Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeinde Jameln hat zwei Maßnahmen für das Programmjahr 2018 aus dem Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung wurde mitgeteilt, dass das Projekt „Lernlandschaft Jameln-Breselenz“ nicht aus diesem Programm gefördert werden kann. Evtl. gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die derzeit aber noch geprüft werden müssen. Vorgespräche haben jedoch ergeben, dass man die Maßnahmen nur im Zusammenhang betrachten kann. Auch die räumliche Umsetzung macht es erforderlich, beides im Kontext zu betrachten. Da für die Beantragung von Fördermitteln nunmehr ein konkretes Nutzungskonzept erarbeitet werden muss, ist die Beteiligung eines Architekten erforderlich. Das Büro Pohlmann Architekten aus Kiefen ist in der Lage, die notwendigen Arbeiten auszuführen.

Da es sich bei den zu erbringenden Leistungen um Grundlagenermittlungen handelt, kann auf einen Wettbewerb und somit auf weitere Angebote nach der Vergabeverordnung (VgV) verzichtet werden. Ferner ist wegen der zeitnahen Erarbeitung eine aufwendige Ausschreibung nicht zielführend. Das Angebot ist nach Aufwand und Preisgestaltung als angemessen zu bewerten.

 

Bgm Sperling weist darauf hin, dass das der Vorlage als Anlage beigefügte Angebot zur Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes vom Architekten Herrn Pohlmann klar beschrieben ist.

Es hat ein gemeinsames Gespräch mit Bgm Sperling, mit den stellv. Bgm’innen Gröning und Merke, Rh Thiele sowie Herrn Pohlmann stattgefunden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es noch nicht beschlossen ist, wer Bauträger wird.

Wichtig ist jetzt, dass die Planung als Masterplan vorangetrieben wird, um entsprechend vorbereitet zu sein, wenn die Fördermittel abgreifbar sind. Das Konzept würde immer noch änderbar sein.

Stellv. Bgm’in Gröning ergänzt, dass von Herrn Pohlmann bemerkt wurde : „ Ungünstige Förderbedingungen brauchen intelligente Lösungen“, und somit sollte die Auftragsvergabe auf den Weg gebracht werden.

 

Rh Koppmann möchte grundsätzlich anregen, dass das Bauamt der Samtgemeinde selbst derartige Planungen übernehmen sollte und nicht extern Planungen einkaufen sollte, da die dortigen Fachleute Verantwortung übernehmen sollten.

Rh Thiele entgegnet dazu, dass die Mitarbeiter des Bauamtes zzt. extrem überbelastet sind, zudem ist ein Mitarbeiter langfristig ausgefallen, auch ein 2. Kollege ist krank.

Rh Koopmann betont, dass es ihm nicht um den jetzigen Zustand gehe, sondern er es grundsätzlich anmerken möchte.

 

Bgm Sperling verliest das Angebot von Herrn Pohlmann.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Auftrag für die Erarbeitung der Nutzungskonzepte „Lernlandschaft Jameln-Breselenz“ und „Kultur- und Begegnungsstätte“ wird an das Büro Ralf Pohlmann Architekten, Kiefen 25, zum Angebotspreis von 6.828,52 € vergeben.