Sitzung: 25.09.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 3
Vorlage: 14/0349/2018
Erster SgRat Beitz
erläutert, dass sich der Schulausschuss bereits seit Herbst 2017 mit der Frage
beschäftigt, wie können in den Grundschulen neue mediale Strukturen geschaffen
und entsprechende Medien in den Grundschulen eingesetzt werden. Unter maßgeblicher
Beteiligung des Rh Thiele, der nicht nur über Wissen bezüglich der
Schulstrukturen und notwendige EDV-Kenntnisse verfügt und einer Arbeitsgruppe
aus Lehrern, Verwaltung und weiteren Beratern entstanden, die ein
entsprechendes Konzept entwickelt und erarbeitet hat.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Das Medienkonzept
wird umgesetzt.
Der Entwurf eines
Medienkonzeptes für die Grundschulen inklusive der Anbindung der schulischen
Verwaltung ist im Schulausschuss umfangreich vorgestellt und diskutiert worden.
Beschlussempfehlung
des Schulausschusses:
In den Haushalt 2019 werden 35.000,- € für die Schulische
Verwaltung (Phase 1) eingestellt. Vorbehaltlich einer mindestens 50%
Förderung, werden für die pädagogische
Ausstattung der Grundschulen im Jahr 2019 47.000,- €, im Jahr 2020 108.000,- €
und im Jahr 2021 70.000,- € eingeplant.
Nach der Beratung im
Schulausschuss hat sich ebenso der Samtgemeindeausschuss mit der Thematik
befasst und eine entsprechende einstimmige Empfehlung ausgesprochen.
Beschlussempfehlung
des Samtgemeindeausschusses:
a)
In den Haushalt 2019 werden 35.000,- € für die
Schulische Verwaltung (Phase 1) eingestellt.
b) Vorbehaltlich einer mindestens 50% Förderung und der Vorlage eines pädagogischen Medienbildungskonzeptes der Grundschulen der SG Elbtalaue, werden für die pädagogische Ausstattung der Grundschulen im Jahr 2019 47.000,- €, im Jahr 2020 108.000,- € und im Jahr 2021 70.000,- € eingeplant.
Rh Herzog macht deutlich, dass ihm im Zuge dieser Maßnahme die grundsätzliche Diskussion zur Digitalisierung in Schulen fehlt. Er weist auf eine Veranstaltung kürzlich im „Allerlüd“ in Lüchow hin, in der auch über „Was kann Digitalisierung in Schulen auch anrichten? referiert wurde. Eine solche Diskussion wäre auch im Schulausschuss von Nöten, um ein wirkliches Konzept zu erstellen. Was derzeit vorgelegt wurde, ist seiner Meinung nach eine grobe Kostenschätzung für mögliche Anschaffungsmaßnahmen.
Es ist zunächst ein wirkliches pädagogisches Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, um damit deutlich zu machen, welche Schule, warum mit welchen Medien arbeiten möchte, damit auch Eltern künftig eine Wahlmöglichkeit hätten, in welcher Schule ihre Kinder beschult werden können.
Er hinterfragt, wie das weitere Vorgehen aussieht, wenn die geplante sogenannte Phase 1 beschlossen ist. Ist damit das weitere Verfahren vorgegeben, oder eine entsprechende Debatte noch offen.
Rh Zühlke merkt ebenfalls an, dass ein entsprechendes pädagogisches Konzept fehlt. Erst wenn die Schulen vorlegen, was für die pädagogische Ausrichtung benötigt wird, können seiner Meinung nach auch erst die Kosten ermittelt werden. Dazu ermahnt er, doch nicht wie geplant zunächst die Schulverwaltung zu begünstigen, sondern die Schüler in den Vordergrund zu stellen.
Stellv. RV Thiele erläutert, dass die schulische Verwaltung vorweggenommen werden soll, da diese Kosten einerseits nicht förderfähig sind und zweitens der Vorbereitung auf die pädagogische Arbeit dienen soll. So sind zum Beispiel in allen Schulen zunächst die neuen Datenschutzbestimmungen umzusetzen. Dieses soll über die Server der Samtgemeinde erfolgen, da hier die Mitarbeiter über das notwendige Wissen verfügen und die Schulleiter und Sekretärinnen damit entlastet werden können. Da es hierfür keine Förderungen gibt, sollten diese Maßnahmen bereits zeitnah umgesetzt werden.
Für den zweiten Teil der Beschlussempfehlung weist Herr Thiele daraufhin, dass die ermittelten Summen auf groben Schätzungen basieren, um diese in die Finanzplanung zu bringen. Selbstverständlich müssen die Schulen ihre eigenen Konzepte vorlegen. Herr Thiele warnt jedoch nochmals davor, sich als Politik in die pädagogische Arbeit der Schulen einzumischen. Die Schulen arbeiten bereits eng zusammen und stimmen sich ab. Sie werden ihr jeweiliges Konzept den politischen Gremien zu gegebener Zeit vorlegen und erläutern.
Für den Missbrauch des Internets durch die Schüler ist vorgesorgt. Hier gibt es Einrichtungen, die auch bereits durch die weiterführenden Schulen und im überwiegenden Teil der Schulen in ganz Niedersachsen genutzt werden. Auch diese werden Bestandteil der Konzepte.
