Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 40/0350/2018
Ratsherr Christoph
Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein
Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Freie Demokratische Partei, auf Frau Rosalinde Klappstein,
Metzingen, Am Sägewerk 3, 29473 Göhrde über.
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Beschluss:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen
seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.