Sitzung: 31.05.2018 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0190/2018
Gem. § 2 Abs. 1 S.
2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der
Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der
Samtgemeinde Elbtalaue für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und
einzusetzen.
Das NBrandSchG
enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen Feuerwehr
spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt bezüglich
der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse
Mindeststandards vor. Es obliegt also der Samtgemeinde Elbtalaue die
Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.
Ein Instrument zur
Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr ist die
Feuerwehrbedarfsplanung. Im Rahmen einer Freihändigen Vergabe wurde der Auftrag
zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Samtgemeinde Elbtalaue an
das Brandschutzingenieurbüro Fennen vergeben. Dieses hat die Arbeiten nunmehr
abgeschlossen.
Der
Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue ist allen Ratsmitgliedern
mit der Einladung zu dieser Sitzung zugesandt worden.
Frau Ringel gibt
eine kurze Einführung und berichtet, dass der Feuerwehrbedarfsplan nun final
fertiggestellt wurde und heute von Herrn Brandschutzingenieur Fennen
vorgestellt wird.
Sie bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Schwarzer, der das große und
spannende Projekt begleitet und darin viel Zeit investiert hat.
Sodann wird Herrn
Fennen das Wort erteilt. Er bedankt sich einleitend für die gute
Zusammen-arbeit sowohl mit der Samtgemeindeverwaltung als auch mit den
einzelnen Feuerwehren.
Herr Fennen
erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplan ein Gutachten darstellt und dass das
darin niedergeschriebene Ergebnis nicht veränderbar ist, jedoch im Zuge der
Beschlussfassung in einigen Dingen angepasst bzw. erweitert werden kann.
Zudem wird der Plan
in regelmäßigen Abständen (ungefähr alle sieben Jahre) entsprechend eventueller
neuer Begebenheiten aktualisiert respektive fortgeschrieben.
Anschließend wird
der Plan mithilfe einer PowerPoint-Präsentation ausführlich erläutert:
So gibt es z. B.
aktuell in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue nur eine
Schwerpunktfeuerwehr, die Ortsfeuerwehr Dannenberg.
Der
Feuerwehrbedarfsplan kam nunmehr zum Ergebnis auch die gegenwärtige
Stützpunkt-feuerwehr Hitzacker zu einer Schwerpunktfeuerwehr umzufunktionieren.
Näher wurde in
diesem Zusammenhang auch auf den Bedarf einer weiteren Drehleiter eingegangen,
genaueres lässt sich dazu dem Kapitel 10.2., Abbildung 49:
Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehrfahrzeuge, entnehmen.
Die Drehleiter
(DLK=Drehleiter mit Korb) stellt grundsätzlich das am häufigsten vorkommende
Hubrettungsfahrzeug einer Feuerwehr dar.
Die aktuell bei der
Ortsfeuerwehr Dannenberg stationierte Drehleiter (DLK 18/12) entspricht nicht
dem Fahrzeug-Soll.
Daher ist im
Maßnahmenkatalog, vgl. Kapitel 12, für das Jahr 2019 die Ausschreibung für die
Anschaffung einer DLK 23/12 vorgesehen. Mit einer Auslieferung kann
erfahrungsgemäß erst im Jahr 2020 gerechnet werden, sodass dann die Umsetzung
der Drehleiter von Dannenberg nach Hitzacker erfolgen kann.
Einige Brandschutzausschussmitglieder
sind von dem Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes enttäuscht und sind der
Auffassung, dass man sich das Geld und die Zeit hätte sparen können.
SgBgm Meyer sieht
dies anders und betont, dass der Auftrag für die Erstellung eines solchen
Planes seinerzeit aus der Politik kam.
Auch GemBM Meyer
äußert daraufhin, dass der Feuerwehrbedarfsplan auch aus Sicht der
Feuerwehrführung sehr gut gelungen ist und die Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue nunmehr auf einem Papier
stehe und damit eine Grundlage geschaffen wurde, mit der man zukünftig und
Schritt für Schritt arbeiten könne.
AV Harms
unterbricht die öffentliche Sitzung auf Antrag von Rf Unterste-Wilms um 17:50
Uhr mit 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und einer Nein-Stimme.
Den ebenfalls
anwesenden Ratsmitgliedern wird damit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Thema zu
äußern:
- Rh
Flindt teilt mit, dass
die in Kapitel 10.1.2 Abdeckradien zitierte Abbildung 29 in seiner
Ausfertigung fehle und bittet daher um entsprechende Nachreichung.
Die Samtgemeindeverwaltung wird den angeforderten Plan bzgl. der Radienabdeckung einer jeden Ortsfeuerwehr kurzfristig vor der Übersendung der Niederschrift über die heutige Sitzung für die weitere Beratung in den Gremien zur Verfügung stellen.
- Rh
Mertins moniert, dass
Schnittstellen wie z. B. der Umweltzug nicht ausreichend berücksichtigt
wurden.
Herr Fennen führt aus, dass der Gefahrenzug eine Aufgabe des Landkreises darstellt und daher nicht näher als geschehen beleuchtet wird.
- Rh
Beckmann trägt vor,
dass nach seinem Kenntnisstand nicht jedes Feuerwehrfahrzeug mit Allrad
ausgestattet ist und äußert bezüglich der zu Beginn des Vortrages
erwähnten hohen Waldbrandgefahr im Samtgemeindegebiet seine Bedenken, da
die Waldwege meistens nicht leicht passierbar sind und dies für die
Feuerwehrkameraden/innen im Einsatzfall eine Gefahr darstellen könnte.
Herr Fennen erläutert, dass die Fahrzeuge, die speziell für die Waldbrandbekämpfung vorgesehen sind, über Allrad verfügen und bei der Fahrzeugbeschaffung auch die Möglichkeit besteht, sich zwischen einem Straßen-/ und Geländegestell zu entscheiden.
Dies sei jedoch nicht Aufgabe eines Feuerwehrbedarfsplanes.
Gemäß den
Ausführungen des Gutachtens handelt es sich bei der Beschreibung der Feuerwehrhäuser
um eine subjektive Momentaufnahme, vgl. dazu Kapitel 10.1.5, S. 131.
Rh Beckmann
bittet Herrn Fennen um Abgabe seiner objektiven Meinung.
Herr Fennen
schildert, dass er in seiner Funktion als Gutachter lediglich, wie geschehen,
die Defizite der begutachteten Feuerwehrhäuser aufzeigen kann. Die weiteren
Entscheidungen werden von einer höheren Instanz, der Feuerwehrunfallkasse (FUK)
Niedersachsen, getroffen.
So sind alle
baulichen Vorhaben im Rahmen der Planung mit der FUK abzusprechen.
Daraufhin beendet
AV Harms die Sitzungsunterbrechung um 18:00 Uhr.
Nach ausgiebiger Aussprache und Klärung aller offenen Fragen empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt den der Vorlage beigefügten
Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue.