Sitzung: 17.10.2018 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0389/2018
GemBM Meyer schildert
seinen Antrag der Erstattung Verdienstausfall für Betreuer der Kinder- und
Jugendfeuerwehren anhand der Anlage zur Vorlage:
Das
Niedersächsische Brandschutzgesetz geht auf Freistellungen im Nachwuchsbereich
der Feuerwehren nicht weiter ein. Ein Gesetz von 1962 über die Arbeitsbefreiung
für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports überlässt dem Arbeitgeber, ob
er Lohn oder Gehalt weiterzahlt.
Grund für den
Antrag ist, dass Feuerwehrangehörige für zum Beispiel Zeltlager privaten Urlaub
nehmen müssen. Durch zwei zusätzliche Tage im Jahr sollen weitere Anreize für
die Gewinnung von Betreuerinnen und Betreuern für die Kinder- und
Jugendfeuerwehr geschaffen werden.
Daher wird folgender
Antrag gestellt: Den Betreuern der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bis zu
zwei Tage eine Erstattung des Verdienstausfalles durch die Samtgemeinde
Elbtalaue für Kinder- und Jugendfeuerwehrfreizeiten gewährt. Der
Betreuungsschlüssel liegt für Kinderfeuerwehren bei 1:5 und bei
Jugendfeuerwehren bei 1:7. Zur Bewilligung des Verdienstausfalles ist eine
gültige Jugendleitercard (JuLeiCa) erforderlich. Eine entsprechende Anpassung
in der Kostenstelle 445700 ist vorzusehen.
Es wurden
vorsorglich 10.000 € im Haushalt 2019 vorgesehen.
Rh Beckmann stellt
einen Antrag, dass ein Zusatzanschreiben an die Arbeitgeber beigefügt wird, mit
welchem darum gebeten wird, den Verdienstausfall des Antragstellers zu
übernehmen. Dieser Antrag wurde bei zwei Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen
abgelehnt.
Der
Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Den Betreuern der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bis zu zwei Tage eine Erstattung des Verdienstausfalles durch die Samtgemeinde Elbtalaue für Kinder- und Jugendfeuerwehrfreizeiten gewährt. Der Betreuungsschlüssel liegt für Kinderfeuerwehren bei 1:5 und bei Jugendfeuerwehren bei 1:7. Zur Bewilligung des Verdienstausfalles ist eine gültige Jugendleitercard (JuLeiCa) erforderlich.