Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Enthaltungen: 1

Herr Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen war durch die FDP- Fraktion des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue zum Vertreter für Ratsherr Holger Mertins in den Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue berufen worden. Durch den Sitzverlust des Herrn Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen obliegt es nun der FDP- Fraktion des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue gem. § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG eine neue Vertretung für Ratsherrn Holger Mertins zu benennen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. §§ 71 Abs. 9 S. 3 HB 2, 71 Abs. 5 NKomVG per Beschluss festzustellen.

 

Stellv. SgBgm Hanke teilt mit, dass nunmehr diese Funktion von Frau Rosalinde Klappstein wahrgenommen wird und benennt sie als Vertretung für Rh Holger Mertins im BKDE.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Umbesetzung des Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue wird festgestellt.