Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es wird auf den der Vorlage beiliegenden Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat verwiesen.

 

Hinweis der Verwaltung zu Ziffer 1 des Antrages:

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Maßnahme ist es erforderlich, eine Firma mit der Überprüfung zu beauftragen, da voraussichtlich auch neue Lampen installiert werden müssen, da ein einfacher Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist. Nach Rückmeldung der Firma Stoedter ist eine entsprechende Anfrage an den Großhandel übersandt worden, jedoch kann derzeit krankheitsbedingt keine Rückmeldung erfolgen. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 2 des Antrages:

Ratsherr Walter schlägt für die UWG-Fraktion vor, die Vertretung des Beirates für Inklusion als beratendes Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen.

Eine Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Erweiterung des Schulausschusses um ein weiteres beratendes Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG rechtlich nicht möglich ist. Im Hinblick auf die in § 110 Abs. 2 NSchG (siehe unten) normierte abschließende Regelung zur Zusammensetzung des Ausschusses kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Vertreter des Beirates für Inklusion als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Sitzungen des Schulausschusses einzuladen und anzuhören (dies muss jedoch in jedem Einzelfall beschlossen werden), wenn das Thema Inklusion im Ausschuss konkret beraten wird. Dies wäre theoretisch auch in jeder Sitzung möglich. Durch diese Regelung könnte von der Kompetenz des Beiratsmitgliedes profitiert werden, ohne den Ausschuss erweitern zu müssen (was rechtlich wie oben dargestellt nicht möglich ist).

Die Verwaltung hat Ratsherrn Walter das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten, wie die UWG-Fraktion in Kenntnis der Rechtslage mit diesem Teil des Antrages verfahren will.

 

Ratsherr Walter hat daraufhin mit Mail vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass die UWG-Fraktion dem oben genannten Vorschlag der Verwaltung folgt. Der Antrag der UWG-Fraktion soll daher in diesem Sinne angepasst werden. Die UWG-Fraktion beantragt daher, eine Vertretung des Beirates für Inklusion zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzuzuladen und diese nach Bedarf und jeweiligem Beschluss des Gremiums als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu hören.

 

§ 110 Abs. 2 NSchG
Die Schulausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemein bildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

 

 

 

Erster SgRat Beitz erläutert, dass sich bereits der Schulausschuss und auch der Samtgemeindeausschuss mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben.

Beschlussempfehlungen des Schulausschusses:

Zu Ziffer 1)

Nach genauer Bedarfs- und Kostenermittlung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung aller Grundschulturnhallen wird dem Schulausschuss eine neue Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.

 

Zu Ziffer 2)

Zukünftig wird eine Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2 NKomVG gehört.

 

 

Nach der Beratung im Samtgemeindeausschuss ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu Ziffer 1 des Antrages bereits ein Beschluss gefasst worden. Hierzu wird auf die Niederschrift des SgAE/X/17 vom 17.04.2018 verwiesen.

Beschluss des Samtgemeindeausschusses:

Zu Ziffer 1)

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen um die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen zu können.

 

 

Zu Ziffer 2 ist in der Beratung im Samtgemeindeausschuss angeregt worden, Vertreter des Behindertenbeirates als Sachverständige zu den Sitzungen hinzuzuladen. Zudem sollten diese namentlich benannt werden.

Beschlussvorschlag des Samtgemeindeausschusses:

Zu Ziffer 2)

Zukünftig wird eine Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2 NKomVG gehört. Als Sachverständige wird Frau Martina König, als ihre Vertretung wird Frau Vivien Weiss benannt.

 

 

Rh Herzog merkt an, dass er die Umrüstung auf LED-Technik für sehr förderlich hält. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass derartige Maßnahmen als laufendes Geschäft der Verwaltung automatisch erfolgen, ohne dass es dazu Anträge aus der Politik bedarf.

Er stellt nochmals die Grundsatzbeschlüsse in diesem Zusammenhang dar und bittet künftig bei jeglichen Beleuchtungseinrichtungen so zu verfahren.

 

Zu Ziffer 2 erläutert Rh Herzog, dass die Behindertenbeauftragte eigentlich zu allen Sitzungen eingeladen werden sollte. Dieses scheint in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen zu sein.

 

SgBgm Meyer betont hierzu nochmals, dass sämtliche Einladungen zu allen Gremiensitzungen auch an die Behindertenbeauftragte Frau Weiss gehen. Diese entscheidet dann in Eigenverantwortung, an welcher Sitzung sie teilnimmt.

 

Stellv. SgBgm Hanke macht darauf aufmerksam, dass Frau Weiss einen Doktortitel hat, der in der Anrede auch genannt werden sollte.

Der Beschluss wird dahingehend geändert.

 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Zu Ziffer 2 des Antrages

Zukünftig wird eine Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2 NKomVG gehört. Als Sachverständige wird Frau Martina König, als ihre Vertretung wird Frau Dr. Vivien Weiss benannt.