Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Das NBrandSchG enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen Feuerwehr spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse Mindeststandards vor. Es obliegt also der Samtgemeinde Elbtalaue die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.

 

Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Im Rahmen einer Freihändigen Vergabe wurde der Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Samtgemeinde Elbtalaue an das Brandschutzingenieurbüro Fennen vergeben. Dieses hat die Arbeiten nunmehr abgeschlossen.

 

Den Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Weitere Erläuterungen hat Herr Fennen vom Brandschutzingenieurbüro Fennen in der Sitzung des Brandschutzausschusses am 31.05.2017 vortragen. Auf die entsprechende Niederschrift hierzu wird verwiesen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt den der Vorlage beigefügten Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Diesem Vorschlag ist der Brandschutzausschuss gefolgt und hat eine gleichlautende Empfehlung abgegeben.

 

In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 07.06.2018 ist eine geänderte Beschlussempfehlung ausgesprochen worden. Auch hier wird auf die entsprechende Niederschrift verwiesen.

 

Geänderte Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses vom 07.06.2018:

 

a) Der Feuerwehrbedarfsplan wird beschlossen.

b) Die IST-Situation für alle Feuerwehrgerätehäuser ist nach einheitlichen Kriterien nachzuarbeiten.

c) Die Priorisierung und Umsetzung der notwendigen Investitionen werden je nach Haushaltslage der Samtgemeinde Elbtalaue gesondert festgelegt.

 

 

Herr Fennen ist gebeten worden, in der heutigen Sitzung nochmals vorzutragen.

Herr Fennen bedankt sich zunächst bei allen Beteiligten für die sehr angenehme Zusammenarbeit.

 

Herr Fennen stellt nochmals heraus, dass die Erstellung eines solchen Feuerwehrbedarfsplanes auch eine Wirkungskraft nach sich zieht. Hieraus entstehen gewisse rechtliche Verknüpfungen, die es zu betrachten gilt.

 

Herr Fennen erläutert, auf welchen Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplan erstellt worden ist. Das Verfahren zur Erstellung dieses Planes erklärt er anhand einer Präsentation.

Diese Präsentation ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

 

Zum Abschluss der Präsentation fasst Herr Fennen zusammen, dass die Samtgemeinde Elbtalaue derzeit auf eine gute und leistungsfähige Feuerwehr zurückgreifen kann. Dennoch sind in der Feuerwehrbedarfsplanung Maßnahmen genannt, die es umzusetzen gilt, damit diese Leistungsfähigkeit gehalten werden kann. Dass die Umsetzungen der Maßnahmen in erster Linie auch haushaltspolitisch zu betrachten sind, ist verständlich. Es werden daher nicht alle Maßnahmen zeitlich wie empfohlen durchgeführt werden können. Dennoch sind sie auf die Agenda zu nehmen und die Umsetzung ist anzustreben.

Mit der Beschlussfassung dieses Feuerwehrbedarfsplanes wird die Richtung für die Kommune festgelegt.

 

 

Rh Zuther fragt an, ob es möglich ist, eine Kostenschätzung für die umzusetzenden Maßnahmen abzugeben.

Herr Fennen merkt an, dass es für den Bereich der Fahrzeuge möglich ist, relativ schnell entsprechende Kosten zu ermitteln. Aber für den Bereich von Neubauten/Umbauten oder Sanierungen von Feuerwehrhäusern ist dieses nicht bezifferbar. Hierzu ist die Feuerunfallkasse einzuschalten, die zunächst die Ausstattungen festzulegen hat. Dazu kommt, dass man dann Architekten und Sachverständige dazu ziehen muss. Es ist zudem nicht sinnvoll, die Gesamtkosten zu definieren. Die Frage wird sich jährlich neu stellen, wenn über weitere Maßnahmen beraten wird. Kosten für bauliche Maßnahmen werden sich ständig ändern.

Herr Fennen erinnert aber daran, dass das Vorhalten einer leistungsfähigen Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Kommune ist.

 

 

Rh Zühlke hinterfragt die Anschaffung der Drehleiter für die Feuerwehr Hitzacker, die als dringend erforderlich angesehen wird, dennoch steht die Aussage, dass alle genannten Maßnahmen nur ´Empfehlungen´ sind. Er hinterfragt mögliche Konsequenzen, wenn eine Beschaffung hier nicht realisiert wird.

 

Herr Fennen macht deutlich, dass dann die Samtgemeinde Elbtalaue in ein Organisationsverschulden geraten kann.

Der Feuerwehrbedarfsplan liegt vor und muss beschlossen werden. Damit drückt die Kommune ihr Bestreben aus, ihrer Aufgabe gerecht zu werden und eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Dabei ist es nicht verwerflich aufgrund von nicht vorhandenen finanziellen Mitteln die eine oder andere Maßnahme zeitlich zu verschieben. Aber sollte ein Beschluss nicht erfolgen, so können hieraus möglicherweise Haftungsfragen entstehen.

 

Stellv. RV Neumann äußert ihre Bedenken hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Personals in den Feuerwehren. Sie sieht in den kommenden Jahren Probleme dahingehend, dass aufgrund mangelnder Freiwilliger in einigen Wehren das Schutzziel möglicherweise nicht mehr erreicht werden kann und daher kann sie dem Gutachten nicht ungehindert zustimmen. Zudem sieht sie sich nicht in der Lage einen Beschluss zu fassen in dem Wissen, dass die Maßnahmen aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden können.

 

Gemeindebrandmeister A. Meyer erläutert, dass das durch den Feuerwehrbedarfsplan ermittelte und festgelegte Schutzziel der Absicherung der Samtgemeinde dient und von den Feuerwehren unterstützt wird. Die Feuerwehren reagieren bereits auf personelle Engpässe, unter anderem durch organisatorische Maßnahmen und auch über die „Alarmierungs- und Ausrückeordnung“ (AAO).

 

Rf Unterste-Wilms merkt an, dass ihrer Meinung nach die seinerzeitige Beauftragung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes mit der Maßgabe verbunden war, Einsparpotenziale zu ermitteln und aufzuzeigen. Diese vermisst sie in dem vorliegenden Gutachten.

Ihrer Meinung nach ist ein Bedarfsplan darauf auszurichten, was tatsächlich benötigt wird und nicht, wie der Ist-Zustand zu bewerten ist.

 

Herr Fennen betont, dass das der falsche Ansatz ist. Ein Bedarfsplan ist dazu da, den Bedarf in der Kommune festzustellen, der aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und des festgelegten Schutzzieles benötigt wird.

 

Rf Unterste-Wilms moniert, dass im Gutachten zwar mögliche Kooperationen angesprochen wurden, diese aber nicht weiter konkretisiert wurden. Da die Samtgemeinde nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, alle Feuerwehren optimal auszustatten, hätte sie sich konkrete Hinweise zu möglichen Einsparpotenzialen gewünscht, die sich unter anderem durch Kooperationen ergeben könnten. Sie könne sich vorstellen eventuell mit weniger Wehren auszukommen, diese dafür aber mit optimalen Ausstattungen zu versehen.

 

Herr Fennen deutet nochmals daraufhin, dass Kooperationen niemals politisch auferlegt und durchgesetzt werden sollten. Die Bereitschaft vieler Freiwilliger könnte dadurch ins Wanken geraten. Was nützen dann gut ausgestattete Feuerwehren, wenn die personelle Stärke nicht mehr vorhanden ist. Mögliche Standortfragen und Kooperationen sollten aus den Feuerwehren heraus realisiert werden. Aufgrund des demographischen Wandels, werden sich auch hier möglicherweise neue Lösungen ergeben.

 

 

Rh Bodendieck bekräftigt die Aussagen von Rf Unterste-Wilms.

Er stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag als Beschluss zur Abstimmung:

 

1.       Der Feuerwehrbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen.

2.       Vor der Umsetzung der im Gutachten genannten Maßnahmen

a)      ist zu prüfen, ob die genannten Ziele durch Kooperationen von Wehren (notfalls auch mit Wehren anderer Samtgemeinden) erreicht werden können um die Effizienz der Maßnahmen zu erhöhen.

b)      sind diese mit den Verantwortlichen der Feuerwehren, der Verwaltung und dem politischen Fachgremium abzustimmen und vom Samtgemeinderat zu beschließen.

 

 

Stellv. RV Siemke stellt heraus, dass es sich bei der Brandschutzaufgabe um eine Pflichtaufgabe der Samtgemeinde handelt. Es besteht die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufrecht zu erhalten. Er hinterfragt, welche Kosten möglicherweise aufgewendet werden müssten, wenn die Samtgemeinde ihrer Aufgabe nicht mehr gerecht wird und mangels notwendiger Investitionen keine freiwillige Feuerwehr mehr hat und daher eine Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden müsste.

Nach seinen Einschätzungen lägen die Kosten hierfür bei 6-8 Mio € im Jahr.

 

Herr Fennen erläutert, dass diese Kosten schwer einschätzbar sind. Selbst eine Pflichtfeuerwehr ist dann immer nur eine Übergangslösung. Die Aufsichtsbehörden werden dann immer wieder die Kommune dazu drängen, ihren Pflichten nachzukommen und die freiwilligen Feuerwehren wieder aufzubauen.

 

Rh Siebolds kann derzeit nicht erkennen, was mit einem Beschluss dieses Bedarfsplanes einhergeht. Zum einen wird (am Beispiel der Drehleiter für Hitzacker) gesagt, dass es bei einer Nichtumsetzung der Maßnahme zu möglichem Organisationsverschulden kommt, zum anderen sind in Bezug auf die Feuerwehrgerätehäuser lediglich Empfehlungen ausgesprochen worden, die keinerlei Maß erkennen lassen. Zum dritten sind in dem Plan nur Denkanstöße gegeben worden (Kooperationen).

Ihm fehlt bei allen aufgeführten Maßnahmen eine entsprechende Gewichtung.

Mit einem Beschluss des Bedarfsplanes sieht er sich einer gewissen Verbindlichkeit ausgesetzt. Diese könne er aber für sich nicht umsetzen, da es seiner Meinung nach zunächst weitere Detaildiskussionen geben muss.

Er kann daher für sich das Gutachten lediglich zur Kenntnis nehmen und als Arbeitsgrundlage definieren.

 

Herr Fennen sagt aus, dass aus dem Bedarfsplan schon gewisse Prioritäten heraus erkennbar sind. Der Plan ist selbstverständlich die Planungsgrundlage für die zukünftige Arbeit der politischen Gremien, die zur Abarbeitung rechtlich verpflichtet sind.

 

Stellv. SgBgm Hanke ruft dazu auf, den Feuerwehrbedarfsplan zu beschließen. Mit der Unterstützung der Feuerwehren muss dieser nunmehr umgesetzt werden. Es werden nicht alle Maßnahmen zeitnah abgearbeitet werden können, daher ist der Beschlussvorschlag des Samtgemeindeausschusses dahingehend formuliert worden, eine Prioritätenliste aufzustellen. Diese muss in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und nach Haushaltslage erstellt werden.

 

Rh Beutler führt aus, dass der Feuerwehrbedarfsplan eine hervorragende Arbeit ist und der Samtgemeinde Elbtalaue eine gewisse Sicherheit bietet. Es gehe jetzt darum, diesen Bedarfsplan umzusetzen. Er bittet nunmehr um Abstimmung.

 

Rh Zühlke betont nochmal, dass die Darstellung des aufgestellten Feuerwehrbedarfsplanes keinerlei Handlungsspielraum für politische Entscheidungen lässt. Mit einem Beschluss würde man seiner Meinung nach „das Heft aus der Hand geben“, daher kann er sich ebenfalls nur für eine Kenntnisnahme aussprechen.

 

Rh Zuther fragt an, ob durch den Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes auch Haftungsfragen ausgeschlossen werden können.

 

Herr Fennen beschreibt einen praktischen Fall. Wenn es keinen Bedarfsplan gibt, wird haftungsrechtlich jeder Fall gesondert betrachtet. Liegt allerdings ein Bedarfsplan vor, so wird der darin festgelegte Erreichungsgrad in Augenschein genommen und geprüft. Dieses stellt für die Samtgemeinde ein weitaus geringeres Risiko dar, haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.

 

Rh Herzog erwähnt, dass bei der Ermittlung des Bedarfes für die Feuerwehren sehr wohl das Bestreben nach Einsparpotenzialen vorhanden war, dieses sei protokolliert.

Ihn freut das Fazit, dass die Feuerwehren leistungsfähig sind.

Er merkt an, dass die Festlegung eines Schutzzieles durchaus wichtig ist, da hierbei aber laut dem Gutachten keinerlei Spielraum vorhanden ist, macht die Angelegenheit nicht einfacher. Wenn ein erklärtes Schutzziel jedoch nicht verhandelbar ist, dann gilt dieses als übergeordnet und bedarf seiner Meinung nach keinen Beschluss.

Er äußert seine Bedenken dahingehend, dass den Verantwortlichen möglicherweise dieses angesprochene Organisationsverschulden vorgeworfen wird, wenn der Haushalt der Samtgemeinde eine Umsetzung der geforderten Maßnahmen nicht hergibt. Er gibt zu bedenken, dass die Samtgemeinde weitere Pflichten zu erfüllen hat, die sich z.Bsp. auf Schulen, Kitas u.a. beziehen und wirbt um Verständnis dafür bei allen Beteiligten, vor allem bei den Feuerwehren.

