Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Herzog hinterfragt den
Verfahrensablauf in Bezug auf das Geschwindigkeitsmessgerät der Samtgemeinde.
Er möchte gerne wissen, wer welche Kosten trägt.
Herr Hesebeck erläutert
zunächst, dass das Messgerät außer Betrieb genommen wurde, da das Gerät defekt
ist und eine Auslesung und Auswertung der Daten derzeit nicht möglich ist.
Zudem sind entsprechende EDV-Lizenzen abgelaufen und müssen erneuert werden.
Ansonsten haben die Städte
und Gemeinden eine entsprechende Nutzung beantragt, diese sind nach Warteliste
abgearbeitet worden. Die Kosten für das Gerät und die Auslesung oblag der
Samtgemeinde. In einigen Fällen ist das Gerät von den Gemeinden selbst aufgestellt
worden, in anderen Fällen ist dieses über die Samtgemeinde (Bauhof) erfolgt. In
derartigen Fällen haben die Gemeinden die Kosten an den Betriebshof erstattet.
Bei der Anschaffung des Gerätes haben einige Gemeinden auch einen
entsprechenden Beitrag geleistet.
Rh H. Schulz berichtet,
dass der Anhänger, auf dem das Gerät installiert wurde, von der Gemeinde
Zernien gestellt wurde.
Im Zusammenhang mit der
Aufstellung sind in der Vergangenheit auch Probleme entstanden, die in den
überwiegenden Fällen auf Kommunikationsdefizite zurückzuführen sind. Dies gilt
es in Zukunft zu vermeiden.