Sitzung: 28.06.2018 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Krull hat für die
SPD-Fraktion einen EJZ-Bericht über vernachlässigte Grabenunterhaltung im
Bereich der Stadt Lüchow zum Anlass genommen, per E-Mail vom 21.06.2018 die
Pflegesituation an den im Eigentum der Stadt Dannenberg(Elbe) stehenden
Gewässern III. Ordnung zu erfragen.
StD Meyer erläutert, dass
die Stadt Dannenberg(Elbe) Eigentümerin von Gewässern II. Ordnung und von
Gewässern III. Ordnung ist.
Gewässer II. Ordnung stehen
per Verordnung immer in der Unterhaltungspflicht von Wasser- und Bodenverbänden.
Z.B. ist der Prissersche Mühlenbach ein Gewässer II, Ordnung, steht im Eigentum
der Stadt Dannenberg(Elbe) und wird von Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege
unterhalten.
Gewässer III. Ordnung
stehen grundsätzlich in der Unterhaltungspflicht des jeweiligen Eigentümers.
Für Gewässer III. Ordnung, die am 15.07.1960 in der Unterhaltungspflicht eines
Wasser- und Bodenverbandes standen bleibt dieser Verband aber
unterhaltungspflichtig (Verbandsgewässer) (§ 69 Nds. Wassergesetz).
Die Stadt Dannenberg(Elbe)
ist Eigentümern von solchen Verbandsgewässern und von Gewässern III. Ordnung
die sie selbst unterhalten muss. Ein Großteil der städtischen Gewässer sind
Verbandsgewässer und stehen in der Unterhaltungspflicht der hiesigen Wasser-
und Bodenverbände (Dannenberger Deich- und Wasserverband, Wasser- und
Bodenverband Dannenberger Landgrabenniederung und Wasser- und Bodenverband
Jeetzel-Dumme).
Für einen Großteil der
übrigen städtischen Gewässer, die von der Stadt selbst zu unterhalten sind, hat
der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände den Auftrag, diese zu mähen
(9.564m). Das sind größtenteils künstlich angelegten Gräben, die der
Landentwässerung dienen.
Ein kleiner Teil der
städtischen Gewässer sind natürliche Gewässer, die kaum Unterhaltungsaufwand
erfordern, z.B. der Niestedter Bach und der Streetzer Mühlenbach.