Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 30/0304/2018
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 15.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
fortzuschreiben.
Die Änderung wird
aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf –
Teilneufassung und Erweiterung notwendig. Die derzeit festgelegte
Sondergebietsfläche für Ferien/Wohnen wird durch die vorgelegte Planung in eine
Wohnbaufläche geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 28.06. – 03.08.2018
aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr Hesebeck
stellt den Sachverhalt vor und berichtet, dass sich der Fachausschuss und der
Samtgemeindeausschuss mit der Thematik befasst haben und einstimmige
Empfehlungen abgegeben haben.
Er bittet um
Ergänzung eines Satzes zu den Abwägungen in Anlage I der Vorlage auf Seite 4
Punkt 13 lfd. Nr. 6:
Der Satz „Die angeforderte Ausfertigung wird zur
Verfügung gestellt.“ muss hinzugefügt werden.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 96. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).