Sitzung: 22.08.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0304/2018
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 15.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan
der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe)
fortzuschreiben.
Die Änderung wird
aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf –
Teilneufassung und Erweiterung notwendig. Die derzeit festgelegte
Sondergebietsfläche für Ferien/Wohnen wird durch die vorgelegte Planung in eine
Wohnbaufläche geändert.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der
Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 28.06. – 03.08.2018
aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Industrie- und Handelskammer Lüneburg
Wolfsburg
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen
nicht vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das
Verfahren zur Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
Frau Wübbenhorst erläutert
das Planungskonzept, den Anlass der Planung und die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen und beantwortet Detailfragen.
Das Plangebiet liegt im
FFH-Gebiet. Die Planung wurde diesbezüglich als verträglich eingestuft. Nach
der vorgenommenen Artenschutzprüfung sind keine Arten betroffen.
In der Abwägung ist eine
wesentliche Ergänzung vorzunehmen. Der Landkreis stuft den Änderungsbereich als
Wald ein, so dass den Belangen des Waldgesetzes Rechnung zu tragen ist und im
Rahmen von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben für eine Waldumwandlung
abzuarbeiten sind.
Den vorgebrachten
Befürchtungen, dass der zusätzliche Verkehr zu unzumutbaren Belastungen führt
ist entgegen zu halten, dass das Plangebiet bereits seit Jahrzehnten mit
doppelstöckigen Ferienhäusern mit entsprechendem Verkehr bebaut werden konnte
und dass das durch die Planung betroffene Plangebiet nur einen geringen Verkehrsanteil
gegenüber dem übrigen weitaus größerem Plangebiet hat, dass auch über die
Prof.-Borchling-Straße erschlossen wird.
In der Abwägung zur
Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (Seite 4 der Anlage I zur
Vorlage) ist der Satz „Eine Ausfertigung des rechtskräftigen
Flächennutzungsplans wird übersandt.“ zu ergänzen.
In der Aussprache wird
insbesondere über die Auswirkung der erforderlichen Waldumwandlung eingegangen
und über die Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung beraten.
Unter Berücksichtigung der
vorgenannten Änderung in der Abwägung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.
b) Die 96. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen
(Feststellungsbeschluss).