Herr Peter Schindler erläutert, dass er von der Samtgemeinde ein Vollstreckungsersuchen für GEZ-Gebühren erhalten hat, mit dem er sich nicht einverstanden erklären kann. Er ist der Meinung, dass er diese Gebühren nicht zahlen muss, da er kein öffentlich-rechtliches Fernsehen schaut. Wenn er sich damit an Kosten beteiligen muss, die anderen nützen, erwartet er auch, dass man sich an seinen Kosten für das „Sky-Programm“ beteiligt. Er erfragt die Bereitschaft des SgBgm hierzu.

SgBgm Meyer merkt an, dass die Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Amtshilfe hier tätig wird und vom NDR aufgefordert ist, die ausstehenden Gebühren im Wege der Vollstreckung einzuziehen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind eindeutig und bereits bis zur höchstrichterlichen Instanz ausgefochten.

Herr Schindler äußert, dass er sein Recht auf Gleichbehandlung hier eingeschränkt sieht und die Angelegenheit weiter gerichtlich betreiben wird.