Sitzung: 05.07.2018 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0224/2018
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn hat unter Federführung von Rh Struck einen Antrag bei der
Bingo-Umweltstiftung für die Errichtung eines Stegs am Dorfteich Gr. Gusborn
gestellt. Ferner musste für die Nutzung des Gewässers, das seit kurzem als
Biotop festgesetzt ist, ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde und unter
Mitwirkung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises gestellt werden.
Die Bewilligung von
Mitteln der Bingo-Umweltstiftung, wie auch die Genehmigung des
Wasserrechtsantrages wurden telefonisch zugesagt.
Die Steganlage soll
u.a. von der Schule, dem Spielkreis und der Dorfbevölkerung genutzt werden und
auch der naturkundlichen Bildung dienen. Hierzu wird eine Hinweistafel
angebracht.
Rh Struck gibt
ergänzende Erläuterungen, wie es zu der kurzfristigen Maßnahme gekommen ist.
Das Vorhaben sollte möglichst zum Beginn der Dorfwoche fertig gestellt sein.
Bgm Ringel wurde am
08.05.2018 darüber informiert, und dass keine Kosten für die Gemeinde entstehen
würden. Mittels schneller Mithilfe von SB Mieth wurde kurzfristig ein Antrag
von der Gemeinde gestellt, da sie Eigentümerin ist.
Die Genehmigung ist
gestern, am 04.07.2018 per mail eingegangen.
Die
Kostenschätzung, die zum Antrag erforderlich war, wurde kurzfristig mit ca.
8.000,- € netto ermittelt. Es konnte
davon ausgegangen werden, dass die gesamte Summe gefördert wird.
Letztendlich werden
nun 3.000,- € gefördert und die Dorfgemeinschaft Groß Gusborn trägt die
restlichen Mittel, so dass die Gemeinde nicht belastet wird.
Künftig wäre es
jedoch wünschenswert, dass die Gemeinde sich an den Folgekosten beteiligt. Die
Biosphärenreservatsverwaltung hat Unterstützung geleistet, indem sie eine
Info-Tafel gespendet hat.
Stellv. Bgm Fahren
führt aus, dass er die Maßnahme nicht grundsätzlich ablehne und sie für eine
gute Idee halte, aber es hätte vorher ausführlich im Rat besprochen werden
sollen.
In der
Wasserrechtlichen Erlaubnis stehe, dass der Erlaubnisinhaber, also die
Gemeinde, ihre Anlage stets im
genehmigten Zustand zu erhalten hat, das bedeutet, die Gemeinde ist dauerhaft
in der Verantwortung - und zu klären
ist, wer die Haftung übernimmt. Dieses hätte alles vorher besprochen werden
müssen, auch gerade deshalb, weil Rh Struck in anderen gemeindlichen
Angelegenheiten auch vorher alles einfordert und vorher Informationen möchte.
Stellv. Bgm Fahren
betont, dass er die Maßnahme nicht gänzlich ablehne, aber er könne heute dem
Beschlussvorschlag so nicht zustimmen.
SB Mieth ergänzt,
dass er am 08.05.2018 über das Projekt informiert wurde und der Antrag zu
stellen sei. Die Kostenermittlung wurde durchgeführt, der Kontakt mit der
Bingo-Umweltstiftung wurde hergestellt und es wurde zunächst eine Förderung in
Höhe von netto 8.500,- € zugesagt.
Nach genauer
Zweitprüfung wurden dann letztendlich 3.000,- verbindlich per mail zugesagt.
Der Bewilligungsbescheid sollte in der nächsten Woche eingehen.
Die restliche Summe
wird aus der Kasse der Dorfgemeinschaft Groß Gusborn geleistet.
Für die Investition
ist nichts von der Gemeinde zu leisten, aber die Gemeinde ist in der
Verkehrssicherungspflicht
und muss den Steg unterhalten. Dazu müsste geklärt werden, ob die
Dorfgemeinschaft jedes Jahr etwas für die Unterhaltung zurücklegen könnte, um
die Gemeinde nicht zu belasten.
Die Genehmigungen
der Naturschutz- und Wasserbehörde waren notwendig.
Bgm Ringel führt
aus, dass der die Idee gutheiße, er wurde informiert und es hieß, dass alles
abgeklärt sei. Dann wurde der Antrag gestellt und dass es solche Ausmaße
annimmt war nicht vorhersehbar, sonst wäre es vorher im Rat vorbesprochen
worden.
Er schlägt daher
die Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass der Gemeinde keine
Kosten entstehen. Die weiteren Regelungen wären dann vertraglich evtl. zwischen
der Gemeinde und der Dorfgemeinschaft Gr. Gusborn zu fassen.
Rh Struck ergänzt,
dass er auch gerne mehr Zeit gehabt hätte. Der Teich wurde auch bisher von der
Dorfgemeinschaft unentgeltlich gepflegt. Aber dass weitere Folgekosten zu
tragen sind, sehe er nicht so, denn der Teich gehöre der Gemeinde.
Stellv. Bgm Fahren
widerspricht hinsichtlich der kurzen Zeit, denn die Zeit habe man sich für ein
solches Vorhaben zu nehmen, das wäre bei allen anderen Maßnahmen auch so.
Rh Schnell stellt
klar, dass auch die Kuhle in Siemen selbst unentgeltlich unterhalten wird und
die Dorfgemeinschaft auch keine Forderungen gestellt hat. Auch der Steg wurde
selbst gebaut.
Rh Beckmann führt
aus, dass solche Ideen unterstützt werden sollten, wenn Fördergelder dafür
eingefordert werden können.
Bgm Ringel hatte am
08.05. Kenntnis und hätte den Rat z. B. per mail informieren können, dann
hätten es alle Ratsmitglieder gewusst.
Stellv. Bgm
Burmester schließt sich der Meinung von stellv. Bgm Fahren an und betont, dass
Rh Struck bei einer anderen Maßnahme dem so nicht zugestimmt hätte.
Da er aber auch
sehe, dass die Dorfgemeinschaft unterstützt werden sollte, werde er zustimmen,
aber künftig nicht ohne vorherige Info.
Bgm Ringel
wiederholt seinen Vorschlag der Änderung des Beschlussvorschlages.
Rh Schnell u. Rf
Geuder schließen sich dem an.
Über die
Folgekosten soll gesondert gesprochen und entschieden werden.
SB Mieth ergänzt,
dass die vorliegenden Rechnungen bis zur Höhe von 3.000,- von der Gemeinde
gezahlt werden, da dieser Betrag eingehen wird.
Der Landkreis habe
die Folgemaßnahmen zwar in die Genehmigung mit aufgenommen, aber seiner
Einschätzung nach würde es in den ersten 10 Jahren kaum Folgekosten geben,
insofern könne zur nächsten Sitzung ein vertraglicher Entwurf hinsichtlich der
Verkehrssicherungspflicht erarbeitet werden.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Errichtung
eines Stegs am Dorfteich Groß Gusborn wird ohne finanzielle Beteiligung der
Gemeinde Gusborn beschlossen.