Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 – 2023 statt. Dafür sind Aufrufe für Bewerbungen in den Medien erfolgt. Von der Samtgemeinde Elbtalaue sind 20 Personen vorzuschlagen.

 

Voraussetzungen für eine Berufung in das Schöffenamt sind

a)      Deutsche Staatsangehörigkeit

b)      zwischen 25 und 69 Jahre alt,

c)       Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,

d)      nicht vorbestraft,

e)      nie Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR,

f)       keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen

g)      gesundheitlich zu mehrstündigen und mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.

 

Bis zum 01.07.2018 sind Vorschläge für das Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin oder zum Schöffen. Die Bewerbungen sind in der anliegenden Liste aufgeführt. Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Frau Ringel erläutert die Zusammenhänge und berichtet, dass 28 Bewerbungen eingegangen sind. Es wird vorgeschlagen, die gesamte Liste dem Amtsgericht vorzulegen, damit der Wahlausschuss des Gerichtes eine entsprechende Auswahl treffen kann.

 


Beschluss:

Der Rat schlägt die in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt vor.