Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Zu Beginn verteilt Frau Scharf den Entwurf des Medienkonzeptes (Anlage 1 zum Protokoll) und die Kalkulation zur Ausstattung und den Kosten der Phase 1/Schulische Verwaltung (Anlage 2 zum Protokoll)

Im Anschluss erläutert sie die vorliegenden Entwürfe und dankt Rh Thiele für die Vorarbeit. Zum Thema Breitband erklärt sie, dass die Grundschulen Neu Darchau, Breselenz und Gusborn für den Ausbau vorgesehen sind. Die anderen Grundschulen liegen in Bereichen, in denen der Breitbandausbau nicht vorgesehen ist. Inwieweit die Versorgung ausreichend ist, wird aktuell von der EDV-Abteilung überprüft.

Rh Thiele ergänzt, dass die Umsetzung des Medienkonzeptes nicht in einem Schritt zu schaffen ist. Außerdem ist noch unklar, ob und in welcher Höhe es Fördergelder für die Digitalisierung an Grundschulen gibt. Daher ist sinnvoll, die Phase 1/Schulische Verwaltung als erstes umzusetzen, das diese Maßnahme nicht förderfähig ist. Eine Förderung wird es voraussichtlich nur für die pädagogische Arbeit geben. Für die zentrale Betreuung der Schulverwaltung durch die Samtgemeinde soll eine ½ Stelle in der EDV-Abteilung geschaffen werden. Jede Schule bekommt einen eigenen Serverbereich. Es wird sichergestellt, dass Datenschutzbestimmungen eingehalten und die Daten ständig gesichert werden. So werden die Schulleitungen und die Schulsekretärinnen entlastet und es gibt im Problemfall einen direkten Ansprechpartner für alle.

Wenn die Phase 1 in 2019 umgesetzt wird, gibt es im Laufe des Jahres vermutlich genauere Aussagen zu Förderprogrammen, so dass dann die weitere Umsetzung geplant werden kann.

 

Auf Nachfrage von Frau Daumann erklärt Frau Scharf, dass die monatlichen Kosten der Schulen die ISERV Kosten für die Schüler beinhalten. Außerdem die Kosten für das Internet, welche die Schulen auch jetzt schon selbst bezahlen. Evtl. muss hier das Schulbudget angepasst werden.

 

In der nachfolgenden Diskussion ergibt sich, dass über die Ausstattung noch nicht konkret gesprochen wurde. So ist z.B. nicht klar, ob die Endgeräte an den Schulen Laptops oder Tablets sein werden. Die Mitglieder sind der Meinung, dass diese Entscheidung in der Eigenverantwortlichkeit der pädagogischen Arbeit der Schulen liegt. Hier möchte man nicht von politischer Seite eingreifen. Die anwesenden Schulleitungen merken an, dass die Grundschulen untereinander bereits eng zusammenarbeiten und sich abstimmen. Außerdem finden regelmäßige Treffen statt. Dies wird man auch bei der Entwicklung und Umsetzung des Medienkonzeptes weiter so handhaben. Rh Beckmann regt an, sich im Vorfeld bei anderen Schulen nach den dort eingesetzten Medien zu erkundigen. Rh Thiele ergänzt, dass Herr Vogel (Lehrer an der NBS und Berater für EDV und Medien der Schulen im Landkreis) hierzu eingebunden wird.

 

Die Umsetzung des Konzeptes hätte auch Synergieeffekte für die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen an den Grundschulen, so Frau König. So kommt die Umstellung auf  Smartpanels (Bewegung und Anschauung) allen Kindern zugute.

 

Frau Marceaux möchte wissen, ob das Medienkonzept bei ausbleibenden Fördergeldern trotzdem auf Kosten der Samtgemeinde umgesetzt wird. Dies verneint Frau Scharf. Die Umsetzung kann nur bei entsprechenden Fördergeldern umgesetzt werden. Die Kosten hierfür müssen allerdings in der Finanzplanung abgebildet sein und müssen deshalb in den Haushalt eingestellt werden.

 

Die Ausschussmitglieder stehen dem Medienkonzept positiv gegenüber und geben folgende

 

 


Beschlussempfehlung:

In den Haushalt 2019 werden 35.000,- € für die Schulische Verwaltung (Phase 1) eingestellt. Vorbehaltlich einer mindestens 50% Förderung,  werden für die pädagogische Ausstattung der Grundschulen im Jahr 2019 47.000,- €, im Jahr 2020 108.000,- € und im Jahr 2021 70.000,- € eingeplant.