Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Gem. § 2 Abs. 1 S. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt es der Samtgemeinde Elbtalaue für ihr Gebiet eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

 

Das NBrandSchG enthält keine Definition, wann man von einer leistungsfähigen Feuerwehr spricht. Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) gibt bezüglich der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr lediglich gewisse Mindeststandards vor. Es obliegt also der Samtgemeinde Elbtalaue die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr selbständig zu überprüfen.

 

Ein Instrument zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Feuerwehr ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Im Rahmen einer Freihändigen Vergabe wurde der Auftrag zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Samtgemeinde Elbtalaue an das Brandschutzingenieurbüro Fennen vergeben. Dieses hat die Arbeiten nunmehr abgeschlossen.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zu dieser Sitzung zugesandt worden.

 

Frau Ringel gibt eine kurze Einführung und berichtet, dass der Feuerwehrbedarfsplan nun final fertiggestellt wurde und heute von Herrn Brandschutzingenieur Fennen vorgestellt wird.
Sie bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Schwarzer, der das große und spannende Projekt begleitet und darin viel Zeit investiert hat.

 

Sodann wird Herrn Fennen das Wort erteilt. Er bedankt sich einleitend für die gute Zusammen-arbeit sowohl mit der Samtgemeindeverwaltung als auch mit den einzelnen Feuerwehren.

 

Herr Fennen erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplan ein Gutachten darstellt und dass das darin niedergeschriebene Ergebnis nicht veränderbar ist, jedoch im Zuge der Beschlussfassung in einigen Dingen angepasst bzw. erweitert werden kann.

Zudem wird der Plan in regelmäßigen Abständen (ungefähr alle sieben Jahre) entsprechend eventueller neuer Begebenheiten aktualisiert respektive fortgeschrieben.

 

Anschließend wird der Plan mithilfe einer PowerPoint-Präsentation ausführlich erläutert:

 

So gibt es z. B. aktuell in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue nur eine Schwerpunktfeuerwehr, die Ortsfeuerwehr Dannenberg.

Der Feuerwehrbedarfsplan kam nunmehr zum Ergebnis auch die gegenwärtige Stützpunkt-feuerwehr Hitzacker zu einer Schwerpunktfeuerwehr umzufunktionieren.

 

Näher wurde in diesem Zusammenhang auch auf den Bedarf einer weiteren Drehleiter eingegangen, genaueres lässt sich dazu dem Kapitel 10.2., Abbildung 49: Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehrfahrzeuge, entnehmen.

Die Drehleiter (DLK=Drehleiter mit Korb) stellt grundsätzlich das am häufigsten vorkommende Hubrettungsfahrzeug einer Feuerwehr dar.

Die aktuell bei der Ortsfeuerwehr Dannenberg stationierte Drehleiter (DLK 18/12) entspricht nicht dem Fahrzeug-Soll.

Daher ist im Maßnahmenkatalog, vgl. Kapitel 12, für das Jahr 2019 die Ausschreibung für die Anschaffung einer DLK 23/12 vorgesehen. Mit einer Auslieferung kann erfahrungsgemäß erst im Jahr 2020 gerechnet werden, sodass dann die Umsetzung der Drehleiter von Dannenberg nach Hitzacker erfolgen kann.

 

Einige Brandschutzausschussmitglieder sind von dem Ergebnis des Feuerwehrbedarfsplanes enttäuscht und sind der Auffassung, dass man sich das Geld und die Zeit hätte sparen können.

SgBgm Meyer sieht dies anders und betont, dass der Auftrag für die Erstellung eines solchen Planes seinerzeit aus der Politik kam.

 

Auch GemBM Meyer äußert daraufhin, dass der Feuerwehrbedarfsplan auch aus Sicht der Feuerwehrführung sehr gut gelungen ist und die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue nunmehr auf einem Papier stehe und damit eine Grundlage geschaffen wurde, mit der man zukünftig und Schritt für Schritt arbeiten könne.

 

AV Harms unterbricht die öffentliche Sitzung auf Antrag von Rf Unterste-Wilms um 17:50 Uhr mit 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und einer Nein-Stimme.

 

Den ebenfalls anwesenden Ratsmitgliedern wird damit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Thema zu äußern:

 

  • Rh Flindt teilt mit, dass die in Kapitel 10.1.2 Abdeckradien zitierte Abbildung 29 in seiner Ausfertigung fehle und bittet daher um entsprechende Nachreichung.
    Die Samtgemeindeverwaltung wird den angeforderten Plan bzgl. der Radienabdeckung einer jeden Ortsfeuerwehr kurzfristig vor der Übersendung der Niederschrift über die heutige Sitzung für die weitere Beratung in den Gremien zur Verfügung stellen.

  • Rh Mertins moniert, dass Schnittstellen wie z. B. der Umweltzug nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
    Herr Fennen führt aus, dass der Gefahrenzug eine Aufgabe des Landkreises darstellt und daher nicht näher als geschehen beleuchtet wird.

 

  • Rh Beckmann trägt vor, dass nach seinem Kenntnisstand nicht jedes Feuerwehrfahrzeug mit Allrad ausgestattet ist und äußert bezüglich der zu Beginn des Vortrages erwähnten hohen Waldbrandgefahr im Samtgemeindegebiet seine Bedenken, da die Waldwege meistens nicht leicht passierbar sind und dies für die Feuerwehrkameraden/innen im Einsatzfall eine Gefahr darstellen könnte.
    Herr Fennen erläutert, dass die Fahrzeuge, die speziell für die Waldbrandbekämpfung vorgesehen sind, über Allrad verfügen und bei der Fahrzeugbeschaffung auch die Möglichkeit besteht, sich zwischen einem Straßen-/ und Geländegestell zu entscheiden.
    Dies sei jedoch nicht Aufgabe eines Feuerwehrbedarfsplanes.

 

Gemäß den Ausführungen des Gutachtens handelt es sich bei der Beschreibung der Feuerwehrhäuser um eine subjektive Momentaufnahme, vgl. dazu Kapitel 10.1.5, S. 131.

Rh Beckmann bittet Herrn Fennen um Abgabe seiner objektiven Meinung.

Herr Fennen schildert, dass er in seiner Funktion als Gutachter lediglich, wie geschehen, die Defizite der begutachteten Feuerwehrhäuser aufzeigen kann. Die weiteren Entscheidungen werden von einer höheren Instanz, der Feuerwehrunfallkasse (FUK) Niedersachsen, getroffen.

So sind alle baulichen Vorhaben im Rahmen der Planung mit der FUK abzusprechen.

 

Daraufhin beendet AV Harms die Sitzungsunterbrechung um 18:00 Uhr.

Nach ausgiebiger Aussprache und Klärung aller offenen Fragen empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt den der Vorlage beigefügten Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue.