Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 26

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck, sowie die Spenderin/ der Spender bekanntzugeben. Der Vorlage ist eine Übersicht über die eingegangenen Spenden für das Haushaltsjahr 2017 beigefügt worden.

 

Der Samtgemeinderat nimmt diese Liste zur Kenntnis.