Sitzung: 15.05.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Peter Schindler
erläutert, dass er von der Samtgemeinde ein Vollstreckungsersuchen für
GEZ-Gebühren erhalten hat, mit dem er sich nicht einverstanden erklären kann.
Er ist der Meinung, dass er diese Gebühren nicht zahlen muss, da er kein öffentlich-rechtliches
Fernsehen schaut. Wenn er sich damit an Kosten beteiligen muss, die anderen
nützen, erwartet er auch, dass man sich an seinen Kosten für das „Sky-Programm“
beteiligt. Er erfragt die Bereitschaft des SgBgm hierzu.
SgBgm Meyer merkt an, dass
die Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Amtshilfe hier tätig wird und vom NDR
aufgefordert ist, die ausstehenden Gebühren im Wege der Vollstreckung
einzuziehen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind eindeutig und bereits bis
zur höchstrichterlichen Instanz ausgefochten.
Herr Schindler äußert, dass
er sein Recht auf Gleichbehandlung hier eingeschränkt sieht und die
Angelegenheit weiter gerichtlich betreiben wird.