Er erwartet zudem kooperative Unterstützung bei den umzusetzenden Maßnahmen aus den Feuerwehren heraus. Mögliche Lösungsansätze und Ideen sollten an die politischen Gremien herangetragen werden.

 

Gemeindebrandmeister A. Meyer macht nochmal deutlich, dass sich die Feuerwehren keinesfalls dagegen wehren, die angesprochenen Kooperationen anzugehen. Zudem erwarten die Kameraden nicht, dass alle Maßnahmen seitens der Samtgemeinde umgesetzt werden können.

Herr Meyer erinnert daran, dass es die Forderung der Politik war, einen solchen Bedarfsplan zu erstellen, um Planungssicherheit zu haben. Es gab Äußerungen im Brandschutzausschuss dahingehend, dass nichts mehr ohne einen solchen Plan beschlossen wird.

Der Feuerwehrbedarfsplan ist nicht nur Grundlage für die Samtgemeinde, auch die Feuerwehren selbst können daraus Handlungsmöglichkeiten ableiten. So ist z.Bsp. die Gewinnung von neuen Mitgliedern und Ehrenamtlichen im Kinder-und Jugendbereich beschrieben.

Er selbst findet in diesem Plan zudem sehr viele Hinweise, die die Feuerwehren selbständig umsetzen können.

Aus diesem Grund bittet er, den Feuerwehrbedarfsplan zu verabschieden.

 

SgBgm Meyer fasst die Inhalte nochmal zusammen. Fazit des Feuerwehrbedarfsplanes ist es, dass die Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue hervorragend aufgestellt ist. Dennoch wiederholt er, dass es auch Wille der Politik war, einen Bedarfsplan aufzustellen, um in den kommenden Jahren gezielt vorgehen zu können. Es sollte Mängel und Defizite aufgezeigt werden, aber auch die Notwendigkeiten festgestellt werden. Genau dieses gibt das nunmehr vorliegende Gutachten her.

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses ist seiner Meinung nach eine gute Ausgangsposition für das weitere Vorgehen. SgBgm Meyer verliest diese noch einmal. Gerade die unter c) gefasste Empfehlung, dass alle notwendigen Investitionen priorisiert werden und nach Haushaltslage gesondert festzulegen sind, nimmt die Ängste, die seitens einiger Ratsmitglieder heute zum Ausdruck gebracht worden sind. Mit Umsetzung eines derartigen Beschlusses wird auch ein „Organisationsverschulden“ nicht mehr im Raum stehen.

Über alle angesprochenen Maßnahmen muss diskutiert werden. Das Gutachten bildet die Grundlage für die weitere politische Arbeit. Die in diesem Feuerwehrbedarfsplan gegebenen Hinweise sollten aufgenommen werden und seitens der Politik in entsprechende Anträge münden.

Er appelliert an alle Ratsmitglieder, nicht zuletzt auch zur Absicherung der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, den entsprechenden Beschluss, wie vom SgA empfohlen, zu fassen.

 

Stellv. RV Neumann merkt nochmals an, dass sie den Plan nicht beschließen kann, mit dem Wissen, dass geforderte Dinge nicht umsetzbar sind.

 

Rh Löter unterstützt die Aussagen von SgBgm Meyer. Er spricht sich ebenfalls für eine Beschlussfassung aus, kann aber dem Punkt b) nicht folgen. Seiner Meinung nach ist das bereits erfolgt. Dazu liegen mehrere Untersuchungen und Berichte vor. Er beantragt die Abstimmung ohne den Vorschlag b). Er beantragt, über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

Antrag Rh Löter:

 

1.)    Der Samtgemeinderat beschließt den Bedarfsplan in der vorliegenden Fassung mit den darin definierten Schutzzielen als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz-, mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Samtgemeinde Elbtalaue.

2.)    Die Verwaltung wird beauftragt, die in dem Bedarfsplan enthaltenen einzelnen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Samtgemeinde Elbtalaue zu dem jeweiligen Zeitpunkt, an dem eine Umsetzung möglich erscheint, in den Entscheidungsgremien des Samtgemeinderates jeweils gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Rh v.d. Bussche weist daraufhin, dass ein Organisationsverschulden nur dann angelastet werden könnte, wenn die Samtgemeinde unter Umständen nicht genügend getan hat möglicherweise auftretenden oder entstehende Schäden abzuwenden. Dieses kann auch der Fall sein, wenn ein entsprechender Bedarfsplan vorliegt, dieser jedoch ausgeschlagen wird.

Er äußert seine Unterstützung zu dem Antrag des Rh Löter.

