Sitzung: 15.05.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 31/0069/2018
Es wird auf den der
Vorlage beiliegenden Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat verwiesen.
Hinweis der
Verwaltung zu Ziffer 1 des Antrages:
Für die
Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Maßnahme ist es erforderlich, eine Firma
mit der Überprüfung zu beauftragen, da voraussichtlich auch neue Lampen
installiert werden müssen, da ein einfacher Austausch der Leuchtmittel nicht
möglich ist. Nach Rückmeldung der Firma Stoedter ist eine entsprechende Anfrage
an den Großhandel übersandt worden, jedoch kann derzeit krankheitsbedingt keine
Rückmeldung erfolgen. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die
Verwaltung den Ausschuss informieren.
Stellungnahme der Verwaltung zu
Ziffer 2 des Antrages:
Ratsherr Walter schlägt für die
UWG-Fraktion vor, die Vertretung des Beirates für Inklusion als beratendes
Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen.
Eine Prüfung des Antrages hat
ergeben, dass die Erweiterung des Schulausschusses um ein weiteres beratendes
Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG rechtlich nicht möglich ist. Im Hinblick auf
die in § 110 Abs. 2 NSchG (siehe unten) normierte abschließende Regelung zur
Zusammensetzung des Ausschusses kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, den Vertreter des Beirates für Inklusion als Sachverständigen
im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Sitzungen des Schulausschusses einzuladen
und anzuhören (dies muss jedoch in jedem Einzelfall beschlossen werden), wenn
das Thema Inklusion im Ausschuss konkret beraten wird. Dies wäre theoretisch
auch in jeder Sitzung möglich. Durch diese Regelung könnte von der Kompetenz
des Beiratsmitgliedes profitiert werden, ohne den Ausschuss erweitern zu müssen
(was rechtlich wie oben dargestellt nicht möglich ist).
Die Verwaltung hat Ratsherrn
Walter das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt und um Rückmeldung
gebeten, wie die UWG-Fraktion in Kenntnis der Rechtslage mit diesem Teil des
Antrages verfahren will.
Ratsherr Walter hat daraufhin
mit Mail vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass die UWG-Fraktion dem oben genannten
Vorschlag der Verwaltung folgt. Der Antrag der UWG-Fraktion soll daher in
diesem Sinne angepasst werden. Die UWG-Fraktion beantragt daher, eine
Vertretung des Beirates für Inklusion zu den Sitzungen des Schulausschusses
hinzuzuladen und diese nach Bedarf und jeweiligem Beschluss des Gremiums als
Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu hören.
§ 110 Abs. 2 NSchG
Die Schulausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der Vertretung des
Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter
Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen.
Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein
Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen
und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemein
bildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens
je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der
Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils
eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den
berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des
Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der
Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Erster SgRat Beitz erläutert,
dass sich bereits der Schulausschuss und auch der Samtgemeindeausschuss mit
dieser Angelegenheit beschäftigt haben.
Beschlussempfehlungen
des Schulausschusses:
Zu Ziffer 1)
Nach genauer
Bedarfs- und Kostenermittlung für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung aller
Grundschulturnhallen wird dem Schulausschuss eine neue Beschlussvorlage zur
Beratung vorgelegt.
Zu Ziffer 2)
Zukünftig wird eine
Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des
Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2
NKomVG gehört.
Nach der Beratung
im Samtgemeindeausschuss ist aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu Ziffer 1
des Antrages bereits ein Beschluss gefasst worden. Hierzu wird auf die
Niederschrift des SgAE/X/17 vom 17.04.2018 verwiesen.
Beschluss des
Samtgemeindeausschusses:
Zu Ziffer 1)
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen um die Maßnahme schnellstmöglich umsetzen
zu können.
Zu Ziffer 2 ist in
der Beratung im Samtgemeindeausschuss angeregt worden, Vertreter des
Behindertenbeirates als Sachverständige zu den Sitzungen hinzuzuladen. Zudem
sollten diese namentlich benannt werden.
Beschlussvorschlag
des Samtgemeindeausschusses:
Zu Ziffer 2)
Zukünftig wird eine
Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des
Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2
NKomVG gehört. Als Sachverständige wird Frau Martina König, als ihre Vertretung
wird Frau Vivien Weiss benannt.
Rh Herzog merkt an, dass er die
Umrüstung auf LED-Technik für sehr förderlich hält. Er sei jedoch davon
ausgegangen, dass derartige Maßnahmen als laufendes Geschäft der Verwaltung
automatisch erfolgen, ohne dass es dazu Anträge aus der Politik bedarf.
Er stellt nochmals die
Grundsatzbeschlüsse in diesem Zusammenhang dar und bittet künftig bei jeglichen
Beleuchtungseinrichtungen so zu verfahren.
Zu Ziffer 2 erläutert Rh
Herzog, dass die Behindertenbeauftragte eigentlich zu allen Sitzungen
eingeladen werden sollte. Dieses scheint in der Vergangenheit nicht immer der
Fall gewesen zu sein.
SgBgm Meyer betont hierzu
nochmals, dass sämtliche Einladungen zu allen Gremiensitzungen auch an die Behindertenbeauftragte
Frau Weiss gehen. Diese entscheidet dann in Eigenverantwortung, an welcher
Sitzung sie teilnimmt.
Stellv. SgBgm Hanke macht
darauf aufmerksam, dass Frau Weiss einen Doktortitel hat, der in der Anrede
auch genannt werden sollte.
Der Beschluss wird dahingehend
geändert.
Der Samtgemeinderat fasst
folgenden
Beschluss:
Zu Ziffer 2 des
Antrages
Zukünftig wird eine
Vertretung des Beirates für Menschen mit Behinderung zu den Sitzungen des
Schulausschusses hinzugeladen und als Sachverständige/r im Sinne des § 62 Abs.2
NKomVG gehört. Als Sachverständige wird Frau Martina König, als ihre Vertretung
wird Frau Dr. Vivien Weiss benannt.