Rh Herzog hinterfragt den Verfahrensablauf in Bezug auf das Geschwindigkeitsmessgerät der Samtgemeinde. Er möchte gerne wissen, wer welche Kosten trägt.

 

Herr Hesebeck erläutert zunächst, dass das Messgerät außer Betrieb genommen wurde, da das Gerät defekt ist und eine Auslesung und Auswertung der Daten derzeit nicht möglich ist. Zudem sind entsprechende EDV-Lizenzen abgelaufen und müssen erneuert werden.

Ansonsten haben die Städte und Gemeinden eine entsprechende Nutzung beantragt, diese sind nach Warteliste abgearbeitet worden. Die Kosten für das Gerät und die Auslesung oblag der Samtgemeinde. In einigen Fällen ist das Gerät von den Gemeinden selbst aufgestellt worden, in anderen Fällen ist dieses über die Samtgemeinde (Bauhof) erfolgt. In derartigen Fällen haben die Gemeinden die Kosten an den Betriebshof erstattet. Bei der Anschaffung des Gerätes haben einige Gemeinden auch einen entsprechenden Beitrag geleistet.

 

Rh H. Schulz berichtet, dass der Anhänger, auf dem das Gerät installiert wurde, von der Gemeinde Zernien gestellt wurde.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung sind in der Vergangenheit auch Probleme entstanden, die in den überwiegenden Fällen auf Kommunikationsdefizite zurückzuführen sind. Dies gilt es in Zukunft zu vermeiden.