Sitzung: 15.05.2018 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 20/0145/2018
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben. Der Vorlage
ist eine Übersicht über die eingegangenen Spenden für das Haushaltsjahr 2017
beigefügt worden.
Der Samtgemeinderat
nimmt diese Liste zur Kenntnis.