Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0287/2018
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe)
fortzuschreiben.
Das Planungskonzept
zielt darauf ab, den strukturschwachen, östlichen Altstadtbereich in Dannenberg
zu beleben und den innerstädtischen Versorgungsbereich zu erweitern. Planerisch
soll ein Sondergebiet Einkauf mit einer zulässigen Gesamtverkaufsfläche von
2.750 qm im Bereich der Querdeichgärten ausgewiesen werden, um die Verlagerung
des ortsansässigen Edeka-Marktes vom Develangring in Richtung Stadtkern zu
ermöglichen. Zwischen dem Sondergebiet und dem Stadtkern soll ein großer
öffentlicher Parkplatz entwickelt werden, der der Erschließung von ergänzenden
Einzelhandels-, Dienstleistungs- oder Wohnnutzungen dienen soll. Der Parkplatz
im Querdeich soll an die Lüneburger Straße, den Lindenweg und den Parkplatz am
Mühlentor angebunden werden. Eine dort bisher festgesetzte
Hauptverkehrsstraßen-Querspange wird aufgehoben. Insgesamt soll durch diese
Planung der großflächige Einzelhandel in Dannenberg wieder stärker auf den
Stadtkern orientiert werden. Am Standort des bisherigen Edeka-Marktes soll das
bestehende Kerngebiet (MK) im Rahmen der 90. Änderung in ein Mischgebiet (MI)
geändert werden.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 14.05. – 20.06.2018
aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern
öffentlicher Belange vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der
Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen
nicht vorgenommen; es gab lediglich redaktionelle Änderungen in der Begründung.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden auch von der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Famila Handelsmarkt Neumünster GmbH &
Co. KG/Mercura Grundbesitz GmbH & Co KG., vertreten durch Rae Klemm und
Partner
- NABU KV Lüchow-Dannenberg
- Bürger aus Zernien, OT Braasche
- Hauseigentümerin/Mieter, Lauben 2
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II
der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der
Stellungnahmen nicht vorgenommen; auch hier führten die Stellungnahmen
lediglich zu redaktionellen Änderungen.
Zur Informationen
werden der Vorlage anliegend auch die Abwägungen zur frühzeitigen Beteiligung
beigefügt (Anlage III und IV der Vorlage)
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt und schildert die vorgebrachten Anregungen und
Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie im einzelnen die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit.
Er berichtet, dass
der Fachausschuss einstimmig und der Verwaltungsausschuss mehrheitlich, daß
heißt, mit einer Neinstimme und einer Enthaltung empfohlen hat.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst mehrheitlich folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 90. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).