 

Rh Zühlke möchte einen Kompromissvorschlag machen. Es sollte dem Beschlussvorschlag des SgA noch ein weiterer Absatz unter d) hinzugefügt werden. Dieser Absatz entspricht dem Vorschlag von Rh Bodendieck unter Punkt 2 seines Antrages.

Zusammenfassend beantragt Rh Zühlke über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

a) Der Feuerwehrbedarfsplan wird beschlossen.

b) Die IST-Situation für alle Feuerwehrgerätehäuser ist nach einheitlichen Kriterien nachzuarbeiten.

c) Die Priorisierung und Umsetzung der notwendigen Investitionen werden je nach Haushaltslage der Samtgemeinde Elbtalaue gesondert festgelegt.

d)Vor der Umsetzung der im Gutachten genannten Maßnahmen

- ist zu prüfen, ob die genannten Ziele durch Kooperationen von Wehren (notfalls auch mit Wehren anderer Samtgemeinden) erreicht werden können um die Effizienz der Maßnahmen zu erhöhen.

- sind diese mit den Verantwortlichen der Feuerwehren, der Verwaltung und dem politischen Fachgremium abzustimmen und vom Samtgemeinderat zu beschließen.

 

 

Rh Zühlke stellt gleichzeitig den Antrag, über alle Absätze des von ihm eingebrachten Beschlussvorschlages getrennt voneinander abstimmen zu lassen.

 

 

Rh Herzog schlägt vor, das Schutzziel, welches scheinbar von allen akzeptiert wird, auch gemeinsam zu beschließen. Er erklärt, diese Aussage zu einem Antrag und formuliert diese als Beschlussvorschlag zu a).

Desweiten könne über vorgenannten Anträge abgestimmt werden.

Zusammenfassend beantragt Rh Herzog über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:

 

a).Das im Gutachten definierte Schutzziel wird beschlossen.

b) Die IST-Situation für alle Feuerwehrgerätehäuser ist nach einheitlichen Kriterien nachzuarbeiten.

c) Die Priorisierung und Umsetzung der notwendigen Investitionen werden je nach Haushaltslage der Samtgemeinde Elbtalaue gesondert festgelegt.

d)Vor der Umsetzung der im Gutachten genannten Maßnahmen

- ist zu prüfen, ob die genannten Ziele durch Kooperationen von Wehren (notfalls auch mit Wehren anderer Samtgemeinden) erreicht werden können um die Effizienz der Maßnahmen zu erhöhen.

- sind diese mit den Verantwortlichen der Feuerwehren, der Verwaltung und dem politischen Fachgremium abzustimmen und vom Samtgemeinderat zu beschließen.

 

Durch eine Einzelabstimmung aller Punkte könne jeder für sich entscheiden, welchen Vorschlag er mitträgt.

 

Stellv. SgBgm Hanke beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit sich die Fraktionen beraten und möglicherweise auf einen Antrag verständigen können.

 

RV Sperling gibt dem Antrag statt und unterbricht die Sitzung um 20:15 Uhr.

 

 

S i t z u n g s u n t e r b r e c h u n g

 

 

RV Sperling eröffnet die Sitzung erneut um 20:25 Uhr.

 

RV Sperling teilt mit, dass Rh Löter seinen Antrag zurückgezogen hat.

Es liegen nunmehr der Antrag der SPD-Fraktion und der Beschlussvorschlag des Samtgemeindeausschusses vor.

Es liegt nach wie vor auch der Antrag der Soli vor, der lediglich im a)-Vorschlag von dem SPD-Antrag abweicht. Nach kurzer Diskussion lässt RV Sperling zunächst über das von der SPD beantragte Verfahren zur Einzelbeschlussfassung abstimmen.

 

Ergebnis:

Ja            9                             Nein      18                           Enthaltung         2

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

RV Sperling lässt sodann über den Gesamtantrag der SPD abstimmen.

 

Ergebnis:

Ja            0                             Nein      21                           Enthaltung         6

(es haben nicht alle anwesenden Ratsmitglieder abgestimmt)

 

 

RV Sperling lässt nunmehr über den seitens des Samtgemeindeausschusses vorgelegten Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Ergebnis:

Ja            23                           Nein      5                             Enthaltung         1

 

 

Der Samtgemeinderat fasst somit folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Der Feuerwehrbedarfsplan wird beschlossen.

 

b) Die IST-Situation für alle Feuerwehrgerätehäuser ist nach einheitlichen Kriterien nachzuarbeiten.

 

c) Die Priorisierung und Umsetzung der notwendigen Investitionen werden je nach Haushaltslage der Samtgemeinde Elbtalaue gesondert festgelegt.