Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 31/0202/2018
Herr Morgenstern
und Herr Pohlmann sind zur Sitzung dazu geladen. Herr Morgenstern wird einen
entsprechenden Sachstandsbericht in der Sitzung geben.
Die Baumaßnahme
„Mullewapp“ ist in drei Bauabschnitte (BA) aufgeteilt.
- BA
Errichtung eines Mehrzweckraumes / Toilettenanbau
- BA
Umbau Zwischentrakt
- BA
Sanierung „Schiff“
Derzeit werden die
Arbeiten am 1. Bauabschnitt durchgeführt. Hierzu sind die ersten Aufträge
vergeben und auch teilweise schon durchgeführt.
Im Rahmen der
Ausschreibung einzelner Gewerke sind für die Elektroinstallations-, die
Hausalarminstallations- und die HLS-Arbeiten eine Ausschreibung über alle 3
Bauabschnitte insgesamt vorgenommen worden. Die weiteren Ausschreibungen sind
und werden nach den Bauabschnitten getrennt vorgenommen.
Der 2. Bauabschnitt
soll voraussichtlich im September 2018 durchgeführt werden. Die Maßnahme kann
jedoch nur dann erfolgen, wenn der 1. Bauabschnitt komplett abgeschlossen ist,
da der Mehrzweckraum als Gruppenraum genutzt werden muss. Da ab 01.08.2018 das
neue Kindergartenjahr beginnt und ca. 30 Kinder neu in der Einrichtung
„Mullewapp“ erwartet werden sieht es auch die Kindergartenleitung als sinnvoll
an, mit dem Bauabschnitt 2 erst ab September 2018 zu beginnen. Die Baumaßnahmen
werden während des laufenden Betriebes durchgeführt.
Die Kosten der
bisher ausgeschriebenen Maßnahmen liegen innerhalb der Kostenschätzung.
AV Schulz erläutert, dass dieser Punkt behandelt wird weil
die Politik darum gebeten hat, über den Sachstand der Bauabwicklung informiert
zu werden.
Herr Morgenstern berichtet, dass die Holzrahmenkonstruktionen der Anbauten des Mensatraktes und des Sanitärtraktes gerichtet sind und dieser 1. Bauabschnitt bis September 2018 festgestellt wird. Zurzeit liegen die Kosten nach den Ausschreibungen geringfügig unter dem kalkulierten Rahmen.
AV Schulz spricht an, dass
ihm Informationen vorliegen dass Punkte festgestellt worden sein sollen die
zusätzliche Kosten verursachen könnten.
Herr Morgenstern erläutert
hierzu, dass diese Punkte dem 3. Bauabschnitt „Sanierung Schiff“ betreffen
könnten. Die zurzeit bekannten Punkte liegen im kalkulierten Kostenrahmen.
Rh Beckmann fragt nach dem
Grund der Erhöhung des Kostenrahmens von 323.435,00 € gegenüber der
Kostenschätzung vom 04.06.2017 von 308.029,88 €.
Hierzu wird auf den
Beschluss des Rates vom 13.07.2017 verwiesen (00/0343/2017). Darin wurde eine
Deckelung des Kostenrahmens des Landkreises übernommen, in der ein Zuschlag von
maximal 5 % zugestanden wird.