Rf Unterste-Wilms erwähnt, dass durch die gesetzliche Befreiung der Kita-Gebühren Träger von derartigen Einrichtungen zunehmend Probleme mit deren Finanzierung haben. Sie fragt an, wie es sich im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue darstellt.

SgBgm Meyer erläutert, dass seitens des NST eine Umfrage hierzu eingeleitet wurde. Diese ist an den Landkreis weitergeleitet worden, der im Zuge der Jugendhilfevereinbarung hierfür zuständig ist. Der Landkreis führt derzeit auch eine Abfrage bei den freien Trägern durch.

Ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.