Rh Schnell fragt, ob er Mäharbeiten an den gemeindlichen Wegen durchführen kann (1. Schnitt).

 

Rh Struck und Rh Deward erinnern an den gefassten Ratsbeschluss vom 09.03.2017, der wie folgt lautet:

 

„Die Jährliche Pflege der Wegeseitenräume in der Gemeinde Gusborn wird deutlich eingeschränkt. Jährlich ist jeweils nur eine Pflegemaßnahme zulässig und zwar ab dem 01.Oktober. Lediglich auf einen Anteil von maximal 15 % der Wege dürfen die Seitenräume jeweils im Juni einseitig gepflegt werden. Die Pflege kann in Form des Mulchens erfolgen, wobei aber dem Mähen mit Abtransport des Mähgutes der Vorzug eingeräumt werden soll.“

 

Dieser Beschluss ist einzuhalten.