Sitzung: 12.09.2018 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 14/0349/2018
Sachverhalt:
Zu Beginn verteilt
Frau Scharf den Entwurf des Medienkonzeptes (Anlage 1 zum Protokoll) und die
Kalkulation zur Ausstattung und den Kosten der Phase 1/Schulische Verwaltung
(Anlage 2 zum Protokoll)
Im Anschluss
erläutert sie die vorliegenden Entwürfe und dankt Rh Thiele für die Vorarbeit.
Zum Thema Breitband erklärt sie, dass die Grundschulen Neu Darchau, Breselenz
und Gusborn für den Ausbau vorgesehen sind. Die anderen Grundschulen liegen in
Bereichen, in denen der Breitbandausbau nicht vorgesehen ist. Inwieweit die
Versorgung ausreichend ist, wird aktuell von der EDV-Abteilung überprüft.
Rh Thiele ergänzt,
dass die Umsetzung des Medienkonzeptes nicht in einem Schritt zu schaffen ist.
Außerdem ist noch unklar, ob und in welcher Höhe es Fördergelder für die
Digitalisierung an Grundschulen gibt. Daher ist sinnvoll, die Phase
1/Schulische Verwaltung als erstes umzusetzen, das diese Maßnahme nicht
förderfähig ist. Eine Förderung wird es voraussichtlich nur für die
pädagogische Arbeit geben. Für die zentrale Betreuung der Schulverwaltung durch
die Samtgemeinde soll eine ½ Stelle in der EDV-Abteilung geschaffen werden.
Jede Schule bekommt einen eigenen Serverbereich. Es wird sichergestellt, dass
Datenschutzbestimmungen eingehalten und die Daten ständig gesichert werden. So
werden die Schulleitungen und die Schulsekretärinnen entlastet und es gibt im
Problemfall einen direkten Ansprechpartner für alle.
Wenn die Phase 1 in
2019 umgesetzt wird, gibt es im Laufe des Jahres vermutlich genauere Aussagen
zu Förderprogrammen, so dass dann die weitere Umsetzung geplant werden kann.
Auf Nachfrage von
Frau Daumann erklärt Frau Scharf, dass die monatlichen Kosten der Schulen die
ISERV Kosten für die Schüler beinhalten. Außerdem die Kosten für das Internet,
welche die Schulen auch jetzt schon selbst bezahlen. Evtl. muss hier das
Schulbudget angepasst werden.
In der nachfolgenden
Diskussion ergibt sich, dass über die Ausstattung noch nicht konkret gesprochen
wurde. So ist z.B. nicht klar, ob die Endgeräte an den Schulen Laptops oder
Tablets sein werden. Die Mitglieder sind der Meinung, dass diese Entscheidung
in der Eigenverantwortlichkeit der pädagogischen Arbeit der Schulen liegt. Hier
möchte man nicht von politischer Seite eingreifen. Die anwesenden
Schulleitungen merken an, dass die Grundschulen untereinander bereits eng
zusammenarbeiten und sich abstimmen. Außerdem finden regelmäßige Treffen statt.
Dies wird man auch bei der Entwicklung und Umsetzung des Medienkonzeptes weiter
so handhaben. Rh Beckmann regt an, sich im Vorfeld bei anderen Schulen nach den
dort eingesetzten Medien zu erkundigen. Rh Thiele ergänzt, dass Herr Vogel
(Lehrer an der NBS und Berater für EDV und Medien der Schulen im Landkreis)
hierzu eingebunden wird.
Die Umsetzung des
Konzeptes hätte auch Synergieeffekte für die Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen
an den Grundschulen, so Frau König. So kommt die Umstellung auf Smartpanels (Bewegung und Anschauung) allen
Kindern zugute.
Frau Marceaux möchte
wissen, ob das Medienkonzept bei ausbleibenden Fördergeldern trotzdem auf
Kosten der Samtgemeinde umgesetzt wird. Dies verneint Frau Scharf. Die
Umsetzung kann nur bei entsprechenden Fördergeldern umgesetzt werden. Die
Kosten hierfür müssen allerdings in der Finanzplanung abgebildet sein und
müssen deshalb in den Haushalt eingestellt werden.
Die
Ausschussmitglieder stehen dem Medienkonzept positiv gegenüber und geben
folgende
Beschlussempfehlung:
In den Haushalt 2019 werden 35.000,- € für die Schulische Verwaltung (Phase 1) eingestellt. Vorbehaltlich einer mindestens 50% Förderung, werden für die pädagogische Ausstattung der Grundschulen im Jahr 2019 47.000,- €, im Jahr 2020 108.000,- € und im Jahr 2021 70.000,- € eingeplant.