Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 15.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) fortzuschreiben.

Die Änderung wird aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung notwendig. Die derzeit festgelegte Sondergebietsfläche für Ferien/Wohnen wird durch die vorgelegte Planung in eine Wohnbaufläche geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 28.06. – 03.08.2018 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

Herr Hesebeck stellt den Sachverhalt vor und berichtet, dass sich der Fachausschuss und der Samtgemeindeausschuss mit der Thematik befasst haben und einstimmige Empfehlungen abgegeben haben.

Er bittet um Ergänzung eines Satzes zu den Abwägungen in Anlage I der Vorlage auf Seite 4 Punkt 13 lfd. Nr. 6:

Der Satz „Die angeforderte Ausfertigung wird zur Verfügung gestellt.“ muss hinzugefügt werden.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 96. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).