Sitzung: 20.06.2018 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0233/2018
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt.
Die Gemeinde Jameln
hat zwei Maßnahmen für das Programmjahr 2018 aus dem Städtebauförderprogramm
Kleinere Städte und Gemeinden angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung wurde
mitgeteilt, dass das Projekt „Lernlandschaft Jameln-Breselenz“ nicht aus diesem
Programm gefördert werden kann. Evtl. gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die
derzeit aber noch geprüft werden müssen. Vorgespräche haben jedoch ergeben,
dass man die Maßnahmen nur im Zusammenhang betrachten kann. Auch die räumliche
Umsetzung macht es erforderlich, beides im Kontext zu betrachten. Da für die
Beantragung von Fördermitteln nunmehr ein konkretes Nutzungskonzept erarbeitet
werden muss, ist die Beteiligung eines Architekten erforderlich. Das Büro
Pohlmann Architekten aus Kiefen ist in der Lage, die notwendigen Arbeiten
auszuführen.
Da es sich bei den
zu erbringenden Leistungen um Grundlagenermittlungen handelt, kann auf einen
Wettbewerb und somit auf weitere Angebote nach der Vergabeverordnung (VgV)
verzichtet werden. Ferner ist wegen der zeitnahen Erarbeitung eine aufwendige
Ausschreibung nicht zielführend. Das Angebot ist nach Aufwand und
Preisgestaltung als angemessen zu bewerten.
Bgm Sperling weist
darauf hin, dass das der Vorlage als Anlage beigefügte Angebot zur Erarbeitung
eines Nutzungskonzeptes vom Architekten Herrn Pohlmann klar beschrieben ist.
Es hat ein
gemeinsames Gespräch mit Bgm Sperling, mit den stellv. Bgm’innen Gröning und
Merke, Rh Thiele sowie Herrn Pohlmann stattgefunden.
Dabei ist zu berücksichtigen,
dass es noch nicht beschlossen ist, wer Bauträger wird.
Wichtig ist jetzt,
dass die Planung als Masterplan vorangetrieben wird, um entsprechend
vorbereitet zu sein, wenn die Fördermittel abgreifbar sind. Das Konzept würde
immer noch änderbar sein.
Stellv. Bgm’in
Gröning ergänzt, dass von Herrn Pohlmann bemerkt wurde : „ Ungünstige
Förderbedingungen brauchen intelligente Lösungen“, und somit sollte die
Auftragsvergabe auf den Weg gebracht werden.
Rh Koppmann möchte
grundsätzlich anregen, dass das Bauamt der Samtgemeinde selbst derartige
Planungen übernehmen sollte und nicht extern Planungen einkaufen sollte, da die
dortigen Fachleute Verantwortung übernehmen sollten.
Rh Thiele entgegnet
dazu, dass die Mitarbeiter des Bauamtes zzt. extrem überbelastet sind, zudem
ist ein Mitarbeiter langfristig ausgefallen, auch ein 2. Kollege ist krank.
Rh Koopmann betont,
dass es ihm nicht um den jetzigen Zustand gehe, sondern er es grundsätzlich
anmerken möchte.
Bgm Sperling
verliest das Angebot von Herrn Pohlmann.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Der Auftrag für die
Erarbeitung der Nutzungskonzepte „Lernlandschaft Jameln-Breselenz“ und „Kultur-
und Begegnungsstätte“ wird an das Büro Ralf Pohlmann Architekten, Kiefen 25,
zum Angebotspreis von 6.828,52 € vergeben.