Rh Krull hat für die SPD-Fraktion einen EJZ-Bericht über vernachlässigte Grabenunterhaltung im Bereich der Stadt Lüchow zum Anlass genommen, per E-Mail vom 21.06.2018 die Pflegesituation an den im Eigentum der Stadt Dannenberg(Elbe) stehenden Gewässern III. Ordnung  zu erfragen.

 

StD Meyer erläutert, dass die Stadt Dannenberg(Elbe) Eigentümerin von Gewässern II. Ordnung und von Gewässern III. Ordnung ist.

Gewässer II. Ordnung stehen per Verordnung immer in der Unterhaltungspflicht von Wasser- und Bodenverbänden. Z.B. ist der Prissersche Mühlenbach ein Gewässer II, Ordnung, steht im Eigentum der Stadt Dannenberg(Elbe) und wird von Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege unterhalten.

Gewässer III. Ordnung stehen grundsätzlich in der Unterhaltungspflicht des jeweiligen Eigentümers. Für Gewässer III. Ordnung, die am 15.07.1960 in der Unterhaltungspflicht eines Wasser- und Bodenverbandes standen bleibt dieser Verband aber unterhaltungspflichtig (Verbandsgewässer) (§ 69 Nds. Wassergesetz).

Die Stadt Dannenberg(Elbe) ist Eigentümern von solchen Verbandsgewässern und von Gewässern III. Ordnung die sie selbst unterhalten muss. Ein Großteil der städtischen Gewässer sind Verbandsgewässer und stehen in der Unterhaltungspflicht der hiesigen Wasser- und Bodenverbände (Dannenberger Deich- und Wasserverband, Wasser- und Bodenverband Dannenberger Landgrabenniederung und Wasser- und Bodenverband Jeetzel-Dumme).

Für einen Großteil der übrigen städtischen Gewässer, die von der Stadt selbst zu unterhalten sind, hat der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände den Auftrag, diese zu mähen (9.564m). Das sind größtenteils künstlich angelegten Gräben, die der Landentwässerung dienen.

Ein kleiner Teil der städtischen Gewässer sind natürliche Gewässer, die kaum Unterhaltungsaufwand erfordern, z.B. der Niestedter Bach und der Streetzer Mühlenbach.