Sitzung: 15.05.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 40/0043/2018
In diesem Jahr
findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 – 2023 statt. Dafür sind Aufrufe
für Bewerbungen in den Medien erfolgt. Von der Samtgemeinde Elbtalaue sind 20
Personen vorzuschlagen.
Voraussetzungen für
eine Berufung in das Schöffenamt sind
a) Deutsche Staatsangehörigkeit
b) zwischen 25 und 69 Jahre alt,
c) Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,
d) nicht vorbestraft,
e) nie Mitarbeiter des
Staatssicherheitsdienstes der DDR,
f) keine Insolvenz oder eidesstattliche
Versicherung über das eigene Vermögen
g) gesundheitlich zu mehrstündigen und
mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.
Bis zum 01.07.2018
sind Vorschläge für das Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht
einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin
oder zum Schöffen. Die Bewerbungen sind in der anliegenden Liste aufgeführt.
Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Frau Ringel
erläutert die Zusammenhänge und berichtet, dass 28 Bewerbungen eingegangen
sind. Es wird vorgeschlagen, die gesamte Liste dem Amtsgericht vorzulegen,
damit der Wahlausschuss des Gerichtes eine entsprechende Auswahl treffen kann.
Beschluss:
Der Rat schlägt die
in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt vor.