Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 30/0298/2018
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau
fortzuschreiben.
Durch die Änderung soll einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer
Betriebsentwicklung gegeben werden. Der bisherige Flächennutzungsplan im
Bereich der Änderung setzte eine landwirtschaftliche Fläche fest. Innerhalb des
Plangebietes der Flächennutzungsplanänderung wird nun eine gewerbliche
Baufläche dargestellt, die im Nordosten und Süden von Grünflächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
umgeben wird.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 - 29.09.2017
aus. Wesentliche abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Bürger aus Zernien
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen,
dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Herr Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor. Er schildert auch hier die seitens der Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Bedenken und
Stellungnahmen. Diese sind entsprechend bewertet und eingearbeitet worden.
Herr Hesebeck
bittet um Streichung eines Satzes in der Anlage I der Vorlage auf Seite 4:
Der Satz: „Die Abwägungs-u. Beschlussvorschläge
wurden bei der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Änderung des
Flächennutzungsplanes mit ausgelegt.“ ist nicht korrekt und muss daher
gestrichen werden.
Der Fachausschuss
und auch der Samtgemeindeausschuss haben einstimmige Empfehlungen abgegeben.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss) unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen
Zielabweichungsverfahrens (Abstand Wald) durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg.