber dem letzten Gleichstellungsplan nicht nur eine völlig veränderte
Bestandsanalyse zur Folge, sondern erschwerte auch die Bewertung der Wirkungen
des alten Gleichstellungsplans.
Als Fazit kann zwar
festgestellt werden, das die oben genannten Kolleginnen und Kollegen tarif-
bzw- besoldungsrechtlich erhebliche Vorteile erhalten haben; in Bezug auf die
Gleichstellung haben diese Maßnahmen aber auch zu neuen Unterrepräsentanzen
geführt.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist der Auffassung, dass diese Unterrepräsentanzen dauerhaft nur dann
abgebaut werden können, wenn sich neben den Frauenrollen auch die Männerrollen
ändern. Es ist daher auch wichtig, Maßnahmen zur Gendersensibilität in den
Gleichstellungsplan aufzunehmen. Von daher ist dieses Thema neben den bewährten
anderen Oberzielen zusätzlich im Gleichstellungsplan integriert worden.
Der
Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde
Elbtalaue abgestimmt worden.
Das
Beteiligungsverfahren des Personalrates ist zwischenzeitlich ebenfalls
abgeschlossen, eine entsprechende Zustimmung liegt vor.
Rh Siebolds merkt
an, dass es begrüßenswert sei, dass der Gleichstellungsplan fortgeschrieben
wird. Dennoch sei ihm eine Ergebnisbetrachtung zu gering. Aus den
Aufzeichnungen gehe nicht hervor, ob es Verbesserungen gibt, die durch gezielte
Maßnahmen aus dem vorherigen Plan heraus entstanden sind, oder ob diese dem Trend
folgend der allgemeinen Entwicklung geschuldet sind.
Des Weiteren sind
im Gleichstellungsplan zwar Maßnahmen zur Behebung von Unterrepräsentanzen
genannt, diese sind lediglich als Absichtserklärung zu werten. Der
Gleichstellungsplan gibt jedoch keinerlei Auskunft darüber, wie, mit welchen
konkreten Beispielen, die Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Seiner Meinung
nach müsse beispielsweise deutlich gemacht werden wie eine mögliche fehlende
Kompetenz erlangt werden kann und wie hier vorzugehen ist. Bei Neueinstellungen
und Auswahlverfahren gesetzeskonform vorzugehen, versteht sich von selbst.
Da ihm viele
Erläuterungen zur Umsetzung des Planes fehlen, könne dieser seiner Meinung nach
lediglich als Bericht gesehen werden.
Dem
Gleichstellungsplan an sich könne er daher derzeit nicht zustimmen.
Rh Herzog
unterstützt die Aussagen von Rh Siebolds. Auch ihm sei zu wenig erläutert,
welche Veränderungen (möglicherweise Verbesserungen) es beispielsweise im
Vergleich zum ersten Gleichstellungsplan gibt.
Zudem müsse seiner
Meinung nach der Begriff „Unterrepräsentanz“ genauer betrachtet werden. In dem
Gleichstellungsplan ist hierzu lediglich das Arbeitszeitvolumen betrachtet
worden. Hier gilt es jedoch auch das Gehaltsniveau und die Qualifizierung mit
einzubeziehen. Diese spielen seiner Meinung nach eine ebenso große Rolle.
Erster SgRat Beitz
erläutert, dass seitens der Verwaltungsführung der Blickwinkel auch auf
Qualifizierungsmaßnahmen liegt. Es wird versichert, dass entsprechende
Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Zudem gibt es in dieser Angelegenheit
eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2019 – 2021
in der anliegenden Form fortgeschrieben