Erster SgRat Beitz teilt mit, dass die Schulen bereits an der Vorbereitung beteiligt waren. In den Beratungen der vorangegangenen Gremien sind daher Bedingungen in die Beschlussempfehlungen aufgenommen worden. So steht zunächst die Gewährung einer entsprechenden Förderung im Vordergrund. Sollte es diese nicht geben, ist ohnehin eine erneute Diskussion zu führen. Doch zunächst bittet er um entsprechende Beschlussfassung, damit die Verwaltung die notwendigen Schritte einleiten kann.
Rh Siebolds erwähnt, dass eine Einmischung in die Pädagogik ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Dennoch müssen die Konzepte verstanden werden, daher wird erwartet, dass die Schulen ihre Konzepte vorstellen und erläutern.
Rh Herzog merkt an, dass es durchaus wünschenswert wäre, wenn die Schulen mit ihren Konzepten sich nicht nur auf eine Ausrichtung beschränken. Es wäre schön, wenn es unterschiedliche Möglichkeiten und Varianten gäbe, damit Eltern wählen können, mit welchem Konzept ihre Kinder arbeiten sollen.
Zudem erwähnt er nochmal, dass mit einer möglichen Beschlussfassung wie vorgelegt, die Maßnahmen für die schulische Verwaltung (für Erwachsene) auf jeden Fall umgesetzt wird, bei der Finanzierung von Maßnahmen für Schüler (Kinder) aber im Falle einer Nichtförderung dann erst eine neue Diskussion entstehen muss, die dann möglicherweise zu deren Nachteil ausfällt.
SgBgm Meyer schildert, dass die Schulleitungen durchaus bereits deutlich gemacht haben, dass es unterschiedliche Herangehens- und Arbeitsweisen geben wird. Dennoch müssen vorweg für alle Schulen die gleichen Voraussetzungen (auch teilweise in technischen Details) geschaffen werden. Dazu soll die Phase 1 dienen.
Stellv. SgBgm Hanke betont, dass der zweite Teil des Beschlusses wichtig ist für die mittelfristige Finanzplanung. Genauere Zahlen können erst bei Vorliegen der einzelnen Konzepte ermittelt werden.
Rh Mattiesch bekundet seinen Dank an stellv. RV Thiele und vielen anderen, die mit sehr viel Arbeit und Engagement an der Erstellung des Entwurfes des Grobkonzeptes mitgewirkt haben.
Er erwähnt, dass nicht absehbar ist, wann und ggfls. in welcher Höhe mit einer Förderung gerechnet werden kann. Dennoch wolle man mit einem dann vorliegenden Konzept vorbereitet sein.
Stellv. SgBgm
Beckmann moniert die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Bereits vor einem
Jahr wurde beschlossen, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Trotz der
langen Vorbereitungszeit wurde jedoch der Entwurf erst in der Sitzung des
Schulausschusses vorgelegt. Die an der Erstellung beteiligten Personen hatten
einen gewissen Kenntnisstand, den sich die Politik erst in der Sitzung
erarbeiten musste. Es wäre wünschenswert gewesen, den Entwurf des Konzeptes
rechtzeitiger zu erhalten, um sich auf die Sitzung vorbereiten zu können.
Aufgrund der dicht aufeinanderfolgenden Termine der einzelnen Gremien liegen
den Mandatsträgern die Niederschriften der entsprechenden Sitzungen nicht vor,
so dass eine Beurteilung der Thematik schwer fällt, wenn man nicht an den
entsprechenden Sitzungen teilgenommen hat.
Er spricht sich
nochmal dafür aus, nicht nur den schulischen Verwaltungspart finanziell
auszustatten, sondern auch ohne eine mögliche Förderung den Schülerinnen und
Schülern eine Ausstattung mit entsprechenden Medien zu ermöglichen. Trotzdem
müssen hierfür die entsprechenden pädagogischen Konzepte vorgelegt und beraten
werden. Auch sollte eine Abstimmung mit den weiterführenden Schulen in die
Konzepte einfließen.
Stellv. SgBgm
Beckmann erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dennoch dem Beschlussvorschlag des
Samtgemeindeausschusses anschließt.
Stellv. RV Thiele
berichtet, dass alles gemacht worden ist, was angesprochen wurde.
Selbstverständlich
sind Bestandsaufnahmen gemacht worden. Der Medienpädagogische Berater für
Niedersachsen ist eingeschaltet worden und war unterstützend tätig. Auch ein
Austausch mit den weiterführenden Schulen hat stattgefunden. Es sind zudem alle
Möglichkeiten genutzt worden, weiteren Sachverstand zur Beratung hinzuzuziehen.
In einem Zeitrahmen
von 2-3 Stunden hätte Herr Thiele einen umfangreichen Vortrag zu der ganzen
Thematik im Detail halten können. Nachfragen können gerne an ihn herangetragen
werden. Herr Thiele betont, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Konzeptes
handelt, welches ausgestaltet und fortgeschrieben werden muss.
RV Sperling verliest
die Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses und lässt über a) und b)
getrennt abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a)
In den Haushalt 2019 werden 35.000,- € für die
Schulische Verwaltung (Phase 1) eingestellt.
Geändert beschlossen
Ja 27 Enthaltungen 3
b) Vorbehaltlich einer mindestens 50% Förderung und der Vorlage eines pädagogischen Medienbildungskonzeptes der Grundschulen der SG Elbtalaue, werden für die pädagogische Ausstattung der Grundschulen im Jahr 2019 47.000,- €, im Jahr 2020 108.000,- € und im Jahr 2021 70.000,- € eingeplant.
Geändert beschlossen
Ja 26 Nein 2 Enthaltungen 2