Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 40/0351/2018
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Samtgemeindebürgermeister förmlich
zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre
Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsfrau Rosalinde Klappstein, wohnhaft in 29473 Göhrde,
Metzingen,
Am Sägewerk 3 ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu
erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG
die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu
beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG
einzuhalten.“
SgBgm Meyer
verpflichtet Frau Klappstein mit o.g. Wortlaut und mit Handschlag.
Frau Klappstein
bedankt sich für die Verpflichtung und hegt den Wunsch einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue nimmt die Verpflichtung zur Kenntnis.
Nunmehr sind 30 stimmberechtigte Mitglieder
anwesend.