Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gusborn hat unter Federführung von Rh Struck einen Antrag bei der Bingo-Umweltstiftung für die Errichtung eines Stegs am Dorfteich Gr. Gusborn gestellt. Ferner musste für die Nutzung des Gewässers, das seit kurzem als Biotop festgesetzt ist, ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde und unter Mitwirkung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises gestellt werden.

Die Bewilligung von Mitteln der Bingo-Umweltstiftung, wie auch die Genehmigung des Wasserrechtsantrages wurden telefonisch zugesagt.

Die Steganlage soll u.a. von der Schule, dem Spielkreis und der Dorfbevölkerung genutzt werden und auch der naturkundlichen Bildung dienen. Hierzu wird eine Hinweistafel angebracht.

 

Rh Struck gibt ergänzende Erläuterungen, wie es zu der kurzfristigen Maßnahme gekommen ist. Das Vorhaben sollte möglichst zum Beginn der Dorfwoche fertig gestellt sein.

Bgm Ringel wurde am 08.05.2018 darüber informiert, und dass keine Kosten für die Gemeinde entstehen würden. Mittels schneller Mithilfe von SB Mieth wurde kurzfristig ein Antrag von der Gemeinde gestellt, da sie Eigentümerin ist.

Die Genehmigung ist gestern, am 04.07.2018 per mail eingegangen.

Die Kostenschätzung, die zum Antrag erforderlich war, wurde kurzfristig mit ca. 8.000,- €  netto ermittelt. Es konnte davon ausgegangen werden, dass die gesamte Summe gefördert wird.

Letztendlich werden nun 3.000,- € gefördert und die Dorfgemeinschaft Groß Gusborn trägt die restlichen Mittel, so dass die Gemeinde nicht belastet wird.

Künftig wäre es jedoch wünschenswert, dass die Gemeinde sich an den Folgekosten beteiligt. Die Biosphärenreservatsverwaltung hat Unterstützung geleistet, indem sie eine Info-Tafel gespendet hat.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass er die Maßnahme nicht grundsätzlich ablehne und sie für eine gute Idee halte, aber es hätte vorher ausführlich im Rat besprochen werden sollen.

In der Wasserrechtlichen Erlaubnis stehe, dass der Erlaubnisinhaber, also die Gemeinde, ihre  Anlage stets im genehmigten Zustand zu erhalten hat, das bedeutet, die Gemeinde ist dauerhaft in der Verantwortung -  und zu klären ist, wer die Haftung übernimmt. Dieses hätte alles vorher besprochen werden müssen, auch gerade deshalb, weil Rh Struck in anderen gemeindlichen Angelegenheiten auch vorher alles einfordert und vorher Informationen möchte.

 

Stellv. Bgm Fahren betont, dass er die Maßnahme nicht gänzlich ablehne, aber er könne heute dem Beschlussvorschlag so nicht zustimmen.

 

SB Mieth ergänzt, dass er am 08.05.2018 über das Projekt informiert wurde und der Antrag zu stellen sei. Die Kostenermittlung wurde durchgeführt, der Kontakt mit der Bingo-Umweltstiftung wurde hergestellt und es wurde zunächst eine Förderung in Höhe von netto 8.500,- € zugesagt.

Nach genauer Zweitprüfung wurden dann letztendlich 3.000,- verbindlich per mail zugesagt. Der Bewilligungsbescheid sollte in der nächsten Woche eingehen.

Die restliche Summe wird aus der Kasse der Dorfgemeinschaft Groß Gusborn geleistet.

Für die Investition ist nichts von der Gemeinde zu leisten, aber die Gemeinde ist in der

Verkehrssicherungspflicht und muss den Steg unterhalten. Dazu müsste geklärt werden, ob die Dorfgemeinschaft jedes Jahr etwas für die Unterhaltung zurücklegen könnte, um die Gemeinde  nicht zu belasten.

Die Genehmigungen der Naturschutz- und Wasserbehörde waren notwendig.

 

Bgm Ringel führt aus, dass der die Idee gutheiße, er wurde informiert und es hieß, dass alles abgeklärt sei. Dann wurde der Antrag gestellt und dass es solche Ausmaße annimmt war nicht vorhersehbar, sonst wäre es vorher im Rat vorbesprochen worden.

Er schlägt daher die Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Die weiteren Regelungen wären dann vertraglich evtl. zwischen der Gemeinde und der Dorfgemeinschaft Gr. Gusborn zu fassen.

 

 

Rh Struck ergänzt, dass er auch gerne mehr Zeit gehabt hätte. Der Teich wurde auch bisher von der Dorfgemeinschaft unentgeltlich gepflegt. Aber dass weitere Folgekosten zu tragen sind, sehe er nicht so, denn der Teich gehöre der Gemeinde.

 

 

Stellv. Bgm Fahren widerspricht hinsichtlich der kurzen Zeit, denn die Zeit habe man sich für ein solches Vorhaben zu nehmen, das wäre bei allen anderen Maßnahmen auch so.

 

Rh Schnell stellt klar, dass auch die Kuhle in Siemen selbst unentgeltlich unterhalten wird und die Dorfgemeinschaft auch keine Forderungen gestellt hat. Auch der Steg wurde selbst gebaut.

 

Rh Beckmann führt aus, dass solche Ideen unterstützt werden sollten, wenn Fördergelder dafür eingefordert werden können.

Bgm Ringel hatte am 08.05. Kenntnis und hätte den Rat z. B. per mail informieren können, dann hätten es alle Ratsmitglieder gewusst.

 

Stellv. Bgm Burmester schließt sich der Meinung von stellv. Bgm Fahren an und betont, dass Rh Struck bei einer anderen Maßnahme dem so nicht zugestimmt hätte.

Da er aber auch sehe, dass die Dorfgemeinschaft unterstützt werden sollte, werde er zustimmen, aber künftig nicht ohne vorherige Info.

 

 

Bgm Ringel wiederholt seinen Vorschlag der Änderung des Beschlussvorschlages.

Rh Schnell u. Rf Geuder schließen sich dem an.

Über die Folgekosten soll gesondert gesprochen und entschieden werden.

 

SB Mieth ergänzt, dass die vorliegenden Rechnungen bis zur Höhe von 3.000,- von der Gemeinde gezahlt werden, da dieser Betrag eingehen wird.

Der Landkreis habe die Folgemaßnahmen zwar in die Genehmigung mit aufgenommen, aber seiner Einschätzung nach würde es in den ersten 10 Jahren kaum Folgekosten geben, insofern könne zur nächsten Sitzung ein vertraglicher Entwurf hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht erarbeitet werden.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Errichtung eines Stegs am Dorfteich Groß Gusborn wird ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde Gusborn beschlossen.