Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 15.03.2018 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) fortzuschreiben.

Die Änderung wird aufgrund der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet und Feriendorf – Teilneufassung und Erweiterung notwendig. Die derzeit festgelegte Sondergebietsfläche für Ferien/Wohnen wird durch die vorgelegte Planung in eine Wohnbaufläche geändert.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 28.06. – 03.08.2018 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg Wolfsburg

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 96. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Frau Wübbenhorst erläutert das Planungskonzept, den Anlass der Planung und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und beantwortet Detailfragen.

Das Plangebiet liegt im FFH-Gebiet. Die Planung wurde diesbezüglich als verträglich eingestuft. Nach der vorgenommenen Artenschutzprüfung sind keine Arten betroffen.

In der Abwägung ist eine wesentliche Ergänzung vorzunehmen. Der Landkreis stuft den Änderungsbereich als Wald ein, so dass den Belangen des Waldgesetzes Rechnung zu tragen ist und im Rahmen von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben für eine Waldumwandlung abzuarbeiten sind.

Den vorgebrachten Befürchtungen, dass der zusätzliche Verkehr zu unzumutbaren Belastungen führt ist entgegen zu halten, dass das Plangebiet bereits seit Jahrzehnten mit doppelstöckigen Ferienhäusern mit entsprechendem Verkehr bebaut werden konnte und dass das durch die Planung betroffene Plangebiet nur einen geringen Verkehrsanteil gegenüber dem übrigen weitaus größerem Plangebiet hat, dass auch über die Prof.-Borchling-Straße erschlossen wird.

In der Abwägung zur Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (Seite 4 der Anlage I zur Vorlage) ist der Satz „Eine Ausfertigung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans wird übersandt.“ zu ergänzen.

 

In der Aussprache wird insbesondere über die Auswirkung der erforderlichen Waldumwandlung eingegangen und über die Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung beraten.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung in der Abwägung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 96. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).