Sitzung: 05.07.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Rh Schnell fragt, ob er
Mäharbeiten an den gemeindlichen Wegen durchführen kann (1. Schnitt).
Rh Struck und Rh Deward
erinnern an den gefassten Ratsbeschluss vom 09.03.2017, der wie folgt lautet:
„Die Jährliche
Pflege der Wegeseitenräume in der Gemeinde Gusborn wird deutlich eingeschränkt.
Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem
01.Oktober. Lediglich auf einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die
Seitenräume jeweils im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form
des Mulchens erfolgen, wobei aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der
Vorzug eingeräumt werden soll.“
Dieser Beschluss ist
einzuhalten.