Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) fortzuschreiben.

Das Planungskonzept zielt darauf ab, den strukturschwachen, östlichen Altstadtbereich in Dannenberg zu beleben und den innerstädtischen Versorgungsbereich zu erweitern. Planerisch soll ein Sondergebiet Einkauf mit einer zulässigen Gesamtverkaufsfläche von 2.750 qm im Bereich der Querdeichgärten ausgewiesen werden, um die Verlagerung des ortsansässigen Edeka-Marktes vom Develangring in Richtung Stadtkern zu ermöglichen. Zwischen dem Sondergebiet und dem Stadtkern soll ein großer öffentlicher Parkplatz entwickelt werden, der der Erschließung von ergänzenden Einzelhandels-, Dienstleistungs- oder Wohnnutzungen dienen soll. Der Parkplatz im Querdeich soll an die Lüneburger Straße, den Lindenweg und den Parkplatz am Mühlentor angebunden werden. Eine dort bisher festgesetzte Hauptverkehrsstraßen-Querspange wird aufgehoben. Insgesamt soll durch diese Planung der großflächige Einzelhandel in Dannenberg wieder stärker auf den Stadtkern orientiert werden. Am Standort des bisherigen Edeka-Marktes soll das bestehende Kerngebiet (MK) im Rahmen der 90. Änderung in ein Mischgebiet (MI) geändert werden.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 14.05. – 20.06.2018 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen; es gab lediglich redaktionelle Änderungen in der Begründung.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden auch von der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Famila Handelsmarkt Neumünster GmbH & Co. KG/Mercura Grundbesitz GmbH & Co KG., vertreten durch Rae Klemm und Partner

-       NABU KV Lüchow-Dannenberg

-       Bürger aus Zernien, OT Braasche

-       Hauseigentümerin/Mieter, Lauben 2

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II der Vorlage) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen; auch hier führten die Stellungnahmen lediglich zu redaktionellen Änderungen.

Zur Informationen werden der Vorlage anliegend auch die Abwägungen zur frühzeitigen Beteiligung beigefügt (Anlage III und IV der Vorlage)

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann

 

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und schildert die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie im einzelnen die Stellungnahmen der Öffentlichkeit.

Er berichtet, dass der Fachausschuss einstimmig und der Verwaltungsausschuss mehrheitlich, daß heißt, mit einer Neinstimme und einer Enthaltung empfohlen hat.

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst mehrheitlich folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 90. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).