Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 01.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe), OT Riskau fortzuschreiben.

Durch die Änderung soll einem bestehenden Gewerbebetrieb die Möglichkeit einer Betriebsentwicklung gegeben werden. Der bisherige Flächennutzungsplan im Bereich der Änderung setzte eine landwirtschaftliche Fläche fest. Innerhalb des Plangebietes der Flächennutzungsplanänderung wird nun eine gewerbliche Baufläche dargestellt, die im Nordosten und Süden von Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft umgeben wird.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der Änderung sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 29.08.17 - 29.09.2017 aus. Wesentliche abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Bürger aus Zernien

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen. Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

Zu b) Mit der Abwägung und der Beschlussfassung über die vorgebrachten Stellungnahmen ist das Verfahren zur Aufstellung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Frau Hagemann erläutert das Planungskonzept, den Anlass der Planung und die wesentlichen Stellungnahmen und die vorgeschlagenen Abwägungen dazu. Weil Vorabstimmungen vorgenommen wurden, sind relativ wenig Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Das Grundstück grenzt an das FFH-Gebiet und an das Vogelschutzgebiet. Die Planung wurde diesbezüglich als verträglich eingestuft. Nach der vorgenommenen Artenschutzprüfung sind keine Arten betroffen. Wegen der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes ist hinsichtlich der Abstände zum nördlich des Plangebietes liegenden Wald ein Zielabweichungsverfahren beim Landkreis erforderlich. Der Landkreis hat bestätigt, dass die Grundzüge der Raumplanung nicht berührt werden und die Zielabweichung als hinreichend vertretbar eingestuft wird.

Bei der Abwägung zur Stellungnahme eines Bürgers aus Zernien ist auf Seite 4 der Anlage I zur Vorlage in der Abwägung zu Punkt 3 der Stellungnahme des Bürger der 2. Satz „Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden bei der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit ausgelegt“ zu streichen und durch den Satz „Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden behandelt“.

Auf Anregung des Bürgers aus Zernien ist die Wertstufe für den Biotop Niedermoor in der Bilanzierungstabelle um eine Stufe erhöht worden.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung der Abwägung empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Beratung folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Abwägungsvorschlag abgewogen und beschlossen.

b)      Die 91. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss) unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens (Abstand Wald) durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg.