Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

GemBM Meyer schildert seinen Antrag der Erstattung Verdienstausfall für Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren anhand der Anlage zur Vorlage:

 

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz geht auf Freistellungen im Nachwuchsbereich der Feuerwehren nicht weiter ein. Ein Gesetz von 1962 über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports überlässt dem Arbeitgeber, ob er Lohn oder Gehalt weiterzahlt.

 

Grund für den Antrag ist, dass Feuerwehrangehörige für zum Beispiel Zeltlager privaten Urlaub nehmen müssen. Durch zwei zusätzliche Tage im Jahr sollen weitere Anreize für die Gewinnung von Betreuerinnen und Betreuern für die Kinder- und Jugendfeuerwehr geschaffen werden.

Daher wird folgender Antrag gestellt: Den Betreuern der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bis zu zwei Tage eine Erstattung des Verdienstausfalles durch die Samtgemeinde Elbtalaue für Kinder- und Jugendfeuerwehrfreizeiten gewährt. Der Betreuungsschlüssel liegt für Kinderfeuerwehren bei 1:5 und bei Jugendfeuerwehren bei 1:7. Zur Bewilligung des Verdienstausfalles ist eine gültige Jugendleitercard (JuLeiCa) erforderlich. Eine entsprechende Anpassung in der Kostenstelle 445700 ist vorzusehen.

 

Es wurden vorsorglich 10.000 € im Haushalt 2019 vorgesehen.

 

Rh Beckmann stellt einen Antrag, dass ein Zusatzanschreiben an die Arbeitgeber beigefügt wird, mit welchem darum gebeten wird, den Verdienstausfall des Antragstellers zu übernehmen. Dieser Antrag wurde bei zwei Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen abgelehnt.

 


Der Brandschutzausschuss empfiehlt folgenden

Beschluss:

Den Betreuern der Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bis zu zwei Tage eine Erstattung des Verdienstausfalles durch die Samtgemeinde Elbtalaue für Kinder- und Jugendfeuerwehrfreizeiten gewährt. Der Betreuungsschlüssel liegt für Kinderfeuerwehren bei 1:5 und bei Jugendfeuerwehren bei 1:7. Zur Bewilligung des Verdienstausfalles ist eine gültige Jugendleitercard (JuLeiCa) erforderlich.